The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Prinz Harry: "Werde immer Teil der königlichen Familie sein"

Der britische Prinz Harry wird trotz seines Zerwürfnisses mit den Royals nach eigenen Worten "immer Teil der königlichen Familie sein". Er sagte am Freitag während eines Besuchs in der Ukraine dem britischen Sender ITV News, er könne mit der Behauptung, dass er "kein arbeitendes Mitglied" der Königsfamilie mehr sei, nichts anfangen. "Ich werde immer Teil der königlichen Familie sein, und ich bin hier, um zu arbeiten und genau das zu tun, wofür ich geboren wurde, und ich tue es gern", sagte Harry.

Trotz Waffenruhe im Libanon weiter gegenseitige Angriffe von Israel und Hisbollah

Trotz der Verlängerung der Feuerpause für den Libanon schweigen die Waffen nicht: Israel und die Hisbollah haben am Freitag ihre gegenseitigen Angriffe fortgesetzt. Während bei israelischen Militäreinsätzen im Libanon mehrere Menschen getötet wurden, feuerte die Hisbollah Raketen auf den Norden Israels ab. Zugleich rief sie Beirut auf, sich aus den Verhandlungen mit Israel über eine dauerhafte Friedenslösung zurückzuziehen. Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu warf der Miliz vor, den Friedensprozess zu "sabotieren".

Neue Verhandlungen: US-Unterhändler und Irans Außenminister reisen nach Islamabad

In Pakistan werden am Wochenende voraussichtlich neue Verhandlungen über ein mögliches Ende des Iran-Kriegs stattfinden. Die US-Gesandten Steve Witkoff und Jared Kushner fliegen am Samstag zu erneuten Gesprächen mit iranischen Unterhändlern nach Pakistan, wie die Sprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, am Freitag bekanntgab. Der iranische Außenminister Abbas Araghtschi sollte bereits am Abend in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad eintreffen.

Kosovo: Lange Haftstrafen gegen serbische Separatisten nach Aufstand von 2023

Im Kosovo sind drei serbische Separatisten nach einem tödlichen Aufstand im Jahr 2023 wegen Terrorismus zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Ein Gericht in der kosovarischen Hauptstadt Pristina verhängte am Freitag gegen zwei Männer lebenslange Haftstrafen, ein dritter Angeklagter wurde zu 30 Jahren Haft verurteilt. "Es hat sich bestätigt, dass sie versuchten, den Norden des Kosovo abzuspalten und mit Serbien zu vereinen", sagte der Vorsitzende des dreiköpfigen Richtergremiums, Ngadhnjim Arrni, in der Urteilsbegründung.

Textgröße ändern: