The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

US-Außenminister Marco Rubio zu Sicherheitskonferenz nach München aufgebrochen

US-Außenminister Marco Rubio hat seine Reise zur diesjährigen Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) angetreten. "Wir leben in einer neuen Ära der Geopolitik, und das wird von uns allen verlangen, gewissermaßen neu zu überprüfen, wie das aussieht und welche Rolle wir spielen werden", sagte Rubio am Donnerstagabend (Ortszeit) vor seinem Abflug zu Journalisten. Rubio führt in diesem Jahr die Delegation der Vereinigten Staaten an und wird am Freitag und Samstag in München sein.

Parlamentswahl in Bangladesch: BNP reklamiert Wahlsieg für sich

Nach erheblichen Vorsprüngen in ersten TV-Prognosen hat die Bangladesh Nationalist Party (BNP) den Wahlsieg bei den Parlamentswahlen in Bangladesch für sich reklamiert. "Dieser Sieg war erwartet", sagte der hochrangige BNP-Vertreter Salahuddin Ahmed der Nachrichtenagentur AFP am Freitag. Die Islamisten der Partei Jamaat-e-Islami sprachen indes von "ernsthaften Fragen zur Integrität des Ergebnisverfahrens". Neu Delhi und Washington gratulierten der BNP zum Wahlsieg.

Auswärtiges Amt bereitet Betreuung deutscher Dschihadisten im Irak vor

Das Auswärtige Amt bereitet die konsularische Betreuung aus Deutschland stammender Dschihadisten im Irak vor. Das erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstagabend aus Ministeriumskreisen in Berlin. "Sollten deutsche Staatsangehörige im Irak inhaftiert und angeklagt werden, werden wir uns für eine konsularische Betreuung über unsere Botschaft in Bagdad einsetzen", hieß es.

Sicherheitsgipfel der Bahn nach gewaltsamem Tod von Zugbegleiter

Nach dem gewaltsamen Tod eines Zugbegleiters findet am Freitag auf Einladung der Bahn ein Sicherheitsgipfel statt (Beginn 10.00 Uhr). Daran nehmen neben Vertretern der Bahn unter anderen Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU), Beteiligte aus den Länderministerien, Vertreter der Sicherheitsbehörden sowie die Gewerkschaften EVG und GDL teil. Für 12.45 Uhr ist eine Pressekonferenz mit Schnieder und Bahn-Chefin Evelyn Palla geplant.

Textgröße ändern: