The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Amnestiegesetz: Freilassung von 379 politischen Gefangene in Venezuela angekündigt

Nach der Verabschiedung eines Amnestiegesetzes in Venezuela sollen nach Angaben aus dem Parlament 379 politische Gefangene freigelassen werden. Die Betroffenen müssten spätestens am Samstag aus den Gefängnissen entlassen werden, sagte der Abgeordnete Jorge Arreaza am Freitag (Ortszeit) in einem Fernsehinterview. Die Staatsanwaltschaft habe den zuständigen Gerichten entsprechende Anträge übermittelt. Laut Bürgerrechtsaktivisten waren zuletzt noch fast 650 politische Gefangene in Venezuela inhaftiert.

CDU-Parteitag fordert Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonkräfte

Die CDU hat einen neuen Anlauf unternommen, um Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft durchzusetzen. Einstimmig votierten die Delegierten des CDU-Bundesparteitags am Samstag in Stuttgart für einen entsprechenden Antrag des Bezirksverbands Südbaden. "Die CDU Deutschlands setzt sich dafür ein, dass für Saisonkräfte in der Landwirtschaft vom Mindestlohn abgewichen werden kann", heißt es in dem Beschluss. Der Koalitionspartner SPD hat solche Ausnahmen bislang aber immer vehement abgelehnt.

Merkel, Scholz und fast gesamtes Kabinett nehmen an Staatsakt für verstorbene Rita Süssmuth teil

Am Staatsakt für die verstorbene Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) am kommenden Dienstag nehmen einem Zeitungsbericht zufolge fast das gesamte Kabinett sowie Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) und Altkanzler Olaf Scholz (SPD) teil. Wie der "Tagesspiegel" am Samstag unter Berufung auf Bundestagskreise berichtete, sagten für das Gedenken im Bundestag auch alle noch lebenden Nachfolger Süssmuths in ihrem Amt als Parlamentspräsidentin sowie Sabine Bergmann-Pohl (CDU) zu, die Präsidentin der einzigen frei gewählten DDR-Volkskammer.

Macron ruft vor geplantem Gedenkmarsch für ultrarechten Aktivisten zur Ruhe auf

Vor einem geplanten Gedenkmarsch für einen bei einer Schlägerei mit Linksextremen getöteten ultrarechten Aktivisten in Lyon hat der französische Präsident Emmanuel Macron alle Seiten zur "Ruhe" aufgerufen. Gewalt sei niemals gerechtfertigt, sagte Macron am Samstag: "Es gibt keinen Platz für Milizen, egal woher sie kommen." Der Präsident kündigte zudem eine Kabinettssitzung in der kommenden Woche an, bei der über gewalttätige Gruppen mit Verbindungen zu politischen Parteien diskutiert werden soll.

Textgröße ändern: