The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Nach Anschlägen auf Stromversorgung: Verdächtiger in Untersuchungshaft

Nach den Anschlägen auf Umspannwerke und Sabotageversuchen an der Stromversorgung in mehreren Bundesländern sitzt der 48-jährige Tatverdächtigen nun in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Aachen habe den Haftbefehl gegen den Mann am Mittwoch in Vollzug gesetzt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus der Nachrichtenagentur AFP. Er werde nun in eine Justizvollzugsanstalt in der Region gebracht und zu einem späteren Zeitpunkt nach Cottbus überstellt.

Frankreichs Rechtspopulisten: Le-Pen-Nichte drängt nach vorne

Gut sieben Monate vor der französischen Präsidentschaftswahl zeichnen sich bei den Rechtspopulisten von Marine Le Pen interne Spannungen ab: Le Pens Nichte, die noch weiter rechtsaußen stehende Marion Maréchal, kündigte an, im Wahlkampf eine führende Rolle zu spielen. "Natürlich werde ich bei den großen Ereignissen dabei sein und alles dafür tun, dass Marine Le Pen gewinnen wird", sagte die Enkelin des Parteigründers Jean-Marie Le Pen am Mittwoch dem Sender CNews. Eine feste Funktion brauche sie dafür nicht. "Ich denke, alle haben verstanden, dass Marine Le Pen mir vertraut", sagte die 36-Jährige, die für eine rechtsextreme Splitterpartei im EU-Parlament sitzt.

Krise in Ceuta: EU stellt Spanien 114,7 Millionen Euro Nothilfe zur Verfügung

Nach dem Massenandrang von Menschen aus Marokko in die spanische Exklave Ceuta hat die EU Spanien Nothilfe in Höhe von 114,7 Millionen Euro gewährt. Das Geld solle der Verbesserung der Grenzüberwachung sowie der Rückführung illegaler Einwanderer dienen und gleichzeitig die Aufnahmekapazitäten in Ceuta stärken, erklärte die EU-Kommission am Mittwoch. Zudem sollen demnach die Grenzschutzagentur Frontex, Europol und die Asylagentur der EU den Behörden vor Ort verstärkt helfen.

Feuer auf Baustelle nahe Bundeskanzleramt in Berlin - Polizei ermittelt

Nahe dem Bundeskanzleramt in Berlin hat es in der Nacht zum Mittwoch auf einer Baustelle gebrannt. Verletzt wurde niemand, wie die Polizei mitteilte. Demnach brachen gegen 03.30 Uhr mehrere Kleinfeuer an der Baustelle im Stadtteil Tiergarten aus. Passanten entdeckten die Kleinbrände an einem zur Baustelle gehörenden Schutztunnel für Passanten.

Textgröße ändern: