The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Selenskyjs: Russland greift nach Trumps Ankündigung zu Energie-Waffenruhe Energieanlagen an

Russland hat nach Angaben des ukrainischen Präsident Wolodymyr Selenskyj nach der Ankündigung von US-Präsident Donald Trump zu einer "Energie-Waffenruhe" zwischen Kiew und Moskau Energieanlagen in der Ukraine angegriffen. "Die Russen haben ein Kraftwerk in Kiew mit einer Schahed-Drohne angegriffen", schrieb Selenskyj am Sonntagabend in Online-Netzwerken. Später habe es noch weitere Angriffe auf Energieanlagen in der Region Charkiw im Nordosten der Ukraine gegeben.

Frankreich: EU-Abgeordneter Glucksmann Präsidentschaftskandidat des sozialdemokratischen Lagers

Der EU-Abgeordnete Raphaël Glucksmann ist zum Präsidentschaftskandidaten des sozialdemokratischen Lagers in Frankreich gekürt worden. Bei der gemeinsamen Vorwahl seiner Partei Place Publique und der Sozialistischen Partei (PS) erhielt Glucksmann am Sonntag gut 66 Prozent der Stimmen, wie die Organisatoren mitteilten. Weit abgeschlagen folgte auf dem zweiten Platz der PS-Vorsitzende Olivier Faure mit knapp 14,5 Prozent der Stimmen.

Saudi-Arabien: Mehrere Verletzte bei neuem Angriff auf Flughafen von Riad

Bei einem neuen Angriff auf den internationalen Flughafen der saudiarabischen Hauptstadt Riad hat es am Sonntag wieder Verletzte gegeben. Die saudiarabische Luftfahrtbehörde teilte mit, der neue Angriff am Sonntagnachmittag habe mehrere Verletzte zur Folge gehabt. "Die Beurteilung der Schäden und die Überprüfung der Sicherheit der Anlagen dauern noch an", fügte die Behörde hinzu.

Trump verkündet "Energie-Waffenruhe" zwischen Kiew und Moskau - Selenskyj überrascht

Nach seinem Diesel-Deal mit Russland und einem heftigen Schlagabtausch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj hat US-Präsident Donald Trump am Sonntag eine angebliche "Energie-Waffenruhe" zwischen Kiew und Moskau verkündet. Beide Länder hätten zugestimmt, ab sofort ihre Angriffe auf die Energie-Infrastruktur des jeweils anderen Staates einzustellen, erklärte Trump. Selenskyj reagierte überrascht auf die Ankündigung. Kiew sei aber bereit, eine solche Waffenruhe zu befolgen, wenn auch Moskau sich daran halte. Vom Kreml gab es zunächst keine Stellungnahme.

Textgröße ändern: