The National Times - Angst vor politischen Gegnern rechtfertigt keine Vermummung auf Demonstrationen

Angst vor politischen Gegnern rechtfertigt keine Vermummung auf Demonstrationen


Angst vor politischen Gegnern rechtfertigt keine Vermummung auf Demonstrationen
Angst vor politischen Gegnern rechtfertigt keine Vermummung auf Demonstrationen / Foto: © AFP

Die Sorge vor einer möglichen Identifizierung durch politische Gegner rechtfertigt keinen Verstoß gegen das Vermummungsverbot bei Demonstrationen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag in einem Streitfall um einen Teilnehmer eines Versammlung. Die Entscheidung lag demnach auf einer Linie mit ähnlichen Urteilen anderer Oberlandesgerichte.

Textgröße ändern:

Das im Versammlungsgesetz verankerte Vermummungsverbot dient nach Angaben des Gerichts dazu, "abstrakten Gefährdungen im Rahmen von Versammlungen entgegenzuwirken". Vermummte stellten bei Demonstrationen "regelmäßig den Kern der Gewalttäter". Eine Versammlungsbehörde können in "begründeten Fällen" darüber hinaus eine Befreiung vom Vermummungsverbot aussprechen.

Das OLG hob mit seinem Urteil einen Freispruch des Freiburger Landgerichts gegen einen Demonstrationsteilnehmer auf, gegen den die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte. Das Landgericht muss über den Fall erneut verhandeln.

Laut Gericht geht es um einen 41-jährigen Teilnehmer eines Gegenprotests gegen eine AfD-Demonstration. Der Angeklagte hatte demnach argumentiert, sich aus Angst vor einer Identifizierung durch Rechtsextremisten vermummt zu haben.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

Selenskyj zu Gespräch mit Trump am Weißen Haus eingetroffen

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ist am Dienstag am Weißen Haus in Washington zu einem Gespräch mit US-Präsident Donald Trump eingetroffen. Er wollte mit Trump über die Lage im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine beraten. Selenskyj hatte zuvor im Kurzbotschaftendienst X erklärt, es gehe vor allem um "die anti-ballistische Verteidigung und die strategische Zusammenarbeit mit den USA". Der Frieden müsse außerdem nähergebracht werden.

Dobrindt will schärferes Vorgehen gegen Gefährder - Konsequenz aus CSD-Anschlag

Als Reaktion auf den Anschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin plant Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ein schärferes Vorgehen gegen so genannte Gefährder. Dobrindt stellte am Dienstag eine Reihe von Maßnahmen in Aussicht, mit denen er dem Risiko neuer Gewalttaten begegnen will: Identifizierte Gefährder sollten in Präventivhaft genommen werden können, nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und zur Überwachung eine Fußfessel tragen müssen.

"Kapitel abgeschlossen": CSU-Chef Söder will nicht mehr Bundeskanzler werden

Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder will nicht mehr Bundeskanzler werden. "Dieses Kapitel ist abgeschlossen", sagte der 59-Jährige dem "Handelsblatt" laut einem Bericht vom Dienstag. "Die Frage stellt sich heute nicht – und sie wird sich auch in Zukunft nicht mehr stellen."

Verwaltungsgericht: Starker Cannabiskonsum begründet Zweifel an Fahreignung

Trotz der Legalisierung von Cannabis begründet ein starker Konsum der Droge Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss und wies damit den Eilantrag eines Mannes gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis zurück. (VG 11 L 401/26)

Textgröße ändern: