The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Ex-Mossad-Chef: Israelische Agenten waren mehrmals in iranischer Atomanlage Fordo

Israelische Spione haben dem früheren Mossad-Chef Yossi Cohen zufolge bereits mehrfach die iranische Atomanlage in Fordo aufgesucht. "Wir haben Fordo viele Male in Augenschein genommen, um den Komplex besser zu durchblicken", sagte Cohen israelischen Medien zufolge am Dienstag. Genauere Angaben zu den Begutachtungen machte er nicht. Cohen leitete den israelischen Auslandsgeheimdienst von 2015 bis 2021.

Dobrindt verteidigt Geheimdienstreform - Kritik an massiver Ausweitung der Befugnisse

Vor der geplanten Kabinettsentscheidung hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die umfassende Reform der deutschen Nachrichtendienste verteidigt. "Die hybride Bedrohungslage, die Versuche der Destabilisierung durch Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte bekommen eine neue Antwort", sagte Dobrindt am Dienstag der "Bild"-Zeitung. Die Reform mache "aus unseren Nachrichtendiensten echte Geheimdienste".

Orban-Kritiker Baka ist neuer ungarischer Staatspräsident

Das Parlament in Ungarn hat den ehemaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Andras Baka, zum neuen Staatspräsidenten gewählt. Der Kritiker des im April abgewählten langjährigen Regierungschefs Viktor Orban erhielt bei der Abstimmung in Budapest am Dienstag 140 Ja- und sechs Nein-Stimmen. Orbans Fidesz-Partei und deren Verbündete KDNP boykottierten die Wahl.

Weiter Forderungen nach Schließung von Russischem Haus in Berlin

Aus CDU, Grünen und FDP kommen weiter Forderungen nach einer Schließung des Russischen Hauses in Berlin. Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter sagte am Dienstag dem TV-Sender Welt, er gehe davon aus, dass die Einrichtung als Spionagezentrale genutzt werde. Es lebten dort mehr als hundert Menschen, "wo keiner weiß, wer das ist" und der Energieverbrauch sei unangemessen hoch, nannte er zwei Indizien.

Textgröße ändern: