The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Trump: Verhandlungen über Iran-Abkommen "in den letzten Zügen"

US-Präsident Donald Trump hat den Abschluss einer Vereinbarung zur Beendigung des Iran-Kriegs in den kommenden Tagen in Aussicht gestellt. "Wir befinden uns in den letzten Zügen dessen, was ein sehr, sehr gutes Abkommen sein wird", sagte Trump am Dienstag. Er halte den Abschluss der Verhandlungen in den kommenden "zwei oder drei Tagen" für möglich.

Aus von Kampfjet-Projekt FCAS: Schuldzuweisungen und Rufe nach Alternativen

Nach dem Scheitern des deutsch-französischen Kampfjet-Projekts FCAS haben die Grünen der Bundesregierung Versagen vorgeworfen. Die Regierung habe bei dem schwierigen Projekt nicht genügend Führungskraft gezeigt, sagte Grünen-Chefin Franziska Brantner dem "Handelsblatt". Verteidigungspolitiker von Union und SPD forderten derweil die Suche nach einer raschen Alternative für das Projekt. Dieses war neun Jahre nach der Ankündigung eines gemeinsamen Kampfjets von Berlin und Paris nach langen Streitigkeiten beendet worden.

IStGH-Chefankläger Khan wegen Vorwürfen des sexuellen Fehlverhaltens suspendiert

Wegen Vorwürfen des sexuellen Fehlverhaltens ist der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Karim Khan, von seinem Amt suspendiert worden. Diese Entscheidung verkündete am Montagabend das Präsidium der Versammlung der Vertragsstaaten (ASP). Der Fall solle an die Vollversammlung verwiesen werden, die alle Mitgliedsstaaten des Gerichtshofs umfasst.

Aus von Kampfjet-Projekt FCAS: Verteidigungspolitiker fordern rasche Alternative

Nach dem Scheitern des deutsch-französischen Kampfjet-Projekts FCAS fordern Verteidigungspolitiker von Union und SPD eine rasche Alternative. Die Bundesregierung sollte rasch ein neues deutsch-internationales Projekt gemeinsam mit Airbus vorantreiben, erklärten sie in der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagsausgabe). "Die deutsche Industrie kann und muss nun ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen", sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Erndl (CSU).

Textgröße ändern: