The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Trump will Migration aus "Drittweltländern" aussetzen

US-Präsident Donald Trump plant nach dem Schusswaffenangriff in Washington eine Aussetzung der Migration aus von ihm als "Drittweltländern" bezeichneten Staaten. "Ich werde die Migration aus allen Drittweltländern dauerhaft aussetzen, damit sich das US-System vollständig erholen kann", erklärte Trump am Donnerstag (Ortszeit) in Onlinenetzwerken. Er drohte zudem damit, "Millionen" von Einreisegenehmigungen rückgängig zu machen, die unter seinem Vorgänger Joe Biden erteilt worden waren.

Merz empfängt Ministerpräsident Golob aus Slowenien

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wird am Freitag (10.30 Uhr) Sloweniens Ministerpräsidenten Robert Golob mit militärischen Ehren in Berlin empfangen. Nach der Begrüßung im Bundeskanzleramt werden die Regierungschefs der Nato- und EU-Partner über die bilateralen Beziehungen sprechen, wie Regierungssprecher Stefan Kornelius mitteilte. Themen werden demnach die Unterstützung der Ukraine, der Westbalkan sowie weitere europäische Fragen sein. Gegen 11.30 ist eine Pressekonferenz geplant.

Wadephul empfängt türkischen Außenminister Fidan in Berlin

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) empfängt am Freitag seinen türkischen Kollegen Hakan Fidan in Berlin. Für den Vormittag (10.15 Uhr) ist eine gemeinsame Pressekonferenz geplant. Fidan plant nach Angaben seines Ministeriums während seines Besuchs auch Treffen mit türkischen Geschäftsleuten und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Steinmeier besucht 1937 bei deutschem Luftangriff zerstörtes Guernica

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besucht am Freitag als erstes deutsches Staatsoberhaupt die 1937 bei einem deutschen Luftangriff zerstörte baskische Stadt Guernica. Am dritten und letzten Tag seines Staatsbesuchs in Spanien wird Steinmeier an einer Kranzniederlegung zum Gedenken an hunderte Todesopfer des Bombardements während des Spanischen Bürgerkriegs teilnehmen. Er wird außerdem Überlebende des Angriffs treffen und das Friedensmuseum der Stadt besuchen. Begleitet wird der Bundespräsident in Guernica vom spanischen König Felipe VI.

Textgröße ändern: