The National Times - "Ich habe mich geirrt": Steinmeier räumt Fehler in Russland-Politik ein

"Ich habe mich geirrt": Steinmeier räumt Fehler in Russland-Politik ein


"Ich habe mich geirrt": Steinmeier räumt Fehler in Russland-Politik ein
"Ich habe mich geirrt": Steinmeier räumt Fehler in Russland-Politik ein

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am Montag erstmals Fehler eingeräumt, in seinen früheren Ämtern Fehler in der Russland-Politik begangen zu haben. "Wir haben an Brücken festgehalten, an die Russland nicht mehr geglaubt hat und vor denen unsere Partner uns gewarnt haben", sagte der Bundespräsident laut mehreren Medien am Montag in Berlin. "Mein Festhalten an Nord Stream 2, das war eindeutig ein Fehler."

Textgröße ändern:

Über die Äußerungen des Bundespräsidenten berichteten unter anderem die "Süddeutsche Zeitung" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Angesichts des derzeitigen russischen Krieges in der Ukraine sagte Steinmeier demnach: "Meine Einschätzung war, dass Wladimir Putin nicht den kompletten wirtschaftlichen, politischen und moralischen Ruin seines Landes für seinen imperialen Wahn in Kauf nehmen würde - da habe ich mich, wie andere auch, geirrt."

Er müsse nun eine "bittere Bilanz" ziehen, räumte der Bundespräsident ein. "Wir sind gescheitert mit der Errichtung eines gemeinsamen europäischen Hauses, in das Russland einbezogen wird. Wir sind gescheitert mit dem Ansatz, Russland in eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur einzubinden."

Der ukrainische Botschafter in Berlin, Andrij Melnyk, hatte dem Bundespräsidenten am Sonntag im "Tagesspiegel" vorgeworfen, "seit Jahrzehnten ein Spinnennetz der Kontakte mit Russland geknüpft" zu haben. Er bezog sich dabei vor allem auf Steinmeiers frühere Tätigkeiten als Bundesaußenminister und Kanzleramtsminister.

Der Bundespräsident sagte dazu nun laut den Berichten lediglich: "Ich leide sehr mit den Menschen in der Ukraine mit. Nach Anfang 2014 hat kein anderes Land meine Arbeit so geprägt."

Die Bundesregierung hatte den Bundespräsidenten zuvor gegen Kritik des ukrainischen Botschafters in Schutz genommen. "Die Kritik am Bundespräsidenten weisen wir zurück", sagte Vizeregierungssprecher Wolfgang Büchner am Montag. Dies gelte "bei allem Verständnis für die Ausnahmesituation, in der sich die Ukraine in diesem entsetzlichen Krieg befindet".

T.Bennett--TNT

Empfohlen

Selenskyj zu Gespräch mit Trump am Weißen Haus eingetroffen

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ist am Dienstag am Weißen Haus in Washington zu einem Gespräch mit US-Präsident Donald Trump eingetroffen. Er wollte mit Trump über die Lage im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine beraten. Selenskyj hatte zuvor im Kurzbotschaftendienst X erklärt, es gehe vor allem um "die anti-ballistische Verteidigung und die strategische Zusammenarbeit mit den USA". Der Frieden müsse außerdem nähergebracht werden.

Dobrindt will schärferes Vorgehen gegen Gefährder - Konsequenz aus CSD-Anschlag

Als Reaktion auf den Anschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin plant Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ein schärferes Vorgehen gegen so genannte Gefährder. Dobrindt stellte am Dienstag eine Reihe von Maßnahmen in Aussicht, mit denen er dem Risiko neuer Gewalttaten begegnen will: Identifizierte Gefährder sollten in Präventivhaft genommen werden können, nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und zur Überwachung eine Fußfessel tragen müssen.

"Kapitel abgeschlossen": CSU-Chef Söder will nicht mehr Bundeskanzler werden

Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder will nicht mehr Bundeskanzler werden. "Dieses Kapitel ist abgeschlossen", sagte der 59-Jährige dem "Handelsblatt" laut einem Bericht vom Dienstag. "Die Frage stellt sich heute nicht – und sie wird sich auch in Zukunft nicht mehr stellen."

Verwaltungsgericht: Starker Cannabiskonsum begründet Zweifel an Fahreignung

Trotz der Legalisierung von Cannabis begründet ein starker Konsum der Droge Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss und wies damit den Eilantrag eines Mannes gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis zurück. (VG 11 L 401/26)

Textgröße ändern: