The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt im April über Wahlrechtsreform

Bundesverfassungsgericht verhandelt im April über Wahlrechtsreform


Bundesverfassungsgericht verhandelt im April über Wahlrechtsreform
Bundesverfassungsgericht verhandelt im April über Wahlrechtsreform / Foto: © AFP/Archiv

Mitte April will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Wahlrechtsreform verhandeln. Dann geht es um Verfahren, die von den Parteien CSU und Linke, den entsprechenden Fraktionen, der bayerischen Staatsregierung, Linken-Bundestagsabgeordneten und Privatpersonen angestrengt wurden, wie das Gericht am Mittwoch ankündigte. Die von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachte Reform war im vergangenen Jahr beschlossen worden. (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)

Textgröße ändern:

Die Wahlrechtsänderung hat eine Verkleinerung des Bundestags auf 630 Abgeordnete zum Ziel. Die Bundestagssitze sollen künftig komplett anhand der Mehrheitsverhältnisse bei den Zweitstimmen vergeben werden. Es wäre somit möglich, dass Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einziehen. Das könnte besonders die CSU treffen.

Als sie im Mai ihr sogenanntes Normenkontrollverfahren in Karlsruhe ankündigte, erklärte die bayerische Landesregierung, dass sie die Wahlrechtsreform für verfassungswidrig halte. Diese gefährde "erheblich den demokratischen und föderalen Zusammenhalt in Deutschland".

Mit der Reform wird außerdem die sogenannte Grundmandatsklausel abgeschafft. Sie ließ eine Partei bisher auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. Nach der Bundestagswahl 2021 war das bei der Linken der Fall. Parteichefin Janine Wissler sprach bei Ankündigung der Klage im Juni von einem "Angriff auf die Demokratie" durch die Reform.

Beide Regelungen, die Zweitstimmendeckung und die Abschaffung der Grundmandatsklausel, werden nun zum Thema vor dem Verfassungsgericht. Außerdem wurde zum Teil schon der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens beanstandet, wie das Gericht weiter mitteilte. Es geht um mögliche Verletzungen der Wahlrechtsgleichheit und des Rechts auf Chancengleichheit der Parteien.

Das Bundesverfassungsgericht setzte mit dem 23. und dem 24. April gleich zwei Verhandlungstage an. Ein Urteil wird erfahrungsgemäß einige Monate nach der mündlichen Verhandlung verkündet.

H.Davies--TNT

Empfohlen

Rot-Grün-Rot in Berlin einigt sich auf Aufnahme von Sondierungsgesprächen

Linke, Grüne und SPD in Berlin haben sich nach ihren Vorgesprächen auf die Aufnahme offizieller Sondierungsgespräche verständigt. Die Spitzen der drei Parteien wollen noch am Donnerstag offiziell darüber informieren, wie die Nachrichtenagentur AFP aus Verhandlungskreisen erfuhr. Medienberichten zufolge gab es in den Vorgesprächen eine Verständigung über den Umgang mit Antisemitismus.

Stimmungstest für Meloni: Italiens Parlament entscheidet über umstrittene Wahlrechtsreform

Das italienische Parlament stimmt am Donnerstag über eine umstrittene Wahlrechtsreform ab. Laut Vorwürfen der Opposition ist das Vorhaben darauf ausgerichtet, die Chancen von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni auf eine Wiederwahl im kommenden Jahr zu erhöhen. Die von der rechtsgerichteten Regierungschefin vorangetriebene Reform sieht vor, dass sich eine Partei oder Koalition schon bei 42 Prozent der Stimmen die Mehrheit im Parlament sichert.

Steuerreform: Union fordert vollständigen Ausgleich von kalter Progression

Der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler hat bei der geplanten Reform der Einkommensteuer einen vollständigen Ausgleich der sogenannten kalten Progression gefordert. Im derzeitigen Gesetzentwurf werde die kalte Progression "zum Teil ausgeglichen, aber nicht vollständig", sagte Güntzler am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin". Die durch die kalte Progession verursachten Kaufkraftverluste seien seit 2015 stets ausgeglichen worden, betonte der Finanzpolitiker.

Krankheitskosten im Jahr 2024 auf rund 528 Milliarden Euro gestiegen

Krankheiten und Gesundheitsprobleme haben in Deutschland im Jahr 2024 Kosten von rund 528,5 Milliarden Euro verursacht. Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte, stiegen die Kosten im Vergleich zu 2023 um 7,6 Prozent oder 37,5 Milliarden Euro. Die durchschnittlichen Krankheitskosten pro Kopf erhöhten sich im selben Zeitraum um 430 Euro auf 6330 Euro.

Textgröße ändern: