The National Times - Ampel-Parteien wollen Wahlrechtsreform in nächsten Tagen auf den Weg bringen

Ampel-Parteien wollen Wahlrechtsreform in nächsten Tagen auf den Weg bringen


Ampel-Parteien wollen Wahlrechtsreform in nächsten Tagen auf den Weg bringen
Ampel-Parteien wollen Wahlrechtsreform in nächsten Tagen auf den Weg bringen / Foto: © AFP/Archiv

Die Ampel-Koalition will in den kommenden Tagen eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags auf den Weg bringen. "Für die kommende Bundestagswahl wollen wir das Prinzip der Zweitstimmendeckung einführen", zitierte das Portal t-online am Sonntag aus einem Beschlusspapier. Demnach soll eine Partei in einem Bundesland nur so viele Direktmandate bekommen, wie ihr gemäß Zweitstimmenergebnis zustehen. Hat sie mehr Direktmandate geholt, bekommt sie diejenigen nicht, in denen sie im Vergleich zu den anderen Wahlkreisen des Bundeslandes das schwächste Wahlergebnis hat.

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Die Eckpunkte für die Wahlrechtsreform sollen demnach am Dienstag von den Ampel-Fraktionen beschlossen werden. SPD, Grüne und FDP wollen den Bundestag auf die Regelgröße von 598 Abgeordneten schrumpfen. Dafür sollen Überhangmandate und Ausgleichsmandate wegfallen.

Diese Mandate entstanden bislang, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Die anderen Parteien erhielten dann wiederum Ausgleichsmandate, um den Proporz aus den Zweitstimmen wiederherzustellen. Das führte dazu, dass im aktuellen Bundestag 736 Abgeordnete sitzen.

"Wir wollen sicherstellen, dass der Bundestag die Regelgröße auf faire Art und Weise einhält", sagte der Grünen-Abgeordnete Till Steffen, der für seine Partei als Obmann in der Wahlrechtskommission sitzt, dem Portal t-online. "Deshalb achten wir mit unserem Modell sehr darauf, dass alle Parteien prozentual gleich viele Sitze im Bundestag einbüßen und niemand benachteiligt wird."

Trotzdem sollen alle 299 Wahlkreise weiterhin eine Vertretung im Bundestag haben, berichtete das Portal weiter aus dem Beschlusspapier der "Ampel". Die Parteien legen sich demnach aber noch nicht abschließend darauf fest, wie genau das Mandat verteilt wird, wenn der eigentliche Direktkandidat keine Zweitstimmendeckung hat.

Die "Ampel" betont dem Bericht zufolge in dem Papier, dass ihr Modell mit dem Wahlergebnis von 2021 "lediglich in 34 von 299 Wahlkreisen zu einer anderen Verteilung des Wahlkreismandats geführt" hätte. Besonders die Unionsfraktion kritisiert jedoch, dass auf diese Weise eigentlich direkt gewählte Abgeordnete zum Teil nicht im Bundestag landen.

Laut "Bild am Sonntag" will die Wahlrechtskommission des Bundestags am Donnerstag grünes Licht für den Reformplan geben. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der Zeitung: "Ich rechne mit Zustimmung in den Ampel-Fraktionen."

Betroffen wäre vor allem die CSU, die möglicherweise mehr als ein Viertel ihrer Direktmandate verlieren würde. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kündigte in der "Bild am Sonntag" an: "Wenn die Ampel-Fraktionen sich zu so einem Manöver entschließen würden, werden wir dagegen umgehend Verfassungsklage einreichen." Auch der Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) nannte die Pläne "schlicht verfassungswidrig".

Kritik kam auch von Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch. "Ob der aktuelle Vorschlag verfassungskonform ist, bezweifle ich", sagte er der Mediengruppe Bayern. "Dass Kandidaten einen Wahlkreis gewinnen und nicht im Bundestag vertreten sind, dafür aber gegebenenfalls der Drittplatzierte in diesem Wahlkreis, ist mindestens fragwürdig."

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Stefan Müller, sagte der Mediengruppe Bayern: "Entgegen allen Beteuerungen ist die Ampel nicht an einem konstruktiven Dialog über ein neues Wahlrecht interessiert." Der Vorschlag sei verfassungswidrig.

Die FDP verteidigt dagegen das Vorgehen. Mit dem Konzept der "Ampel" wären alle im Bundestag vertretenen Parteien von einer Bundestagsverkleinerung gleichermaßen betroffen, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, der Mediengruppe Bayern.

"Dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit muss man mit äußerster Gelassenheit entgegen sehen", fügte Kuhle hinzu. "Es dürfte sehr wohl dem Geist des Grundgesetzes entsprechen, dass eine Partei genauso viele Sitze erhält, wie es dem Wahlergebnis entspricht."

C.Stevenson--TNT

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