The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Serbiens Präsident Vucic kündigt vor Anhängern Rücktritt "in ein paar Wochen" an

Bei einer Parteiveranstaltung in Belgrad hat Serbiens Präsident Aleksandar Vucic bekräftigt, in naher Zukunft sein Amt niederlegen zu wollen. "In ein paar Wochen werde ich zurücktreten", sagte Vucic am Samstag in Belgrad. In Serbien gibt es seit mehr als anderthalb Jahren Proteste gegen die Regierung und die im Land herrschende Korruption. Eine der Forderungen der Demonstranten sind vorgezogene Neuwahlen.

Nach Rahmenabkommen mit Libanon: Neue Gefechte zwischen Israel und Hisbollah

Nach der Einigung zwischen Israel und dem Libanon auf ein Rahmenabkommen über eine Friedenslösung sind die Gefechte zwischen der israelischen Armee und der Hisbollah weitergegangen. Israels Streitkräfte flogen am Wochenende wieder Angriffe im Südlibanon. Ein israelischer Soldat wurde nach Armee-Angaben bei Kämpfen mit der Hisbollah getötet. Die pro-iranische Miliz lehnt das am Freitag unterzeichnete Rahmenabkommen, das ihre Entwaffnung vorsieht, vehement ab.

Neue Angriffe Irans und der USA schüren Furcht vor Kollaps der Friedensbemühungen

Neue Angriffe der USA und des Iran haben die Furcht vor einem Kollaps der Friedensbemühungen für die Golfregion geschürt. Das US-Militär erklärte, es habe in der Nacht zum Sonntag zum zweiten Mal binnen zwei Tagen Ziele im Iran angegriffen. Anschließend wurden die Golfstaaten Kuwait und Bahrain attackiert, die iranischen Revolutionsgarden reklamierten die Angriffe für sich. Derweil wurden aus dem Libanon neue israelische Luftangriffe gemeldet.

Hitzebedingt weniger Teilnehmer - Veranstalter aber sehr zufrieden mit Münchener CSD

Maßgeblich wegen der Hitze haben in diesem Jahr weniger Menschen an der CSD-Demonstration in München teilgenommen. Der Veranstalter zeigte sich am Sonntag dennoch sehr zufrieden. Auch nach Angaben der Polizei verlief alles "friedlich und ohne besondere Störungen". Der Sanitätsidienst der Johanniter betreute 32 Menschen - "Da ging es meist um Hitzefälle", erklärte der CSD-Veranstalter.

Textgröße ändern: