The National Times - Prozess um volksverhetzende antiisraelische Karikatur: Mann muss 4000 Euro zahlen

Prozess um volksverhetzende antiisraelische Karikatur: Mann muss 4000 Euro zahlen


Prozess um volksverhetzende antiisraelische Karikatur: Mann muss 4000 Euro zahlen
Prozess um volksverhetzende antiisraelische Karikatur: Mann muss 4000 Euro zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Wegen einer volksverhetzenden antiisraelischen Karikatur im sozialen Netzwerk Instagram ist ein Mann von einem Hamburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Der Entscheidung vom Donnerstag zufolge muss der 34-Jährige als Auflage außerdem eine Geldbuße von weiteren 1000 Euro bezahlen, wie eine Gerichtssprecherin in der Hansestadt mitteilte.

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Nach Feststellungen des Gerichts hatte der Mann knapp zwei Wochen nach dem Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 eine Karikatur auf Instagram geteilt, die das Vorgehen israelischer Streitkräfte im Gazastreifen mit nationalsozialistischen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg verglich.

Die Karikatur zeigte einen Soldaten mit israelischem Hoheitsabzeichen, der ein Gewehr auf eine am Boden liegende Frau richtet. In einem Spiegel erblickte dieser zugleich einen Soldaten mit Hakenkreuzarmbinde, der einen Mann bedroht. Laut Anklage stellt das Bild einen Vergleich dar, der das einmalige Ausmaß nationalsozialistischer Völkermordpolitik herunterspielt.

Das Amtsgericht folgte dieser Auffassung und stufte die Verbreitung als strafbare Volksverhetzung in Tateinheit mit dem Verwenden von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen ein. Letzteres bezieht sich auf das in der Karikatur abgebildete Hakenkreuz.

Der Angeklagte hätte sich vor der Veröffentlichung über die Rechtslage zur Meinungsfreiheit bei Bezügen zur NS-Vergangenheit vergewissern müssen, betonte das Gericht laut Sprecherin. Auch dass er den fraglichen Post nur wenige Tage nach dem Hamas-Angriff auf Israel absetzte, habe für das Urteil eine Rolle gespielt. Zur Verhandlung kam es, weil der Beschuldigte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte.

G.Morris--TNT

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