The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Israel schiebt alle ausländischen Teilnehmer der Gaza-Hilfsflotte ab

Israel hat alle festgenommenen ausländischen Teilnehmer der jüngsten Gaza-Hilfsflotte ausgewiesen. "Alle ausländischen Aktivisten der PR-Flotte wurden aus Israel abgeschoben", erklärte Außenministeriumssprecher Oren Marmorstein am Donnerstag. Die ersten von ihnen trafen am frühen Abend in Istanbul ein, wie Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichteten. Die Türkei hatte die Entsendung von drei Flugzeugen nach Israel angekündigt, um die Aktivisten auszufliegen. Unter ihnen sind auch acht Deutsche.

Sorge wegen möglicher Angriffe aus Belarus: Ukraine verstärkt Grenzschutz im Norden

Aus Sorge wegen möglicher neuer Angriffe aus dem mit Russland verbündeten Nachbarland Belarus verstärkt die Ukraine ihre Grenzschutzmaßnahmen im Norden. Der ukrainische Inlandsgeheimdienst SBU sprach am Donnerstag von Maßnahmen "beispiellosen" Ausmaßes mit Blick auf die Zahl der eingesetzten Kräfte und Mittel. Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko erklärte unterdessen während eines Großmanövers mit Russland, dass sein Land bereit sei, den Verbündeten "auf jede erdenkliche Weise" zu verteidigen.

Telekom und SAP sollen für Behörden KI-Infrastruktur aufbauen

Die Unternehmen Telekom und SAP sollen für Bund, Länder und Kommunen eine gemeinsame KI-Infrastruktur aufbauen. Das Bundesdigitalministerium erteilte ihnen dafür den Zuschlag, wie die Beteiligten am Donnerstag gemeinsam mitteilten. Zuvor hätten sich die Mitbewerber Google und Adesso aus dem Vergabeverfahren zurückgezogen, hieß es.

Bundestag beschließt: Führungszeugnis künftig auch in digitaler Form

Das Führungszeugnis soll es künftig auch in digitaler Form geben. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der Bundestag am Donnerstag. Das sogenannte polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Es muss für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten vorgelegt werden, etwa in der Kinder- und Jugendarbeit. Noch dieses Jahr soll es sowohl als Papierurkunde als auch als digitales PDF-Dokument erhältlich sein.

Textgröße ändern: