The National Times - CDU-Bundesvorstand beschließt Parteiausschluss von Otte

CDU-Bundesvorstand beschließt Parteiausschluss von Otte


CDU-Bundesvorstand beschließt Parteiausschluss von Otte
CDU-Bundesvorstand beschließt Parteiausschluss von Otte

Der CDU-Bundesvorstand hat den Parteiausschluss des Vorsitzenden der Werteunion, Max Otte, wegen der Kandidatur auf Vorschlag der AfD für das Amt des Bundespräsidenten beschlossen. Die Parteiführung sehe in dem Schritt einen "erheblichen Verstoß", durch den der Partei "schwerer Schaden zugefügt" werde, sagte Generalsekretär Paul Ziemiak am Dienstagabend in Berlin. Otte werde deshalb bis zur Entscheidung des zuständigen Parteigerichts "mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres vorläufig ausgeschlossen".

Textgröße ändern:

Otte habe mit der Kandidatur auf Vorschlag der AfD einerseits gegen die Entscheidung der CDU verstoßen, eine zweite Amtszeit von Amtsinhaber Frank Walter Steinmeier zu unterstützen, sagte Ziemiak weiter. Er habe gleichzeitig Parteitagsbeschlüsse von 2018 verletzt, "in keiner Weise mit der AfD zusammenzuarbeiten". Durch die gemeinsame Pressekonferenz am Dienstag mit der AfD-Spitze im Bundestag habe er zudem seine "Loyalitätsverpflichtung" gegenüber der CDU missachtet.

Ziemiak sprach von einem "beispiellosen Vorgang". Angesichts der Bundespräsidentenwahl am 13. Februar könne eine Parteigerichtsentscheidung jetzt auch nicht abgewartet werden, sagte er. Der Fall habe "sofortiges Eingreifen" erfordert.

Sein designierter Nachfolger, Mario Czaja, sagte, die neue Führung unter dem künftigen Parteichef Friedrich Merz stehe "voll und ganz" hinter der Entscheidung des scheidenden Bundesvorstands. Bei der digitalen Sitzung der CDU-Führung waren auch der Vorsitzende des Kreisverbands Köln, dem Otte angehört, sowie der CDU-Landesverband Nordrhein-Westfalen zugeschaltet. Otte kann zu dem Beschluss bis zum 29. Januar Stellung nehmen.

Der Bundesvorstand bezieht sich in der Entscheidung auf Paragraf 11 des CDU-Statuts. Dort heißt es, "in dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern", könne die Partei ein Mitglied "bis zur rechtskräftigen Entscheidung der zuständigen Parteigerichte ausschließen". Ein solcher Beschluss gilt demnach "gleichzeitig als Antrag auf Einleitung eines Ausschlussverfahrens".

F.Hughes--TNT

Empfohlen

Unions-Fraktionschef Frei will Sofortmaßnahmen gegen hohe Spritpreise zum 1. Oktober

In der Debatte um Entlastungen für Autofahrer wegen der hohen Spritpreise hat Unions-Fraktionschef Thorsten Frei (CDU) schnell umsetzbare Maßnahmen zum 1. Oktober gefordert. Für möglich hält er eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel, wie er in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv am Mittwoch sagte. Alternativ käme demnach auch eine Neuauflage des Tankrabatts infrage.

Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Umfrage sieht SPD knapp hinter AfD

Vier Tage vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern sieht eine Umfrage die SPD von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig knapp hinter der führenden AfD. Der am Mittwoch veröffentlichten Erhebung des Instituts Insa für die "Bild"-Zeitung zufolge kommen die Sozialdemokraten auf 35 Prozent. Die AfD von Ministerpräsidentenkandidat Leif-Erik Holm erreicht zwei Prozentpunkte mehr und liegt mit 37 Prozent an der Spitze.

Französische Ex-Ministerin Dati wegen Korruption vor Gericht

In Frankreich müssen sich die frühere Ministerin Rachida Dati und der Ex-Chef des Autokonzerns Renault-Nissan, Carlos Ghosn, von Mittwoch (13.30 Uhr) an wegen einer Korruptionsaffäre vor einem Pariser Gericht verantworten. Die 60-jährige Konservative steht im Verdacht, 900.000 Euro von einer Renault-Filiale für Lobbyarbeit im Europaparlament angenommen zu haben - was sie bestreitet.

Kosovo-Sondertribunal verkündet Urteil im Fall von Ex-Präsident Thaci

Im Kriegsverbrecherprozess gegen den früheren kosovarischen Präsidenten Hashim Thaci und drei Mitangeklagte verkündet das Kosovo-Sondertribunal im niederländischen Den Haag am Mittwoch das Urteil. Die Anklage hatte für die vier früheren Kommandeure der Kosovo-Befreiungsarmee UCK 45 Jahre Haft wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Kosovo-Kriegs gefordert. Alle Angeklagten plädierten auf nicht schuldig.

Textgröße ändern: