The National Times - Angst vor politischen Gegnern rechtfertigt keine Vermummung auf Demonstrationen

Angst vor politischen Gegnern rechtfertigt keine Vermummung auf Demonstrationen


Angst vor politischen Gegnern rechtfertigt keine Vermummung auf Demonstrationen
Angst vor politischen Gegnern rechtfertigt keine Vermummung auf Demonstrationen / Foto: © AFP

Die Sorge vor einer möglichen Identifizierung durch politische Gegner rechtfertigt keinen Verstoß gegen das Vermummungsverbot bei Demonstrationen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag in einem Streitfall um einen Teilnehmer eines Versammlung. Die Entscheidung lag demnach auf einer Linie mit ähnlichen Urteilen anderer Oberlandesgerichte.

Textgröße ändern:

Das im Versammlungsgesetz verankerte Vermummungsverbot dient nach Angaben des Gerichts dazu, "abstrakten Gefährdungen im Rahmen von Versammlungen entgegenzuwirken". Vermummte stellten bei Demonstrationen "regelmäßig den Kern der Gewalttäter". Eine Versammlungsbehörde können in "begründeten Fällen" darüber hinaus eine Befreiung vom Vermummungsverbot aussprechen.

Das OLG hob mit seinem Urteil einen Freispruch des Freiburger Landgerichts gegen einen Demonstrationsteilnehmer auf, gegen den die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte. Das Landgericht muss über den Fall erneut verhandeln.

Laut Gericht geht es um einen 41-jährigen Teilnehmer eines Gegenprotests gegen eine AfD-Demonstration. Der Angeklagte hatte demnach argumentiert, sich aus Angst vor einer Identifizierung durch Rechtsextremisten vermummt zu haben.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

US-Gericht veröffentlicht angeblichen Abschiedsbrief von Jeffrey Epstein

Ein US-Gericht hat einen angeblichen Abschiedsbrief des 2019 verstorbenen US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein veröffentlicht. Ein Richter in New York gab die jahrelang unter Verschluss gehaltene Notiz am Mittwoch auf Antrag der "New York Times" frei. Epsteins Zellengenosse hatte ausgesagt, er habe das Schreiben nach einem gescheiterten Suizidversuch des Multimillionärs im Juli 2019 einem Buch gefunden.

MDR-Umfrage: AfD in Sachsen-Anhalt baut Vorsprung vor CDU weiter aus

Vier Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat die AfD ihren Vorsprung vor der regierenden CDU laut einer Umfrage weiter ausgebaut. Die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei kommt der am Donnerstag veröffentlichten Erhebung des Instituts Infratest dimap für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) zufolge auf 41 Prozent. Die CDU von Ministerpräsident Sven Schulze erreicht 26 Prozent.

Organspende: Patientenschützer lehnen Widerspruchslösung ab

Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat sich gegen die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. "Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu", sagte Brysch der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag. "Eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen die Organspende ermöglicht nur eine neutrale, ergebnisoffene und umfassende Aufklärung", fügte er hinzu.

Wehrdienst: 72 Prozent der 18-jährigen Männer haben bisher geantwortet

Von den von der Bundeswehr im Rahmen des neuen Wehrdienstes bisher angeschriebenen 18-jährigen Männern haben knapp drei Viertel (72 Prozent) den ihnen zugesandten Fragebogen beantwortet. Etwas mehr als jeder vierte junge Mann (28 Prozent) hat auf das Schreiben der Bundeswehr nicht reagiert, obwohl die Männer ab Jahrgang 2008 dazu verpflichtet sind, wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Donnerstagsausgaben) unter Berufung auf Bundeswehr-Kreise berichteten.

Textgröße ändern: