The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Ungarns Ministerpräsident Orban sieht Ukraine nach Kriegsende als "Pufferstaat"

Die Ukraine sollte aus Sicht von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban nach einem Ende des Krieges zu einem "Pufferstaat" zwischen Russland und der Nato werden. Die einzige "dauerhafte Lösung" für den Krieg in der Ukraine bestehe darin, "dass die Nachkriegsordnung auf dem grundlegenden Prinzip aufbaut, dass die Ukraine wieder zu dem Pufferstaat wird, der sie einst war", sagte Orban der "Welt am Sonntag".

Nach Schüssen auf Nationalgardisten: USA setzen alle Asylentscheidungen aus

Nach dem Schusswaffenangriff auf zwei Nationalgardisten in Washington setzen die USA alle Asylentscheidungen aus. Die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) habe "alle Asylentscheidungen ausgesetzt, bis wir sicherstellen können, dass jeder Ausländer so gründlich wie möglich überprüft und kontrolliert wird", erklärte Behördenleiter Joseph Edlow am Freitag (Ortszeit).

AfD gründet in Gießen neue Jugendorganisation - Proteste angekündigt

Die AfD will am Wochenende in Gießen ihre neue Jugendorganisation gründen. Beginn des zweitägigen Gründungsparteitages in den Messehallen der mittelhessischen Stadt ist am Samstag um 10.00 Uhr. Im Mittelpunkt stehen Satzungsfragen und die Wahl der neuen Führung für die Jugendorganisation. Der dem rechten Spektrum der AfD zugeordnete brandenburgische Landtagsabgeordnete Jean-Pascal Hohm gilt als Favorit für den Vorsitz. Die frühere AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative hatte sich im Frühjahr aufgelöst, nachdem sich die Partei von ihr getrennt hatte.

Kreise: US-Außenminister Rubio nimmt voraussichtlich nicht an Nato-Gesprächen kommende Woche teil

US-Außenminister Marco Rubio wird nach Angaben aus mit der Angelegenheit vertrauten Kreisen in der kommenden Woche voraussichtlich nicht an einem Treffen der Nato-Außenminister teilnehmen. Rubio habe derzeit nicht vor, an dem Treffen am Mittwoch und Donnerstag in Brüssel teilzunehmen, stattdessen werde er seinen Stellvertreter Christopher Landau schicken, hieß es aus Kreisen, die mit Rubios Reiseplänen vertraut sind.

Textgröße ändern: