The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Landesweite Proteste in Frankreich für bessere Bildung und gegen hohe Lebenshaltungskosten

In Frankreich wollen am Samstag zehntausende Menschen gegen hohe Lebenshaltungskosten und Missstände an Schulen demonstrieren. Die Behörden rechnen landesweit mit mehr als 500 Protestaktionen, befürchtet werden dabei Ausschreitungen wie bei den Schülerprotesten der vergangenen Wochen. Premierminister Sébastien Lecornu hat deswegen die Einrichtung eines Krisenstabs angeordnet. Geplant ist unter anderem eine Großdemonstration in der Hauptstadt Paris.

Vor US-Kongresswahlen: "No Kings"-Bewegung ruft zu Protesten auf

Gut zwei Wochen vor den Kongresswahlen in den USA ruft die Protestbewegung "No Kings" (Keine Könige) für Samstag zu landesweiten Demonstrationen auf. Die Wahlen müssten vor "Sabotage" geschützt werden, erklärten die Organisatoren. Zu Massenkundgebungen gegen Präsident Donald Trump Ende März waren laut der Bewegung landesweit mindestens acht Millionen Menschen geströmt.

Diplomat: Alle Bewerber um Amt des UN-Generalsekretärs fallen bei Vetomächten durch

Bei der jüngsten Probeabstimmung im UN-Sicherheitsrat sind nach Diplomaten-Angaben alle sieben Kandidaten für die Nachfolge von UN-Generalsekretär António Guterres auf Ablehnung bei den ständigen Ratsmitgliedern gestoßen. Bei dem Votum am Freitag habe sich keiner der Bewerber die Unterstützung aller fünf Vetomächte sichern können, hieß es aus Diplomatenkreisen. Die Abstimmung dürfte den Weg für neue Kandidaturen ebnen.

Schweitzer würde erneute Kandidatur von Klingbeil für SPD-Vorsitz begrüßen

SPD-Vize Alexander Schweitzer befürwortet eine erneute Kandidatur von Parteichef Lars Klingbeil für den SPD-Vorsitz. "Ich habe ihn bei der letzten Wahl zum Parteivorsitzenden unterstützt. Und wenn er sich entscheidet, wieder anzutreten, würde ich das begrüßen", sagte der neue Bundesarbeitsminister der "Rheinpfalz" (Samstagsausgabe). Er verwies auf die "teils sehr schwierigen Wahlergebnisse" und die Umfragewerte seiner Partei. "In so einer Situation sollten wir nicht über Personal diskutieren, sondern um den Kurs dieser Partei ringen", betonte Schweitzer.

Textgröße ändern: