The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Russland kündigt Waffenruhe für 8. Mai an - Selenskyj verkündet Feuerpause ab Mittwoch

Im Ukraine-Krieg haben beide Kriegsparteien jeweils eine Feuerpause in Aussicht gestellt. Das russische Verteidigungsministerium kündigte am Montag an, rund um die Feier zum Gedenken an das Weltkriegsende am 8. und 9. Mai die Waffen schweigen lassen zu wollen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj erklärte wenig später, die Ukraine wolle ihrerseits in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch um Mitternacht eine Waffenruhe beginnen lassen.

US-Einsatz in Straße von Hormus: Sorge vor neuer militärischer Eskalation wächst

Am ersten Tag des US-Militäreinsatzes zur Sicherung der Straße von Hormus wächst angesichts von Angriffen auf Schiffe und Ziele in der Golfregion die Sorge vor einer militärischen Eskalation: Die US-Armee gab am Montag die Zerstörung von mindestens sechs iranischen Kleinbooten und die Abwehr zahlreicher Drohnen und Raketenangriffe bekannt, was Teheran dementierte. Iranische Medien hatten zuvor Raketenangriffe auf ein US-Militärschiff sowie Warnschüsse in der Nähe von US-Zerstörern gemeldet - was wiederum Washington zurückwies. Aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und dem Oman wurden derweil mehrere Verletzte nach erneuten iranischen Angriffen bekannt gegeben.

Mindestens neun Tote nach neuen russischen Angriffen auf die Ukraine

Bei erneuten russischen Angriffen auf die Ukraine sind am Montag mindestens neun Menschen getötet worden. Ukrainischen Behörden zufolge wurden in der Stadt Merefa in der ostukrainischen Region Charkiw bei einem Raketenangriff am Vormittag sieben Menschen getötet, im Süden des Landes starben demnach zwei Menschen bei einem Drohnenangriff. Zuvor war in der Nacht auf Montag ein Hochhaus in der russischen Hauptstadt Moskau von einer ukrainischen Drohne getroffen worden. Dabei wurde nach Angaben der Stadtverwaltung niemand verletzt.

New Yorks Ex-Bürgermeister Giuliani leidet an Lungenentzündung

Der frühere New Yorker Bürgermeister Rudy Giuliani leidet unter einer schweren Lungenentzündung. Der 81-Jährige liege weiter im Krankenhaus, müsse aber nicht mehr künstlich beatmet werden, erklärte sein Sprecher Ted Goodman am Montag im Onlinedienst X. Sein Zustand sei "kritisch, aber stabil", schrieb Goodman.

Textgröße ändern: