The National Times - Kurdische Sicherheitskräfte geben Rückeroberung von Gefängnis in Syrien bekannt

Kurdische Sicherheitskräfte geben Rückeroberung von Gefängnis in Syrien bekannt


Kurdische Sicherheitskräfte geben Rückeroberung von Gefängnis in Syrien bekannt
Kurdische Sicherheitskräfte geben Rückeroberung von Gefängnis in Syrien bekannt

Nach tagelangen Gefechten haben kurdische Militäreinheiten nach eigenen Angaben ein von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angegriffenes Gefängnis in Syrien zurückerobert. Das kurdisch dominierte Militärbündnis Demokratische Kräfte Syriens (SDF) habe wieder die "volle Kontrolle" über die Haftanstalt in der nordsyrischen Stadt Hassakeh, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. IS-Kämpfer hatten sich sechs Tage lang in dem Gefängnis verschanzt.

Textgröße ändern:

Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte teilte ebenfalls mit, dass sich das Gefängnis großteils wieder unter Kontrolle der SDF befinde. Allerdings seien noch nicht alle Bereiche der Anstalt durchsucht worden.

Mehr als hundert IS-Kämpfer hatten vergangene Woche den Angriff auf das von Kurden verwaltete Gefängnis Ghwajran gestartet, um Häftlinge zu befreien. In der Haftanstalt saßen bislang nach Angaben der Beobachtungsstelle rund 3500 mutmaßliche IS-Kämpfer, darunter auch führende Köpfe der Miliz. Wie vielen Insassen nach der Erstürmung des Gefängnisses die Flucht gelang, war unklar.

Nach dem Angriff setzten tagelange Kämpfe zwischen dem IS und den von der US-geführten Anti-IS-Koalition unterstützten kurdischen Sicherheitskräften ein. Dabei wurden nach Angaben der Beobachtungsstelle 181 Menschen getötet, darunter 124 Dschihadisten und sieben Zivilisten. Tausende Einwohner von Hassakeh flohen wegen der Gefechte aus ihren Häusern.

Nach Angaben der Beobachtungsstelle war es der größte Angriff dieser Art seit der Zerschlagung des "Kalifats" des IS 2019. Damals war der IS in Syrien und im Irak militärisch weitgehend besiegt worden.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen

Der neue Landtag von Sachsen-Anhalt kommt am 6. Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Diesen Termin legte am Mittwoch nach Angaben von Teilnehmern der sogenannte Vorältestenrat des Parlaments in Magdeburg fest. Linksfraktionschefin Eva von Angern wird die erste Sitzung als Alterspräsidentin eröffnen und leiten, bis ein neuer Landtagspräsident oder eine Landtagspräsidentin gewählt ist.

Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl

Die Bundeswehr wird während der Parlamentswahl in Lettland Anfang Oktober bei der Absicherung des Luftraums des baltischen Staates helfen. Die Regierung in Riga habe "vor dem Hintergrund wiederholter Luftraumverletzungen mit UAV/Drohnen über den baltischen Ländern in den letzten Wochen und Monaten ihre Bündnispartner um Unterstützung beim Luftraumschutz für eine sichere Durchführung der Parlamentswahlen gebeten", teilte am Mittwoch das Bundesverteidigungsministerium mit. Die Wahl findet am 3. Oktober statt.

Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier

Die Bundesregierung will schärfer gegen den missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen vorgehen. Ein Aktionsplan aus dem Bundesarbeitsministerium, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag, richtet sich vor allem gegen Sozialmissbrauch durch Zuwanderer aus EU-Staaten. Dieser Missbrauch soll nun durch mehr Datenabgleich, mehr Kontrollen und strengere Regeln erschwert werden. "Mit dem Aktionsplan zeigen wir klare Kante gegen Ausbeutung und Leistungsbetrug", erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).

Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen

Ein Gutachter muss einer Mutter im Saarland nach einem Gutachten über Kindeswohlgefährdung kein Schmerzensgeld und keinen Schadenersatz zahlen. Die Voraussetzungen für eine Haftung des Gutachters seien nicht gegeben, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken laut Mitteilung vom Mittwoch. Demnach war das Gutachten nicht falsch. (Az.: 4 U 52/25)

Textgröße ändern: