The National Times - Bundesregierung nimmt Steinmeier gegen Kritik aus Ukraine in Schutz

Bundesregierung nimmt Steinmeier gegen Kritik aus Ukraine in Schutz


Bundesregierung nimmt Steinmeier gegen Kritik aus Ukraine in Schutz
Bundesregierung nimmt Steinmeier gegen Kritik aus Ukraine in Schutz

Die Bundesregierung hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gegen Kritik des ukrainischen Botschafters in Schutz genommen. "Die Kritik am Bundespräsidenten weisen wir zurück", sagte Vizeregierungssprecher Wolfgang Büchner am Montag in Berlin. Dies gelte "bei allem Verständnis für die Ausnahmesituation, in der sich die Ukraine in diesem entsetzlichen Krieg befindet".

Textgröße ändern:

Der ukrainische Botschafter in Berlin, Andrij Melnyk, hatte Steinmeier vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs eine zu große Nähe zu Russland vorgeworfen. "Für Steinmeier war und bleibt das Verhältnis zu Russland etwas Fundamentales, ja Heiliges, egal was geschieht, auch der Angriffskrieg spielt da keine große Rolle", hatte Melnyk dem "Tagesspiegel" vom Sonntag gesagt.

Deutschland habe weiterhin zu viele Eigeninteressen gegenüber Russland, etwa in Bezug auf Gas, Öl und Kohle, sagte der Botschafter. Schuld daran sei auch Steinmeiers Agieren als Kanzleramtschefs und später als Außenminister. "Steinmeier hat seit Jahrzehnten ein Spinnennetz der Kontakte mit Russland geknüpft. Darin sind viele Leute verwickelt, die jetzt in der Ampel das Sagen haben."

T.Bennett--TNT

Empfohlen

Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober über Regelungen bei Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober in zwei Verfahren über Regelungen zur Erbschaftsteuer. In einem vom Land Bayern angestrengten Verfahren wird am 12. Oktober mündlich unter anderem über die Regelungen für Freibeträge verhandelt, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Einen Tag später geht es um die Klage eines Erben eines Privatvermögens, der sich durch die Verschonung von Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer benachteiligt sieht.

Ehemaliger türkischer Linksextremist in Stuttgart zu Bewährungsstrafe verurteilt

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist ein ehemaliger türkischer Linksextremist aus dem baden-württembergischen Ulm zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Stuttgart war der 43-Jährige zwischen Oktober 2016 und April 2017 Mitglied der Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C), wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: CDU fällt in Umfrage weiter hinter AfD zurück

Gut fünf Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt fällt die CDU in einer neuen Umfrage weiter hinter die AfD zurück. In der am Donnerstag veröffentlichten Erhebung des Instituts Infratest dimap für den Mittel- und den Westdeutschen Rundfunk sowie die "Mitteldeutsche Zeitung" in Halle und die "Volksstimme" in Magdeburg liegt die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD stabil bei 41 Prozent. Die CDU von Ministerpräsident Sven Schulze verliert im Vergleich zu einer Befragung vom Mai zwei Prozentpunkte und kommt auf 24 Prozent.

Niedersachsen: AfD-Kandidat darf in Landkreis Lüneburg nicht zu Landratswahl antreten

Im niedersächsischen Landkreis Lüneburg ist der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Stephan Bothe nicht als Kandidat für die dortige Landratswahl zugelassen worden. Bothes Kandidatur sei in einer Abstimmung des Kreiswahlausschusses mit sechs zu eins Stimmen abgelehnt worden, teilte der Landkreis am Mittwoch mit. Demnach gibt es Zweifel, dass der Landtagsabgeordnete jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes eintritt.

Textgröße ändern: