The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

AfD-Spitze zieht Ausschlussantrag gegen Jugend-Funktionär Dorow zurück

Die AfD-Bundesspitze hat das Parteiausschlussverfahren gegen den Jugend-Funktionär Kevin Dorow zurückgezogen. Der Entscheidung des Bundesvorstands war nach Angaben eines Parteisprechers eine Vereinbarung mit dem 27-Jährigen vorangegangen, dem eine Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut vorgeworfen wird. Dorow trete von allen Parteiämtern zurück und werde mit einer zweijährigen Ämtersperre belegt, sagte der AfD-Sprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. "Im Gegenzug zieht der Bundesvorstand das Ausschlussverfahren zurück."

"Politisch verhängnisvoll": Steinmeier kritisiert Iran-Krieg als Völkerrechts-Bruch

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Krieg der USA und Israels gegen den Iran als "völkerrechtswidrig" kritisiert. "Unsere Außenpolitik wird nicht überzeugender dadurch, dass wir Völkerrechtsbruch nicht Völkerrechtsbruch nennen", sagte Steinmeier am Dienstag in seiner Festrede zum 75. Jahrestag der Wiedergründung des Auswärtigen Amts in Berlin. "Dieser Krieg ist völkerrechtswidrig - daran gibt es wenig Zweifel." Der Bundespräsident forderte Deutschland und Europa auf, sich aus bestehenden Abhängigkeiten von den USA zu lösen.

Studie: Riester-Reform benachteiligt Haushalte mit geringem Einkommen

Die Regierungspläne zur Reform der privaten Altersvorsorge benachteiligen nach einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung Haushalte mit geringem Einkommen. Verglichen mit der bisherigen Riester-Rente würden Versicherte nach der Reform umso mehr profitieren, je mehr sie verdienen, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. "Wer hat, dem wird gegeben", fasst WSI-Rentenexperte Florian Blank seine Erkenntnisse zusammen.

Nach Tötung von Laridschani: Iran ernennt neuen Chef des Sicherheitsrates

Nach dem Tod seines mächtigen Sicherheitschefs Ali Laridschani bei einem israelischen Luftangriff hat der Iran einen Nachfolger ernannt. Mohammad Bagher Solghadr solle künftig dem Obersten Nationalen Sicherheitsrat vorstehen, meldete das Staatsfernsehen am Dienstag mit. Bei ihm handelt es sich um einen früheren Kommandeur der Revolutionsgarden und jahrelangen Vertrauten von Laridschani.

Textgröße ändern: