The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Iranischer Polizeichef ruft Protestierende zur Aufgabe auf und stellt ihnen Ultimatum

Nach der brutalen Niederschlagung der Proteste gegen die Führung des Iran hat der Polizeichef des Landes Demonstranten aufgerufen, sich binnen drei Tagen den Behörden zu stellen. Junge Menschen, die "unwissentlich in die Unruhen verwickelt" worden seien, würden als "getäuschte Personen und nicht als feindliche Soldaten" betrachtet und "mit Nachsicht vom System der islamischen Republik" betrachtet, sagte der Behördenchef Ahmad-Resa Radan am Montag im iranischen Staatsfernsehen.

UN-Entwicklungsprogramm UNDP verlegt Teile seines Hauptsitzes nach Bonn

Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) verlegt einen großen Teil seines Hauptsitzes aus New York nach Deutschland. Von insgesamt 400 Stellen würden rund drei Viertel nach Bonn umziehen, teilte das UNDP am Montag mit. Die übrigen Stellen werden demnach künftig in der spanischen Hauptstadt Madrid angesiedelt sein. Der Umzug sei "Teil eines kontinuierlichen Anpassungsprozesses an veränderte finanzielle und entwicklungspolitische Rahmenbedingungen und um Partnerschaften zu stärken".

Eine Milliarde Dollar für ständigen Sitz - Zurückhaltende Reaktionen auf Trumps "Friedensrat"

Der geplante "Friedensrat" von US-Präsident Donald Trump ist bei mehreren eingeladenen Staaten auf zurückhaltende Reaktion gestoßen. Für einen ständigen Sitz in dem Gremium, das nach Trumps Willen in Konkurrenz zu den Vereinten Nationen weltweit Konflikte lösen soll, sollen Mitgliedstaaten mehr als eine Milliarde Dollar zahlen, wie aus der achtseitigen Charta der Initiative hervorgeht, die der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. Frankreich plant derzeit keinen Beitritt zu dem Gremium, auch Deutschland reagierte abwartend.

Minister: Kopenhagen und Nuuk schlagen Nato-Mission für Grönland vor

Dänemark und Grönland haben eine Nato-Mission für das arktische Autonomiegebiet vorgeschlagen. Dies sagte der dänische Verteidigungsminister Troels Lund Poulsen am Montagabend im Beisein der grönländischen Außenministerin Vivian Motzfeldt nach einem Gespräch mit Nato-Generalsekretär Mark Rutte im dänischen Fernsehen.

Textgröße ändern: