The National Times - Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig

Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig


Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig
Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig / Foto: © AFP/Archiv

Minderjährige Flüchtlinge sollen auch dann ein Recht auf Nachzug ihrer Eltern haben, wenn sie nach dem Recht ihres Herkunftslands bereits verheiratet sind. Das forderte am Donnerstag ein richterlicher Rechtsgutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Luxemburger Richter sind daran zwar nicht gebunden, sie folgen diesen sogenannten Schlussanträgen aber in den meisten Fällen. (Az: C-230/21)

Textgröße ändern:

Im Streitfall verlangt eine Mutter aus dem Libanon ein Visum zur Familienzusammenführung mit ihrer in Belgien lebenden minderjährigen Tochter. Belgien will kein Visum erteilen, weil die Tochter nach libanesischem Recht bereits verheiratet sei. Sie gehöre daher nicht mehr zur Kernfamilie ihrer Eltern.

Das zuständige belgische Gericht legte den Fall dem EuGH vor. Nun erklärte der sogenannte EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar, in der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung gebe es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass dieses Recht unbegleiteter minderjähriger auf unverheiratete Minderjährige beschränkt sein könnte.

Die Schutzbedürftigkeit Minderjähriger werde durch das Bestehen einer Ehe nicht abgeschwächt, betonte Szpunar. Insbesondere bei minderjährigen Mädchen könne die Ehe sogar darauf hindeuten, dass sie schweren Formen von Gewalt wie Kinderehen oder Zwangsehen ausgesetzt seien.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Melania Trump scherzt über Abwesenheit: "Ich habe gehört, Ihr habt mich vermisst"

Nach Spekulationen über ihre längere Abwesenheit hat sich US-Präsidentengattin Melania Trump am Donnerstag wieder in der Öffentlichkeit gezeigt: "Ich habe gehört, Ihr habt mich vermisst", scherzte die 56-Jährige bei einer Veranstaltung im Rosengarten des Weißen Hauses in Washington. "Hier bin ich."

Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an

Ein Gericht in Kroatien hat nach der Festnahme des ukrainischen Tauchers Vladimir Z. im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee Untersuchungshaft angeordnet. Das Gericht in Pula teilte am Donnerstag mit, "mit Blick auf seine Auslieferung" an Deutschland habe eine Richterin wegen "Fluchtgefahr" U-Haft angeordnet. Zuvor war Z. von einem Staatsanwalt vernommen worden. Berichten zufolge wurde Z. am Rande von Dreharbeiten für einen Hollywood-Film festgenommen, der von dem Attentat auf die Pipeline inspiriert sein soll.

Berlin, London, Rom und Paris: Israel muss Siedlungspläne für Westjordanland zurücknehmen

Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben Israel zur Beendigung des Siedlungsprojekts E1 im Westjordanland aufgerufen. In einer gemeinsamen Erklärung riefen sie die israelische Regierung am Donnerstag "nachdrücklich dazu auf, diese Pläne unverzüglich zurückzunehmen".

USA fordern Unterstützung für "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran

Die USA erhöhen den Druck auf andere Länder, ihren "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran zu unterstützen, um die Regierung in Teheran zu stürzen. Washington werde auf Verbündete und Rivalen "zugehen und sagen: Entweder ihr seid auf unserer Seite oder gegen uns", sagte US-Finanzminister Scott Bessent dem US-Sender CNBC am Donnerstag. Zuvor hatte US-Präsident Donald Trump "die vernichtendste Wirtschaftsoperation aller Zeiten" angekündigt.

Textgröße ändern: