The National Times - Klagen gegen frühere Hausordnung in Flüchtlingsunterkunft in Freiburg scheitern

Klagen gegen frühere Hausordnung in Flüchtlingsunterkunft in Freiburg scheitern


Klagen gegen frühere Hausordnung in Flüchtlingsunterkunft in Freiburg scheitern
Klagen gegen frühere Hausordnung in Flüchtlingsunterkunft in Freiburg scheitern / Foto: © AFP/Archiv

Klagen von zwei Asylbewerbern und einem Flüchtlingshelfer gegen frühere Regelungen der baden-württembergischen Erstaufnahmeeinrichtung in Freiburg sind vor dem dortigen Verwaltungsgericht gescheitert. Sie hätten sich größtenteils erledigt, weil die Männer dort nicht mehr wohnten und es bereits eine neue Hausordnung gebe, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Asylbewerber hatten in den Jahren 2020 und 2021 mehrere Monate lang in der Unterkunft gelebt.

Textgröße ändern:

Einer von ihnen wurde danach in sein Herkunftsland abgeschoben. Der andere kam in eine andere Unterkunft. Sie bemängelten unter anderem, dass laut der früheren Hausordnung in Freiburg die Zimmer nicht abgeschlossen werden konnten. Mit der Klage wollten sie erreichen, dass diese Regelung nachträglich für rechtswidrig erklärt wird. Für eine solche Feststellung sei aber ein berechtigtes Interesse notwendig, erklärte das Gericht. Daran fehle es hier.

Die beiden Männer hatten zuvor schon gegen andere Regelungen der damaligen Hausordnung geklagt. Damals ging es um Zimmerkontrollen. Der Fall ging bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das ihren Antrag aber im Juni 2023 ablehnte.

Der dritte Kläger engagiert sich für die Belange von Geflüchteten, wie das Verwaltungsgericht nun weiter mitteilte. Er wollte als Besucher Zutritt zur Erstaufnahmeeinrichtung. Diese Klage sei zwar zulässig, weil auch die aktuelle Hausordnung den Zutritt für Besucher nur mit Genehmigung und nur ausnahmsweise erlaube. Diese Regelung sei aber rechtmäßig.

Aufnahmeeinrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern seien keine allgemein zugänglichen öffentlichen Einrichtungen, führte das Gericht aus. Sowohl die Rechte der Asylsuchenden als auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung müssten gewahrt werden. Die Bewohner könnten sich aber außerhalb der Unterkunft mit anderen Menschen treffen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können noch die Zulassung der Berufung beantragen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Rot-Grün-Rot in Berlin einigt sich auf Aufnahme von Sondierungsgesprächen

Linke, Grüne und SPD in Berlin haben sich nach ihren Vorgesprächen auf die Aufnahme offizieller Sondierungsgespräche verständigt. Die Spitzen der drei Parteien wollen noch am Donnerstag offiziell darüber informieren, wie die Nachrichtenagentur AFP aus Verhandlungskreisen erfuhr. Medienberichten zufolge gab es in den Vorgesprächen eine Verständigung über den Umgang mit Antisemitismus.

Stimmungstest für Meloni: Italiens Parlament entscheidet über umstrittene Wahlrechtsreform

Das italienische Parlament stimmt am Donnerstag über eine umstrittene Wahlrechtsreform ab. Laut Vorwürfen der Opposition ist das Vorhaben darauf ausgerichtet, die Chancen von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni auf eine Wiederwahl im kommenden Jahr zu erhöhen. Die von der rechtsgerichteten Regierungschefin vorangetriebene Reform sieht vor, dass sich eine Partei oder Koalition schon bei 42 Prozent der Stimmen die Mehrheit im Parlament sichert.

Steuerreform: Union fordert vollständigen Ausgleich von kalter Progression

Der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler hat bei der geplanten Reform der Einkommensteuer einen vollständigen Ausgleich der sogenannten kalten Progression gefordert. Im derzeitigen Gesetzentwurf werde die kalte Progression "zum Teil ausgeglichen, aber nicht vollständig", sagte Güntzler am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin". Die durch die kalte Progession verursachten Kaufkraftverluste seien seit 2015 stets ausgeglichen worden, betonte der Finanzpolitiker.

Krankheitskosten im Jahr 2024 auf rund 528 Milliarden Euro gestiegen

Krankheiten und Gesundheitsprobleme haben in Deutschland im Jahr 2024 Kosten von rund 528,5 Milliarden Euro verursacht. Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte, stiegen die Kosten im Vergleich zu 2023 um 7,6 Prozent oder 37,5 Milliarden Euro. Die durchschnittlichen Krankheitskosten pro Kopf erhöhten sich im selben Zeitraum um 430 Euro auf 6330 Euro.

Textgröße ändern: