The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Anschlag auf Stromnetz: Dobrindt will Prämie für Hinweise zu Vulkangruppe

Nach dem Anschlag mutmaßlicher Linksextremisten auf die Stromversorgung in Berlin plädiert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für eine Geldprämie für entscheidende Tipps. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte der "Bild am Sonntag", Dobrindt befürworte eine "hohe finanzielle Belohnung für Hinweise" zur Ermittlung der Täter. Durch den Brandanschlag auf eine Kabelbrücke waren vorübergehend 45.000 Haushalte und 2200 Gewerbeeinheiten ohne Strom. Die linksextremistische Vulkangruppe bekannte sich dazu.

"Es reicht jetzt": CDU-Politiker Beyer kritisiert vor Grönland-Besuch Trumps Drohungen

Der CDU-Außenpolitiker Peter Beyer hat vor seinem Besuch auf Grönland das Vorgehen von US-Präsident Donald Trump kritisiert und zugleich seine Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung bekundet. "Es reicht jetzt aber auch mal", sagte Beyer am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP mit Blick auf Trumps Annexions-Drohungen und seine Ankündigung, Sonderzölle gegen Dänemark und Unterstützer wie Deutschland zu erlassen. "Ich möchte nicht sehen, dass Dänemark und die EU vor Trump in die Knie gehen."

Präsidentschaftswahl in Portugal begonnen

In Portugal hat am Sonntag die Präsidentschaftswahl begonnen. Als Favorit ins Rennen geht laut Umfragen der Vorsitzende der rechtspopulistischen Chega-Partei, André Ventura. Wer Staatschef wird, dürfte sich jedoch erst in einer Stichwahl in drei Wochen entscheiden. Darin könnte Ventura Umfragen zufolge auf den Sozialisten António José Seguro oder den liberalen Europaabgeordneten João Cotrim Figueiredo treffen. Aber auch zwei weiteren Kandidaten werden Chancen eingeräumt, in die Stichwahl einzuziehen.

Trump verschärft Streit um Grönland mit Sonderzöllen für europäische Länder

Mit der Ankündigung von Sonderzöllen für mehrere europäische Staaten wie Deutschland hat US-Präsident Donald Trump den Streit um Grönland verschärft. Bis zu einem Verkauf der zu Dänemark gehörenden Insel an die USA sollen Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und Finnland zunächst zehn und später 25 Prozent zusätzliche Zölle zahlen, wie Trump am Samstag erklärte. Die EU reagierte besorgt und setzte für Sonntag ein außerordentliches Treffen auf Botschafterebene an.

Textgröße ändern: