The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Litauen-Brigade: Erstmals sollen Bundeswehr-Soldaten verpflichtet werden

Bei der Besetzung der deutschen Litauen-Brigade will Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) erstmals auch Soldaten verpflichten. Zwar habe schon jetzt fast 80 Prozent der geplanten Gesamtpersonalstärke besetzt werden können, teilte das Bundesverteidigungsministerium am Montag in Berlin mit. Für eine vollständige Einsatzbereitschaft würden jedoch "neben der weiteren Freiwilligenwerbung für wenige Bereiche ab sofort auch ergänzend verpflichtende Maßnahmen zum Einsatz kommen".

Kallas: Russischer Angriff auf Zug in Ukraine sollte dem Westen "Angst machen"

Nach einem russischen Drohnenangriff auf einen Zug nahe der polnischen Grenze haben die EU und die Nato ihre Unterstützung für die Ukraine bekräftigt und Moskau Einschüchterungsversuche vorgeworfen. Moskau wolle "ganz offensichtlich westlichen Ländern Angst davor machen, die Ukraine zu unterstützen", sagte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas am Montag. Nato-Generalsekretär Mark Rutte sagte, Russland werde nicht erreichen, "dass die Unterstützung der Nato-Länder für die Ukraine aufhört". Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mahnte weitere Unterstützung an.

Wadephul-Besuch in Budapest: "Ungarn und Deutschland schlagen neues Kapitel auf"

Mit dem ersten Besuch eines deutschen Außenministers in Ungarn seit 2019 haben beide Länder nach Angaben von Ressortchef Johann Wadephul (CDU) "gemeinsam ein neues Kapitel" aufgeschlagen. "Der politische Neustart zwischen unseren beiden Ländern ist in vollem Gange", sagte Wadephul am Montag bei einer Pressekonferenz mit seiner ungarischen Kollegin Anita Orban in Budapest.

"Bedrohung" durch Russland: Arktis-Gipfel fordert stärkere EU-Präsenz in der Region

Zwölf europäische Länder fordern angesichts der wachsenden geopolitischen Bedeutung der Arktis ein größeres Engagement der EU in der Region. "Wir fordern die Europäische Union auf, in der europäischen Arktis eine strategischere und proaktivere Rolle einzunehmen", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Teilnehmer eines EU-Arktis-Gipfels, die am Montag unter anderem von Deutschland, Frankreich, Dänemark und Schweden unterzeichnet wurde.

Textgröße ändern: