The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Elektrotechniker für Hisbollah: Bewährungsstrafe für 51-Jährigen in Niedersachsen

Ein früheres Hisbollah-Mitglied ist in Niedersachsen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der heute 51-Jährige habe von 2013 bis 2022 im Libanon und in Syrien für die proiranische Hisbollah-Miliz gearbeitet, teilte das Oberlandesgericht Celle am Donnerstag mit. Als Elektrotechniker habe er unter dem Deckmantel einer zivilen Firma Waffen- und Raketensysteme gewartet und repariert.

Gedenken und Proteste in Israel tausend Tage nach dem 7. Oktober 2023

Tausend Tage nach dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 haben zahlreiche Menschen am Donnerstag eine Aufarbeitung des beispiellosen Angriffs gefordert. Im ganzen Land waren Gedenkveranstaltungen geplant sowie Proteste gegen das Handeln der Regierung vor und nach dem Angriff. Eine erste Veranstaltung begann um 06.29 Uhr (Ortszeit), dem Zeitpunkt, an dem die islamistische Palästinenserorganisation ihren Überfall begonnen hatte.

Klitschko: Schwerster russischer Angriff auf Kiew seit Kriegsbeginn - Mindestens 17 Tote

Russland hat am Donnerstagmorgen nach den Worten von Kiews Bürgermeister Vitali Klitschko den schwersten Angriff auf die ukrainische Hauptstadt seit Kriegsbeginn ausgeführt. 17 Menschen seien bei dem Angriff mit Drohnen und Raketen getötet worden, erklärte der ukrainische Rettungsdienst. Präsident Wolodymyr Selenskyj forderte mehr Unterstützung der Verbündeten bei der Luftverteidigung. Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas kündigte an, neue Sanktionen gegen Moskau vorzuschlagen. Das Auswärtige Amt in Berlin verurteilte den "massiven" Angriff "auf das Schärfste".

Gericht: Eritreer müssen bei Passbeschaffung zu Einbürgerung mitwirken

Menschen aus Eritrea, die in Deutschland eingebürgert werden wollen, müssen einem Gerichtsurteil zufolge bei der Klärung ihrer Identität mitwirken und dafür auch bei der eritreischen Botschaft vorsprechen. Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg im März, wie eine Sprecherin am Donnerstag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte.

Textgröße ändern: