The National Times - Ständige Mitglieder von UN-Sicherheitsrat müssen Veto künftig begründen

Ständige Mitglieder von UN-Sicherheitsrat müssen Veto künftig begründen


Ständige Mitglieder von UN-Sicherheitsrat müssen Veto künftig begründen
Ständige Mitglieder von UN-Sicherheitsrat müssen Veto künftig begründen / Foto: © AFP/Archiv

Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat eine Resolution verabschiedet, derzufolge die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates künftig jedes ihrer Vetos begründen müssen. Die als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine neu belebte Reform wurde am Dienstag im Konsensverfahren beschlossen. Sie zielt auf China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA ab, die als ständige Mitglieder des Sicherheitsrates ein Veto-Recht haben.

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Der von Liechtenstein vorgelegten Resolution zufolge zieht ein Veto eines oder mehrerer Staaten im Sicherheitsrat künftig binnen zehn Tagen eine Sitzung der UN-Vollversammlung nach sich. Bei der dortigen Debatte soll es dann um die Gründe für das Veto gehen.

Die Maßnahme soll nach Worten eines UN-Botschafters dafür sorgen, dass die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates einen "höheren politischen Preis" für ein Veto zahlen müssen. Allerdings kann ein Sicherheitsratsmitglied letztlich nicht dazu gezwungen werden, zu einem Veto Stellung zu nehmen.

Der Reformvorschlag war bereits vor zweieinhalb Jahren vorgelegt worden und wurde nun angesichts des Ukraine-Kriegs neu belebt. Im UN-Sicherheitsrat mit seinen insgesamt 15 Mitgliedern haben nur die fünf ständigen Mitglieder ein Veto-Recht. Sie können damit im Alleingang jede Resolution des Sicherheitsrates blockieren, der als einziges Gremium der UNO völkerrechtlich verbindliche Entscheidungen treffen kann.

Die große Macht der ständigen Mitglieder sorgt schon seit langem für Kritik, weil die Regelung den Sicherheitsrat faktisch lahmlegen kann. Die Kritik entflammte nach dem Ukraine-Krieg neu. So war eine Verurteilung des russischen Einmarsches im Nachbarland durch den Sicherheitsrat angesichts von Russlands Veto-Recht nicht möglich.

M.Wilson--TNT

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