The National Times - G7-Staaten planen neue Sanktionen gegen Russland

G7-Staaten planen neue Sanktionen gegen Russland


G7-Staaten planen neue Sanktionen gegen Russland
G7-Staaten planen neue Sanktionen gegen Russland

Die Gruppe der sieben großen Industriestaaten (G7) hat wegen des Ukraine-Kriegs neue Sanktionen gegen Russland angekündigt. "Wir untersagen neue Investitionen in Schlüsselbranchen der russischen Wirtschaft einschließlich des Energiesektors", hieß es in einer am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Erklärung der Staatengruppe. Zudem solle "das Ausfuhrverbot auf höher entwickelte Produkte und bestimmte Dienstleistungen" weiter ausgebaut werden.

Textgröße ändern:

"Wir werden auch Einfuhrbeschränkungen auf eine Reihe von Exportprodukten verschärfen, mit denen Russland seine Einnahmen erhöht", hieß es weiter, ohne konkrete Produkte zu nennen. Auch "staatlichen Entitäten, die zentrale Triebfedern der russischen Wirtschaft bilden", würden weitere Sanktionen auferlegt. Russland erzielt wesentliche Einnahmen unter anderem über den Export von Öl, Gas und Kohle; entsprechende Konzerne wie etwa Gazprom sind mehrheitlich in staatlicher Hand.

Die "Kampagne gegen die Eliten und ihre Familienangehörigen, die Präsident Putin in seinen Kriegsanstrengungen unterstützen und die Ressourcen der russischen Bevölkerung vergeuden", werde fortgesetzt und verstärkt, hieß es in der von der deutschen G7-Präsidentschaft verbreiteten Erklärung weiter. Dabei würden "Sanktionen gegen weitere Einzelpersonen und Entitäten" verhängt. Auch gegen den russischen Verteidigungssektor seien neue Sanktionen geplant.

Hintergrund der neuen Strafmaßnahmen sind die Gräueltaten in der ukrainischen Stadt Butscha und weiteren Orten. Die Staats- und Regierungschefs der G7 "verurteilen die entsetzlichen Gräueltaten, die die russischen Streitkräfte in Butscha und anderen ukrainischen Städten begangen haben, auf das Schärfste", hieß es in der Erklärung.

Die G7 unterstützen demnach Forderungen "nach einer unabhängigen Ermittlung, um die Urheber dieser Gräueltaten wirksam zur Rechenschaft zu ziehen. Wir betonen, dass diejenigen, die für Kriegsverbrechen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich sind, darunter für den willkürlichen Einsatz von Gewalt oder für Angriffe, die sich bewusst gegen Zivilpersonen richten, zur Rechenschaft gezogen werden und eine gerechte Strafe erhalten müssen."

P.Barry--TNT

Empfohlen

Merz zu Reformen: Es ist schon viel geschehen - aber es muss weitergehen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat dazu aufgerufen, bei der Bereitschaft zu Reformen im Land nicht nachzulassen. "Es ist nicht wenig, was schon geschehen ist", sagte er am Donnerstag bei seiner Regierungserklärung im Bundestag. "Und trotzdem, es muss weitergehen." Das Gespräch mit den Sozialpartnern am Mittwochabend im Kanzleramt über die Reformvorhaben habe "in ausgesprochen guter, sehr konstruktiver Atmosphäre stattgefunden". Merz fügte an: "Wir werden es zu einzelnen Themen auch weiter fortsetzen."

Neue US-Angriffe und Trump-Drohungen - Teheran: Straße von Hormus "komplett" geschlossen

Die Waffenruhe im Iran wird immer brüchiger: Nachdem sich beide Seiten in der Nacht zum Donnerstag erneut angegriffen haben, drohte US-Präsident Donald Trump einem Fernsehbericht zufolge Teheran in martialischen Worten mit weiteren heftigen Bombardierungen. Die Führung in Teheran erklärte derweil die "komplette" Schließung der Straße von Hormus, dem widersprach die US-Armee.

UNHCR: Zahl der weltweit Vertriebenen auf 117,8 Millionen Menschen gesunken

Weltweit ist die Zahl der infolge von Krieg oder anderen Formen von Gewalt gewaltsam vertrieben Menschen nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) zum Ende des Jahres auf 117,8 Millionen gesunken. Mit 5,4 Millionen weniger Vertriebenen als zum Jahresende 2024 handelt es sich um den ersten Rückgang seit einem Jahrzehnt, wie das UNHCR am Donnerstag mitteilte. 58 Prozent der Vertriebenen waren demnach innerhalb ihres eigenen Landes auf der Flucht.

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Bundespräsident als Zeuge

Um das Zeugnisverweigerungsrecht des Bundespräsidenten geht es am Donnerstag (09.30 Uhr) am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. 2018 wurde ein in einem Bundesministerium tätiger politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand versetzt, eine Zeitung schrieb über die angeblichen Gründe der Entlassung. Der Beamte erstritt vor Gericht, dass dies nicht weiter behauptet werden durfte. Der Verlag legte Berufung ein, und das Oberlandesgericht Hamburg wollte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu den Umständen der Versetzung anhören. (Az. 1 C 19.25 und 1 C 25.25)

Textgröße ändern: