The National Times - Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig

Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig


Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig
Ehe macht minderjährige Flüchtlinge nicht weniger schutzbedürftig / Foto: © AFP/Archiv

Minderjährige Flüchtlinge sollen auch dann ein Recht auf Nachzug ihrer Eltern haben, wenn sie nach dem Recht ihres Herkunftslands bereits verheiratet sind. Das forderte am Donnerstag ein richterlicher Rechtsgutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Luxemburger Richter sind daran zwar nicht gebunden, sie folgen diesen sogenannten Schlussanträgen aber in den meisten Fällen. (Az: C-230/21)

Textgröße ändern:

Im Streitfall verlangt eine Mutter aus dem Libanon ein Visum zur Familienzusammenführung mit ihrer in Belgien lebenden minderjährigen Tochter. Belgien will kein Visum erteilen, weil die Tochter nach libanesischem Recht bereits verheiratet sei. Sie gehöre daher nicht mehr zur Kernfamilie ihrer Eltern.

Das zuständige belgische Gericht legte den Fall dem EuGH vor. Nun erklärte der sogenannte EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar, in der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung gebe es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass dieses Recht unbegleiteter minderjähriger auf unverheiratete Minderjährige beschränkt sein könnte.

Die Schutzbedürftigkeit Minderjähriger werde durch das Bestehen einer Ehe nicht abgeschwächt, betonte Szpunar. Insbesondere bei minderjährigen Mädchen könne die Ehe sogar darauf hindeuten, dass sie schweren Formen von Gewalt wie Kinderehen oder Zwangsehen ausgesetzt seien.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Opfer von Straftaten sollen in Gerichtsverfahren mehr Unterstützung bekommen

Opfer schwerer Straftaten sollen in Strafverfahren mehr Unterstützung bekommen. Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstagabend einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dabei geht es vor allem um den Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung. Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen, die Opfer schwerer Straftaten geworden sind, sollen künftig von Amts wegen eine solche Beratung erhalten. Sie müssten dann keinen Antrag mehr stellen.

Huthi-Miliz greift Regierungssitz in Aden an - Mindestens vier Tote

Die pro-iranische Huthi-Miliz hat den Sitz der international anerkannten Regierung im jemenitischen Aden mit Raketen angegriffen und dabei mindestens vier Menschen getötet. Aus Regierungskreisen verlautete gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass mindestens zehn weitere Menschen verletzt worden seien. Regierungschef Schaja Mohsen Sindani habe sich während des Angriffs im Präsidentenpalast befunden, sei aber unverletzt, sagte ein Minister.

Angreifer von Fort Hood: Trump sagt Liveübertragung der Hinrichtung ab

Nach einer Welle der Empörung hat US-Präsident Donald Trump die Liveübertragung einer Hinrichtung abgesagt. Trump erklärte am Donnerstag in seinem Onlinedienst Truth Social, der zum Tode verurteilte Amokläufer Nidal Hasan werde "wie vorgesehen durch ein Erschießungskommando sterben", die Hinrichtung werde aber "nicht übertragen". In den USA wie international hatte es scharfe Kritik gegeben, nachdem Verteidigungsminister Pete Hegseth den Livestream angekündigt hatte.

Regierung: Huthi-Miliz im Jemen greift Präsidentenpalast in Aden mit Raketen an

Die pro-iranische Huthi-Miliz im Jemen hat den Sitz der international anerkannten Regierung des Landes in der Stadt Aden angegriffen. Die von Saudi-Arabien unterstützte Regierung erklärte am Donnerstag, die Huthis hätten Raketen und Drohnen auf den Präsidentenpalast Al-Maaschik abgefeuert. Dabei seien auch "Angehörige des Sicherheitspersonals" getroffen worden. Die Nachrichtenagentur AFP erfuhr aus Regierungskreisen, dass vier Menschen getötet und mehr als ein Dutzend verletzt worden seien.

Textgröße ändern: