The National Times - Russischer Sender RT sendet nicht mehr in Deutschland

Russischer Sender RT sendet nicht mehr in Deutschland


Russischer Sender RT sendet nicht mehr in Deutschland
Russischer Sender RT sendet nicht mehr in Deutschland

Der russische Staatssender RT sendet nicht mehr in Deutschland. Die RT DE Productions GmbH habe nach den derzeitigen Feststellungen die Verbreitung des Fernsehprogramms RT DE in Deutschland vollständig eingestellt, teilte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) am Donnerstag auf Anfrage mit. Es finde damit keine "bestimmungsgemäße Verbreitung" für die Allgemeinheit mehr statt.

Textgröße ändern:

Die weitere Vollziehung der eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen wie die Einziehung von Zwangsgeld werde vorläufig ausgesetzt. Sollte der Sender die Verbreitung des Programms wieder aufnehmen, werde die MABB die Vollstreckung jedoch fortsetzen, hieß es.

Die MABB hatte die Verbreitung des Rundfunkprogramms Anfang Februar im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg verboten, weil RT keine Zulassung dafür hatte. Da sich der Sender der Behörde zufolge nicht an das Verbot hielt, wurde zuerst ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro festgesetzt. Dieses zahlte das Unternehmen im März.

Die Aufsichtsbehörde verhängte jedoch weitere Zwangsgelder in Höhe von 40.000 Euro und 50.000 Euro. Sie begründete dies damit, dass das Programm über einige Websites weiter verfügbar gewesen sein soll. Die Zahlungsfrist für beide Beträge lief laut MABB bereits ab.

Der Sender wehrte sich gegen das Verbot und zog vor das Berliner Verwaltungsgericht. Dieses lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung jedoch ab. Wie die Medienanstalt nun mitteilte, legte RT auch keine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Damit ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts rechtskräftig.

Auch Großbritannien entzog RT im März die Sendelizenz. Die Europäische Union hatte russischen Staatsmedien bereits zuvor verboten, ihre Inhalte zu verbreiten.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Wann die Polizei handeln darf: Karlsruhe prüft umstrittenes bayerisches Gesetz

Die Befugnisse der Polizei in Bayern werden vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Karlsruhe verhandelte am Dienstag über das neue Polizeigesetz des Freistaats, das schon zu seiner Einführung 2017 und 2018 umstritten war und zu Massenprotest in München führte. In Bayern wird seitdem eine Schwelle der "drohenden Gefahr" als Zeitpunkt festgelegt, zu dem die Polizei handeln darf. Vor Gericht werden "Verstöße gegen eine Vielzahl von Grundrechten" gerügt, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte. (Az. 1 BvF 1/18 und 1 BvR 2271/18)

Möglicher Gelderentzug: Verfahren gegen EU-Parteienfamilie der AfD um EU-Werte

Die europäische Parteienfamilie der AfD, die ESN (Europa Souveräner Nationen), muss sich wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Werte einem Prüfverfahren stellen. Eine Mehrheit im Europaparlament stimmte am Dienstag in Straßburg für das Verfahren, das nun in den Händen der Aufsichtsbehörde für europäische Parteien liegt. Am Ende des Verfahrens könnte die Behörde der ESN Fördergelder entziehen. Die Partei wies die Vorwürfe zurück.

Merz vor Nato-Gipfel: Russland wird sich im Ukraine-Krieg nicht durchsetzen

Kurz vor Beginn des Nato-Gipfels hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Russland erneut aufgefordert, den Krieg in der Ukraine zu beenden. "Es liegt an Moskau und dies ist unsere gemeinsame Überzeugung", sagte Merz am Dienstag vor seinem Abflug nach Ankara mit Blick auf die USA und die anderen Nato-Partner. Die Ukraine solle mit "zusätzlichen Mitteln" ausgestattet werden.

Prüfverfahren gegen EU-Parteienfamilie der AfD wegen möglicher Verstöße gegen EU-Werte

Das Europaparlament hat wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Werte ein Prüfverfahren gegen die europäische Parteienfamilie der AfD, die ESN (Europa Souveräner Nationen), angeordnet. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Dienstag in Straßburg für das Verfahren, das nun in den Händen der Aufsichtsbehörde für europäische Parteien liegt. Am Ende des Verfahrens könnte die Behörde der ESN Fördergelder entziehen.

Textgröße ändern: