The National Times - Kabinett beschließt Länderziele für Ausbau der Windkraft an Land

Kabinett beschließt Länderziele für Ausbau der Windkraft an Land


Kabinett beschließt Länderziele für Ausbau der Windkraft an Land
Kabinett beschließt Länderziele für Ausbau der Windkraft an Land / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesregierung treibt den Ausbau der Windkraft an Land voran. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf eines "Windenergieflächenbedarfsgesetzes". Es soll sicherstellen, dass spätestens 2032 zwei Prozent der Fläche in Deutschland für Windkraftanlagen verfügbar werden. Dabei werden für jedes einzelne Bundesland Flächenziele festgelegt.

Textgröße ändern:

Stärker in die Pflicht genommen werden Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen - sie müssen jeweils 2,2 Prozent der Fläche für Windkraft nutzbar machen. Dagegen gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland eine Vorgabe von lediglich 1,8 Prozent. Die anderen Flächenländer liegen dazwischen. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt eine Mindestfläche von lediglich 0,5 Prozent ihres Gebiets.

Die Vorgaben müssen dem Entwurf zufolge bis zum 31. Dezember 2032 erreicht werden. Für Ende 2026 ist bereits jeweils ein Zwischenziel vorgegeben.

"Derzeit sind lediglich rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. "Lediglich 0,5 Prozent sind tatsächlich verfügbar. Zudem sind die Flächenausweisungen für Windenergieanlagen im Bundesgebiet sehr ungleich verteilt."

Um die neu festgelegten Ziele zu erreichen, rüttelt der Bund auch an der Länderöffnungsklausel, die es den Ländern bislang erlaubt, Mindestabstände der Windräder von bis zu einem Kilometer zu Wohngebieten festzulegen. Solche Klauseln sollen weiter möglich sein - die Vorgaben wären aber "im Falle der Zielverfehlung unanwendbar". Das Erreichen der Flächenziele geht also vor.

Ebenfalls vom Kabinett beschlossen wurde ein Entwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Hierbei geht es darum, bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtlichen Prüfungen festzulegen, die im Genehmigungsverfahren für neue Windkraftanlagen vorgeschrieben sind.

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien darauf verständigt, dass für die Windenergie an Land "zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden". Außerdem wurde darin "die Anwendung einer bundeseinheitlichen Bewertungsmethode bei der Artenschutzprüfung von Windenergievorhaben" angekündigt. Die nun vom Kabinett verabschiedeten Vorlagen dienen der Konkretisierung dieser Vorhaben. Es handelt sich um Formulierungshilfen für die Koalitionsfraktionen.

P.Murphy--TNT

Empfohlen

Bericht: Länder rüsten sich für Abwehr von Drohnen

Abfangtechnik, Abwehrzentren und mehr Personal: Die Länder investieren einem Bericht zufolge Millionen in den Aufbau und die Ausstattung neuer Einheiten zum Schutz vor Drohnen. Das ergab eine am Donnerstag veröffentlichte Erhebung des Magazins "Focus" bei den Innenministerien der 16 Bundesländer.

Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Sabotage an Stromnetz

Nach den Anschlägen auf Umspannwerke und Sabotageversuchen an der Stromversorgung in mehreren Bundesländern hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Unter anderem geht es um den Verdacht von verfassungsfeindlicher Sabotage und der Störung öffentlicher Betriebe, wie eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Donnerstag sagte. Der Tatverdächtige war am Dienstag gefasst worden.

SPD-Vize Schweitzer: Merz ist mit seiner Art keine Hilfe für Bundesregierung

Der stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Alexander Schweitzer hat deutliche Kritik an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geübt. "Die SPD ist koalitionstreu. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Art, wie Friedrich Merz agiert, wie er Themen in die gesellschaftliche Debatte einbringt, dieser Bundesregierung nicht hilft", sagte der frühere rheinland-pfälzische Ministerpräsident der Zeitung "Welt" laut Mitteilung vom Donnerstag.

Hohe Verluste durch Fehlinvestitionen von Krankenkassen in riskante Geldanlagen

Verluste gesetzlicher Krankenkassen durch riskante Immobilien- und Fondsgeschäfte haben ein deutlich höheres Ausmaß als bisher bekannt. Mindestens ein Dutzend Krankenkassen hätten insgesamt 1,1 Milliarden Euro in "leistungsgestörte Geldanlagen" gesteckt, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Opposition und Patientenschützer forderten vollständige Aufklärung und Konsequenzen.

Textgröße ändern: