The National Times - Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig

Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig


Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig
Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig / Foto: © AFP/Archiv

Minderjährige Flüchtlinge sollen auch dann ein Recht auf Nachzug ihrer Eltern haben, wenn sie nach dem Recht ihres Herkunftslands bereits verheiratet sind. Das forderte am Donnerstag ein richterlicher Rechtsgutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Luxemburger Richter sind daran zwar nicht gebunden, sie folgen diesen sogenannten Schlussanträgen aber in den meisten Fällen. (Az: C-230/21)

Textgröße ändern:

Im Streitfall verlangt eine Mutter aus dem Libanon ein Visum zur Familienzusammenführung mit ihrer in Belgien lebenden minderjährigen Tochter. Belgien will kein Visum erteilen, weil die Tochter nach libanesischem Recht bereits verheiratet sei. Sie gehöre daher nicht mehr zur Kernfamilie ihrer Eltern.

Das zuständige belgische Gericht legte den Fall dem EuGH vor. Nun erklärte der sogenannte EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar, in der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung gebe es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass dieses Recht unbegleiteter minderjähriger auf unverheiratete Minderjährige beschränkt sein könnte.

Die Schutzbedürftigkeit Minderjähriger werde durch das Bestehen einer Ehe nicht abgeschwächt, betonte Szpunar. Insbesondere bei minderjährigen Mädchen könne die Ehe sogar darauf hindeuten, dass sie schweren Formen von Gewalt wie Kinderehen oder Zwangsehen ausgesetzt seien.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Selenskyj: Russland greift Kiew über Nacht an mehr als 20 Orten an

Russland hat die ukrainische Hauptstadt Kiew über Nacht an mehr als 20 Orten massiv angegriffen. Dabei seien Wohnhäuser, eine Schule, eine Tierarztpraxis und andere zivile Infrastruktur beschädigt worden, erklärte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj am Donnerstag in Onlinediensten. Nach Behördenangaben wurden mindestens ein Mensch getötet und 31 weitere verletzt. Selenskyj rief die westlichen Verbündeten seines Landes zu einer deutlichen Reaktion auf diesen schweren Angriff auf.

Nach Drohnen-Vorfall: Lettische Regierungschefin erklärt Rücktritt

Nach einem Vorfall mit ukrainischen Drohnen in Lettland hat die Regierungschefin der Baltenrepublik, Evika Silina, am Donnerstag ihren Rücktritt erklärt. Silina gab ihren Schritt auf einer Pressekonferenz in der Hauptstadt Riga bekannt. Wenige Stunden zuvor hatten die linksgerichteten Progressiven aus Protest gegen die Entlassung ihres Verteidigungsministers Andris Spruds die Regierungskoalition aufgekündigt, wodurch diese ihre Mehrheit im Parlament verlor.

Weißes Haus: Straße von Hormus muss laut Trump und Xi "offen bleiben"

US-Präsident Donald Trump und Chinas Staatschef Xi Jinping sind sich nach Angaben des Weißen Hauses einig, dass die Straße von Hormus "offen bleiben" muss. Beide Staatschefs seien bei ihrem Treffen in Peking übereingekommen, dass dadurch der "freie Energiefluss" unterstützt werden solle, erklärte das Weiße Haus am Donnerstag weiter.

Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juni über Rundfunkbeitrag

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juni über die Beschwerden von ARD und ZDF zum Rundfunkbeitrag. Als Termin für die mündliche Verhandlung legte das Gericht den 23. Juni fest, wie es am Mittwochabend in Karlsruhe mitteilte. Die öffentlichen-rechtlichen Sender hatten ihre Beschwerden Ende 2024 eingereicht.

Textgröße ändern: