The National Times - Deutschland verlangt von Mali Klärung des Vorwurfs von Gewalttaten an Zivilisten

Deutschland verlangt von Mali Klärung des Vorwurfs von Gewalttaten an Zivilisten


Deutschland verlangt von Mali Klärung des Vorwurfs von Gewalttaten an Zivilisten
Deutschland verlangt von Mali Klärung des Vorwurfs von Gewalttaten an Zivilisten

Die Bundesregierung hat die Militärjunta im westafrikanischen Mali dringend zur Aufklärung mutmaßlicher Gräueltaten an Zivilisten aufgefordert. "Die Berichte sind erschreckend, wonach bei einer malischen Militäroperation mit russischen Sicherheitskräften eine große Zahl unbeteiligter Zivilisten in der vergangenen Woche getötet worden sein soll", erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts am Dienstag in Berlin. "Wir fordern die malische Regierung auf, die schwerwiegenden Vorwürfe umgehend unabhängig untersuchen zu lassen."

Textgröße ändern:

Die Äußerungen beziehen sich auf einen Einsatz der malischen Armee im Landesinneren in der Region Moura, bei dem diese nach eigenen Angaben 203 Kämpfer getötet hat. Der Einsatz im März habe einer "Terroristen-Hochburg" gegolten, erklärte die Armee in Bamako. In Online-Netzwerken wird berichtet, dass in Moura auch viele Zivilisten getötet worden seien. Weder diese Berichte noch die Angaben der Armee ließen sich unabhängig überprüfen.

Das Auswärtige Amt bezog sich in seinen Äußerungen auf "Aussagen, die möglicherweise von Augenzeugen stammen und die von gezielten Tötungen von Zivilisten sprechen". Die Sprecherin fügte hinzu: "Willkürliche Gewalt gegen Zivilisten ist durch nichts zu rechtfertigen, sie ist zudem im Kampf gegen jene Terroristen und kriminellen Banden, die im Sahel operieren, alles andere als hilfreich."

Am Vortag hatte bereits das französische Außenministerium Aufklärung gefordert. Besonders besorgt zeigte sich Paris über Berichte, wonach an dem tödlichen Einsatz Kämpfer der russischen Söldnergruppe Wagner an der Seite der malischen Armee beteiligt gewesen seien.

Die frühere Kolonialmacht Frankreich hatte im Februar das Ende ihres bereits seit neun Jahren dauernden Militäreinsatzes in Mali beschlossen. Dies heizte auch die Diskussionen über die dortigen Bundeswehr-Einsätze neu an. Die Bundeswehr ist in Mali derzeit mit bis zu 1700 Soldaten an der EU-Ausbildungsmission EUTM und an der UN-Mission Minusma beteiligt.

V.Allen--TNT

Empfohlen

CSU-Chef Söder warnt vor Scheitern der Koalition und "extremer AfD-Dominanz"

CSU-Chef Markus Söder hat vor einem Scheitern der schwarz-roten Bundesregierung und einem weiteren Auftrieb für die AfD gewarnt. Sollte innerhalb weniger Jahre nach dem Ampel-Aus eine zweite Regierung scheitern, wäre dies "ein Riesenschaden für die Demokratie", sagte Söder am Sonntagabend in der ARD-Sendung "Caren Miosga". "Die Wahrscheinlichkeit daraus folgend ist, dass es sehr bald Neuwahlen gibt."

EU-Außenminister beraten über Reaktion auf hybride Angriffe Russlands

Die EU-Außenminister kommen am Montag zu Gesprächen in Luxemburg (10.00 Uhr MESZ) zusammen. Ein Thema werden dabei die hybriden Angriffe Russlands auf Europa sein. Zudem dürften die Ministerinnen und Minister über die Ankündigung der USA beraten, die Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) auszuweiten.

Koalitionsverhandlungen in Mecklenburg-Vorpommern beginnen

Drei Wochen nach der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern beginnen am Montag die Koalitionsverhandlungen von SPD, Linken und Grünen (14.00 Uhr). Unter Führung von Ministerpräsidentin und SPD-Landeschefin Manuela Schwesig wollen die Verhandlungsteams im Schloss Schwerin, dem Landtag, ihre Gespräche aufnehmen. Die Gremien aller drei Parteien hatten einstimmig Koalitionsverhandlungen beschlossen.

Betriebsvermögen und Freibeträge: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beginnt am Montag (14.00 Uhr) mit seinen Verhandlungen über die Erbschaftsteuer. Zunächst geht es um eine Klage Bayerns. Die Landesregierung des Freistaats findet, dass Freibeträge beim Erben und Schenken zu niedrig sind und außerdem die Länder, nicht der Bund, darüber entscheiden sollten. (Az. 1 BvF 1/23)

Textgröße ändern: