The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Flugzeugträger im Nahen Osten angekommen: Teheran verurteilt US-"Drohungen"

Vor dem Hintergrund wachsender Spannungen zwischen den USA und dem Iran hat der iranische Präsident Massud Peseschkian Washington eine Gefährdung der regionalen Ordnung vorgeworfen. "Die Drohungen und psychologischen Operationen der Amerikaner zielen darauf ab, die Sicherheit der Region zu stören und werden nichts anderes als Instabilität erreichen", sagte Peseschkian nach Angaben seines Büros während eines Telefonats mit dem Kronprinz Saudi-Arabiens, Mohammed bin Salman, am Dienstag. Ein Flugzeugträger der USA erreichte derweil die Gewässer im Nahen Osten.

Antisemitismusbeauftragter Klein will Antisemitismus der Gegenwart entgegentreten

Vor der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus im Bundestag hat der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung gefordert, auch dem Antisemitismus der Gegenwart entschlossen entgegenzutreten. "Gerade die Auseinandersetzung mit der Geschichte verpflichtet uns, heute wachsam zu sein und Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen aktiv und entschieden entgegenzutreten", sagte Felix Klein dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Mittwoch). Erinnerung bleibe unvollständig, wenn sie folgenlos bleibe.

Sachsen-Anhalt: Sven Schulze stellt sich Wahl zum neuen Ministerpräsidenten

Rund sieben Monate vor der Landtagswahl soll in Sachsen-Anhalt ein neuer Ministerpräsident gewählt werden. Der CDU-Politiker Sven Schulze stellt sich am Mittwoch (09.30 Uhr) im Magdeburger Landtag der Wahl als Nachfolger des langjährigen Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (CDU). Die Koalitionspartner SPD und FDP hatten im Vorfeld zugestimmt, die Wahl von Schulze zu unterstützen.

Bundestag erinnert in Gedenkstunde an Opfer des Nationalsozialismus

Der Bundestag beginnt seine Sitzungswoche am Mittwoch (12.30 Uhr) mit einer Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus. Nach einer Ansprache von Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) soll die Holocaust-Überlebende Tova Friedman zu den Abgeordneten sprechen. Zudem werden Musikstücke von Komponisten aufgeführt, die selbst Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung wurden. Die Gedenkstunde findet jährlich rund um den 27. Januar statt, dem Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz.

Textgröße ändern: