The National Times - Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig

Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig


Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig
Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig / Foto: © AFP/Archiv

Minderjährige Flüchtlinge sollen auch dann ein Recht auf Nachzug ihrer Eltern haben, wenn sie nach dem Recht ihres Herkunftslands bereits verheiratet sind. Das forderte am Donnerstag ein richterlicher Rechtsgutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Luxemburger Richter sind daran zwar nicht gebunden, sie folgen diesen sogenannten Schlussanträgen aber in den meisten Fällen. (Az: C-230/21)

Textgröße ändern:

Im Streitfall verlangt eine Mutter aus dem Libanon ein Visum zur Familienzusammenführung mit ihrer in Belgien lebenden minderjährigen Tochter. Belgien will kein Visum erteilen, weil die Tochter nach libanesischem Recht bereits verheiratet sei. Sie gehöre daher nicht mehr zur Kernfamilie ihrer Eltern.

Das zuständige belgische Gericht legte den Fall dem EuGH vor. Nun erklärte der sogenannte EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar, in der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung gebe es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass dieses Recht unbegleiteter minderjähriger auf unverheiratete Minderjährige beschränkt sein könnte.

Die Schutzbedürftigkeit Minderjähriger werde durch das Bestehen einer Ehe nicht abgeschwächt, betonte Szpunar. Insbesondere bei minderjährigen Mädchen könne die Ehe sogar darauf hindeuten, dass sie schweren Formen von Gewalt wie Kinderehen oder Zwangsehen ausgesetzt seien.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Frankreich: Präsidentschaftskandidat Philippe unter Veruntreuungsverdacht

Sechs Monate vor der Präsidentschaftswahl ist der Mitte-Rechts-Kandidat Edouard Philippe mit Vorwürfen der Veruntreuung konfrontiert: Eine ehemalige Mitarbeiterin aus Le Havre hat am Mittwoch ein Buch veröffentlicht, in dem sie ihm unter anderem vorwirft, ein städtisches Vorhaben für Start-ups im Umfang von zwei Millionen Euro ohne Ausschreibung an seine Stellvertreterin übertragen zu haben. "Da wurde Geld aus dem Fenster geworfen", sagte die deutsch-französische Spitzenbeamtin Cornelia Findeisen der Nachrichtenagentur AFP. Sie hatte Philippe deswegen bereits 2023 angezeigt, noch bevor dieser seine Präsidentschaftskandidatur erklärt hatte. Seitdem läuft ein Ermittlungsverfahren. Philippe weist die Vorwürfe zurück.

Merz will Erstarken von Extremisten erfolgreiche Reformen entgegenstellen

Erfolgreiche Sozialreformen gegen das Erstarken der politischen Ränder: Mit gutem Regierungshandeln will die Bundesregierung nach den Worten von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dem wachsenden Extremismus begegnen. Das Land brauche jetzt "schöpferische Anstrengung", sagte Merz am Mittwoch im Bundestag. Die wachsende Gerechtigkeitslücke werde weiter wachsen, "wenn wir nicht handeln". Die Opposition im Bundestag warf dem Kanzler Untätigkeit und politisches Versagen vor.

Prozess um Sprengung von Nord-Stream-Pipelines: Verteidigung weist Vorwürfe zurück

Rund vier Jahre nach der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines hat am Mittwoch in Hamburg der Prozess gegen einen der mutmaßlichen Saboteure begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 50-Jährigen Ukrainer Serhii K. in der Anklage unter anderem ein Kriegsverbrechen in Form eines Angriffs auf zivile Objekte vor, das er zur Tatzeit 2022 als Offizier der ukrainischen Streitkräfte mitgeplant und federführend ausgeführt haben soll. Die Verteidigung beantragte die Einstellung des Prozesses.

Westjordanland: Israelische Siedler setzen Moschee in Brand

Israelische Siedler haben in der Ortschaft Mikhmas im besetzten Westjordanland eine Moschee beschmiert und in Brand gesetzt. Ein palästinensischer Anwohner berichtete der Nachrichtenagentur AFP, er habe am Mittwoch kurz nach Mitternacht das Geräusch von zersplitterndem Glas gehört und sei zu der 50 Meter entfernten Moschee geeilt. Diese habe bereits in Brand gestanden.

Textgröße ändern: