The National Times - Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig

Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig


Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig
Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig / Foto: © AFP/Archiv

Minderjährige Flüchtlinge sollen auch dann ein Recht auf Nachzug ihrer Eltern haben, wenn sie nach dem Recht ihres Herkunftslands bereits verheiratet sind. Das forderte am Donnerstag ein richterlicher Rechtsgutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Luxemburger Richter sind daran zwar nicht gebunden, sie folgen diesen sogenannten Schlussanträgen aber in den meisten Fällen. (Az: C-230/21)

Textgröße ändern:

Im Streitfall verlangt eine Mutter aus dem Libanon ein Visum zur Familienzusammenführung mit ihrer in Belgien lebenden minderjährigen Tochter. Belgien will kein Visum erteilen, weil die Tochter nach libanesischem Recht bereits verheiratet sei. Sie gehöre daher nicht mehr zur Kernfamilie ihrer Eltern.

Das zuständige belgische Gericht legte den Fall dem EuGH vor. Nun erklärte der sogenannte EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar, in der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung gebe es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass dieses Recht unbegleiteter minderjähriger auf unverheiratete Minderjährige beschränkt sein könnte.

Die Schutzbedürftigkeit Minderjähriger werde durch das Bestehen einer Ehe nicht abgeschwächt, betonte Szpunar. Insbesondere bei minderjährigen Mädchen könne die Ehe sogar darauf hindeuten, dass sie schweren Formen von Gewalt wie Kinderehen oder Zwangsehen ausgesetzt seien.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Venezolanische Regierung gibt Freilassung von 116 politischen Gefangenen bekannt

Die Regierung in Venezuela hat die Freilassung von 116 politischen Gefangenen bekanntgegeben. Es seien Häftlinge freigelassen worden, die aufgrund von "Störungen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Stabilität der Nation" inhaftiert gewesen seien, teilte das Ministerium für Strafvollzugsangelegenheiten am Montag mit. Die Opposition und Menschenrechtsgruppen gingen allerdings von deutlich weniger Freilassungen aus.

Angeklagter polnischer Ex-Justizminister Ziobro erhält Asyl in Ungarn

Der ins Visier der Justiz geratene und aus dem Land geflohene frühere polnische Justizminister Zbigniew Ziobro hat nach eigenen Angaben in Ungarn Asyl erhalten. Ziobro erklärte am Montag im Onlinedienst X, er habe beschlossen, "das von der ungarischen Regierung gewährte politische Asyl in Anspruch zu nehmen". Er bedankte sich beim ungarischen Regierungschef Viktor Orban. Zugleich verurteilte er das "Banditenwesen" und "die stufenweise Einrichtung einer Diktatur" in Polen.

Proteste im Iran: Teheran nach US-Drohungen auf Krieg "vorbereitet" und gesprächsbereit

Mit Blick auf die anhaltenden Proteste gegen die Führung im Iran und der Androhung eines militärischen Eingreifens durch die USA hat Teheran sich sowohl zu einem "Krieg" als auch zu Gesprächen bereit erklärt. "Die islamische Republik Iran strebt keinen Krieg an, ist aber bestens darauf vorbereitet", sagte Außenminister Abbas Araghtschi bei einer am Montag vom staatlichen Fernsehen übertragenen Konferenz ausländischer Botschafter in Teheran. US-Präsident Donald Trump hatte zuvor nach sich häufenden Berichten über das brutale Vorgehen der iranischen Sicherheitskräfte gegen Demonstranten mögliche militärische Schritte erwogen.

Urteil: Bordell nahe Gießen darf trotz vorübergehender Schließung bleiben

Die Betreiberin eines Bordells im hessischen Reiskirchen ist vor Gericht erfolgreich dagegen vorgegangen, dass der Landkreis Gießen ihre Betriebserlaubnis für erloschen erklärte. Für die Feststellung gebe es keine rechtliche Grundlage, entschied das Gießener Verwaltungsgericht am Montag. Die Erlaubnis zum Betrieb des Bordells war im April 2022 erteilt worden.

Textgröße ändern: