The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Israel verkündet Anerkennung von Somaliland als Staat

Als erstes Land der Welt hat Israel die ostafrikanische Region Somaliland als "unabhängigen und souveränen" Staat anerkannt. Der israelische Regierungschef Benjamin Netanjahu, der israelische Außenminister Gideon Saar und der Präsident der Republik Somaliland, Abdirahman Mohamed Abdullahi, unterzeichneten eine entsprechende Erklärung, wie Netanjahus Büro am Freitag mitteilte. Die Anerkennung geschehe "im Geist der Abraham-Abkommen". Die Türkei, Ägypten, Somalia und Dschibuti verurteilten Israels Schritt.

Acht Tote bei Anschlag auf Moschee in Alawitenviertel in syrischer Stadt Homs

Bei einem Bombenschlag auf eine Moschee in einem von Alawiten bewohnten Viertel der syrischen Stadt Homs sind mindestens acht Menschen getötet worden. 18 weitere Menschen seien bei dem Anschlag verletzt worden, berichtete die amtliche Nachrichtenagentur Sana am Freitag unter Berufung auf das syrische Gesundheitsministerium. Zu der Tat bekannte sich die sunnitische Extremistengruppe Saraja Ansar al-Sunna.

Kiew: Treffen zwischen Trump und Selenskyj findet am Sonntag in Florida statt

Nach mehreren Verhandlungsrunden im Bemühen um ein Ende des Ukraine-Krieges werden sich US-Präsident Donald Trump und der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj nach Angaben aus Kiew am Sonntag in Florida treffen. Selenskyjs bestätigte am Freitag in einer Botschaft an Journalisten das geplante Treffen. Zuvor hatte der ukrainische Präsident Einzelheiten eines 20-Punkte-Plans für ein mögliches Kriegsende vorgestellt und nach eigenen Angaben ein "sehr gutes" Telefonat mit dem US-Sondergesandten Steve Witkoff geführt.

Kanzleramtschef Frei offen für Überarbeitung des Koalitionsvertrags

Angesichts der schwachen Konjunktur in Deutschland hat sich Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) offen für eine grundlegende Überarbeitung des Koalitionsvertrags mit der SPD gezeigt. Es dürfe nicht "stoisch" an der Vereinbarung festgehalten werden, sagte er den RND-Zeitungen vom Freitag. Damit reiht er sich ein in Äußerungen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), die kürzlich Maßnahmen auch über den Koalitionsvertrag hinaus gefordert hatte, um die Wirtschaft anzukurbeln.

Textgröße ändern: