The National Times - Angst vor politischen Gegnern rechtfertigt keine Vermummung auf Demonstrationen

Angst vor politischen Gegnern rechtfertigt keine Vermummung auf Demonstrationen


Angst vor politischen Gegnern rechtfertigt keine Vermummung auf Demonstrationen
Angst vor politischen Gegnern rechtfertigt keine Vermummung auf Demonstrationen / Foto: © AFP

Die Sorge vor einer möglichen Identifizierung durch politische Gegner rechtfertigt keinen Verstoß gegen das Vermummungsverbot bei Demonstrationen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag in einem Streitfall um einen Teilnehmer eines Versammlung. Die Entscheidung lag demnach auf einer Linie mit ähnlichen Urteilen anderer Oberlandesgerichte.

Textgröße ändern:

Das im Versammlungsgesetz verankerte Vermummungsverbot dient nach Angaben des Gerichts dazu, "abstrakten Gefährdungen im Rahmen von Versammlungen entgegenzuwirken". Vermummte stellten bei Demonstrationen "regelmäßig den Kern der Gewalttäter". Eine Versammlungsbehörde können in "begründeten Fällen" darüber hinaus eine Befreiung vom Vermummungsverbot aussprechen.

Das OLG hob mit seinem Urteil einen Freispruch des Freiburger Landgerichts gegen einen Demonstrationsteilnehmer auf, gegen den die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte. Das Landgericht muss über den Fall erneut verhandeln.

Laut Gericht geht es um einen 41-jährigen Teilnehmer eines Gegenprotests gegen eine AfD-Demonstration. Der Angeklagte hatte demnach argumentiert, sich aus Angst vor einer Identifizierung durch Rechtsextremisten vermummt zu haben.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

Explosion an US-Botschaft in Oslo: Polizei nimmt drei Brüder fest

Nach einer Explosion an der US-Botschaft in Norwegens Hauptstadt Oslo am Wochenende hat die norwegische Polizei drei Brüder wegen des Verdachts eines "terroristischen Bombenanschlags" festgenommen. Die Ermittler gingen davon aus, dass einer der Brüder einen Sprengsatz vor der Botschaft platziert habe und die anderen beiden an der Tat beteiligt gewesen seien, sagte der Staatsanwalt Christian Hatlo bei einer Pressekonferenz am Mittwoch.

UN-Sicherheitsrat fordert sofortiges Ende iranischer Angriffe auf Golfstaaten

Der UN-Sicherheitsrat hat das sofortige Ende der iranischen Angriffe auf die umliegenden Golfstaaten gefordert. In seiner am Mittwoch mit 13 von 15 Stimmen verabschiedeten Resolution verlangte das wichtigste UN-Gremium die "unverzügliche Einstellung aller Angriffe der Islamischen Republik Iran gegen Bahrain, Kuwait, den Oman, Katar, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Jordanien". Russland und China enthielten sich bei der Abstimmung.

Auswärtiges Amt: Mehr als 1100 Deutsche mit Evakuierungsflügen aus Golfregion nach Hause gebracht

Mehr als 1100 Deutsche sind mit Evakuierungsflügen aus der Golfregion nach Hause gebracht worden. Das teilte das Auswärtige Amt in Berlin am Mittwochabend im Onlinedienst X mit. "Mein Dank gilt allen Kollegen, die Tag und Nacht Ausreisen organisiert und auch mit der Reiseindustrie zusammengearbeitet haben", erklärte Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) seinem Ministerium zufolge.

Iran-nahe Gruppe bekennt sich zu Cyberangriffen auf zwei US-Konzerne

Eine Iran-nahe Hackergruppe hat zwei Cyberangriffe die US-Unternehmen Stryker und Verifone für sich beansprucht. Die Gruppe Handala bezeichnete den Cyberangriff auf den Medizintechnik-Konzern Stryker am Mittwoch im Onlinedienst X als Vergeltungsschlag für den "brutalen Angriff" auf eine iranische Grundschule mit womöglich mehr als 150 Toten vom 28. Februar. Nach Angaben der Hacker wurden mehr als 200.000 Systeme und Server in 79 Ländern lahmgelegt. Später gab die Gruppe den Angriff auf das Unternehmen Verifone bekannt, das Produkte für die Zahlungsabwicklung verkauft.

Textgröße ändern: