The National Times - Johnson will Regierungsgeschäfte ungeachtet von Party-Skandal normal weiterführen

Johnson will Regierungsgeschäfte ungeachtet von Party-Skandal normal weiterführen


Johnson will Regierungsgeschäfte ungeachtet von Party-Skandal normal weiterführen
Johnson will Regierungsgeschäfte ungeachtet von Party-Skandal normal weiterführen

Der im Skandal um Partys am britischen Regierungssitz während des Corona-Lockdowns stark unter Druck stehende Premierminister Boris Johnson will die Regierungsgeschäfte normal weiterführen. "Wir - und insbesondere ich - machen mit der Arbeit weiter", sagte Johnson am Mittwoch im britischen Unterhaus. Die Opposition bekräftige ihre Rücktrittsforderung und forderte die vollständige Veröffentlichung eines Untersuchungsberichts zu den Party-Vorwürfen.

Textgröße ändern:

Johnson habe "nichts als Verachtung für den Anstand, die Ehrlichkeit und den Respekt gezeigt, die dieses Land auszeichnen", sagte der Chef der oppositionellen Labour-Partei, Keir Starmer. Er gehe davon aus, dass der Untersuchungsbericht der Regierungsbeamtin Sue Gray bald veröffentlicht werde und Johnson "heute oder morgen" darauf werde reagieren müssen.

In den vergangenen Wochen hatte es Enthüllungen über eine ganze Reihe von Feiern und Zusammenkünften am Regierungssitz in der Downing Street und im Regierungsviertel gegeben, die mutmaßlich entgegen der geltenden Corona-Regeln stattgefunden hatten. Johnson soll teilweise selbst teilgenommen oder die Regelverstöße gebilligt haben. Am Dienstag hatte die Londoner Polizei Ermittlungen zu den Vorwürfen eingeleitet.

Johnson und seine Regierung weisen Rücktrittsforderungen unter Verweis auf den ausstehenden Gray-Bericht zurück. Die polizeilichen Ermittlungen könnten die Veröffentlichung des Berichts jedoch beeinflussen: Nach Angaben von Johnsons Sprecher sollen Gray und ihr Team die polizeilich untersuchten Umstände zunächst aussparen. Die Opposition forderte hingegen die vollständige Veröffentlichung des Berichts.

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

Auch Linken-Politiker geht in Karlsruhe gegen Abstimmung zu Kassen-Reform vor

Nach den Grünen haben auch die Linken eine Eilklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die für diese Woche geplante Abstimmung über die Krankenkassen-Reform im Parlament zu verhindern. Der Abgeordnete Ates Gürpinar erklärte, er habe am Mittwoch in Karlsruhe beantragt, die zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur Beitragsstabilisierung "vor der Sommerpause zu stoppen". Von der Regierungskoalition diese Woche vorgelegte Änderungsanträge auf 279 Seiten ließen sich in der Kürze der Zeit nicht sinnvoll prüfen.

Prozess gegen zwei mutmaßliche frühere IS-Mitglieder in Düsseldorf gestartet

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch ein Prozess gegen zwei mutmaßliche frühere Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) begonnen. Zum Prozessbeginn wurde nach Gerichtsangaben die Anklage verlesen. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten im Alter von 43 und 47 Jahren mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor. Sie sollen dem IS 2016 und 2017 im Irak angehört haben.

Bundestag lehnt Antrag auf Verschiebung des Beschlusses zur GKV-Reform ab

Der Bundestag hat den Antrag von Grünen und Linken abgelehnt, den für Freitag geplanten Beschluss über die Krankenkassen-Reform zu verschieben. Der Vorstoß auf Absetzung von der Tagesordnung wurde am Mittwoch zum Auftakt der Plenardebatte mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD zurückgewiesen. Damit steht die Abstimmung weiter am Freitagvormittag auf der Agenda des Parlaments. Die Grünen haben allerdings auch einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Abstimmung eingereicht. Über diesen ist noch nicht entschieden.

Eilentscheidung: Landgericht muss Beschluss zu Letzter Generation veröffentlichen

Das Landgericht Flensburg muss einen Beschluss veröffentlichen, in dem es um eine mutmaßliche Klimaaktivistin der Gruppe Letzte Generation geht. Das entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig nach Angaben vom Mittwoch im Eilverfahren zugunsten des Internetportals FragdenStaat. Diese Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, das Landgericht kann dagegen noch vorgehen.

Textgröße ändern: