The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Zwei Bombenanschläge in Kolumbien an erstem Tag im Amt des neuen Präsidenten Espriella

In Kolumbien sind am ersten Tag im Amt des neuen rechtsgerichteten Präsidenten Abelardo de la Espriella zwei Bombenanschläge verübt worden. Bei den Anschlägen in verschiedenen Teilen des Landes wurde am Samstag mindestens ein Polizist getötet, wie die Armee mitteilte. Weitere Menschen seien verletzt worden.

Explosion mutmaßlich ukrainischer Drohne in Bulgarien löst diplomatische Verstimmung aus

Die Explosion einer mutmaßlich ukrainischen Drohne nahe einer strategisch wichtigen Gaspipeline in Bulgarien hat zu diplomatischen Verstimmungen zwischen Sofia und Kiew geführt. Nach einer ersten Untersuchung der Trümmer erklärte das bulgarische Verteidigungsministerium am Samstag, es handle sich um einen Drohnentyp, der von den ukrainischen Streitkräften "häufig verwendet" werde. Außenministerin Welislawa Petrowa bestellte daraufhin die ukrainische Botschafterin für Montag ein. Kiew bestritt, vorsätzlich ein Fluggerät nach Bulgarien gelenkt zu haben.

Selenskyj warnt vor Folgen russischer Angriffe - Vucic für Integrität der Ukraine

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat bei seinem ersten offiziellen Besuch in Serbien seit Beginn des Ukraine-Kriegs vor den Folgen der verstärkten russischen Angriffe für den kommenden Winter gewarnt. Die Ukraine habe "praktisch keine intakten Wärmekraftwerke mehr", sagte Selenskyj am Samstag nach Gesprächen mit Präsident Aleksandar Vucic in Belgrad. Vucic schloss eine militärische Zusammenarbeit mit der Ukraine vorerst aus, bekräftigte aber die Unterstützung Serbiens für deren territoriale Integrität.

Drohne explodiert an der Grenze zwischen Rumänien und Bulgarien nahe Gaspipeline

Eine mit Sprengstoff beladene Drohne ist bulgarischen Angaben zufolge an der Grenze zwischen den Nato-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien explodiert. "Die Drohne ist in unmittelbarer Nähe des Grenzübergangs Kardam zu Rumänien" nahe dem Schwarzen Meer im Nordosten des Landes "in 1000 Metern Entfernung zur Verdichterstation der Transbalkan-Gaspipeline explodiert", sagte Bulgariens Ministerpräsident Rumen Radew am Samstag. In Sofia tagte wegen des Vorfalls das Sicherheitskabinett.

Textgröße ändern: