The National Times - CDU-Bundesvorstand beschließt Parteiausschluss von Otte

CDU-Bundesvorstand beschließt Parteiausschluss von Otte


CDU-Bundesvorstand beschließt Parteiausschluss von Otte
CDU-Bundesvorstand beschließt Parteiausschluss von Otte

Der CDU-Bundesvorstand hat den Parteiausschluss des Vorsitzenden der Werteunion, Max Otte, wegen der Kandidatur auf Vorschlag der AfD für das Amt des Bundespräsidenten beschlossen. Die Parteiführung sehe in dem Schritt einen "erheblichen Verstoß", durch den der Partei "schwerer Schaden zugefügt" werde, sagte Generalsekretär Paul Ziemiak am Dienstagabend in Berlin. Otte werde deshalb bis zur Entscheidung des zuständigen Parteigerichts "mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres vorläufig ausgeschlossen".

Textgröße ändern:

Otte habe mit der Kandidatur auf Vorschlag der AfD einerseits gegen die Entscheidung der CDU verstoßen, eine zweite Amtszeit von Amtsinhaber Frank Walter Steinmeier zu unterstützen, sagte Ziemiak weiter. Er habe gleichzeitig Parteitagsbeschlüsse von 2018 verletzt, "in keiner Weise mit der AfD zusammenzuarbeiten". Durch die gemeinsame Pressekonferenz am Dienstag mit der AfD-Spitze im Bundestag habe er zudem seine "Loyalitätsverpflichtung" gegenüber der CDU missachtet.

Ziemiak sprach von einem "beispiellosen Vorgang". Angesichts der Bundespräsidentenwahl am 13. Februar könne eine Parteigerichtsentscheidung jetzt auch nicht abgewartet werden, sagte er. Der Fall habe "sofortiges Eingreifen" erfordert.

Sein designierter Nachfolger, Mario Czaja, sagte, die neue Führung unter dem künftigen Parteichef Friedrich Merz stehe "voll und ganz" hinter der Entscheidung des scheidenden Bundesvorstands. Bei der digitalen Sitzung der CDU-Führung waren auch der Vorsitzende des Kreisverbands Köln, dem Otte angehört, sowie der CDU-Landesverband Nordrhein-Westfalen zugeschaltet. Otte kann zu dem Beschluss bis zum 29. Januar Stellung nehmen.

Der Bundesvorstand bezieht sich in der Entscheidung auf Paragraf 11 des CDU-Statuts. Dort heißt es, "in dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern", könne die Partei ein Mitglied "bis zur rechtskräftigen Entscheidung der zuständigen Parteigerichte ausschließen". Ein solcher Beschluss gilt demnach "gleichzeitig als Antrag auf Einleitung eines Ausschlussverfahrens".

F.Hughes--TNT

Empfohlen

Selenskyj: Russland greift Kiew über Nacht an mehr als 20 Orten an

Russland hat die ukrainische Hauptstadt Kiew über Nacht an mehr als 20 Orten massiv angegriffen. Dabei seien Wohnhäuser, eine Schule, eine Tierarztpraxis und andere zivile Infrastruktur beschädigt worden, erklärte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj am Donnerstag in Onlinediensten. Nach Behördenangaben wurden mindestens ein Mensch getötet und 31 weitere verletzt. Selenskyj rief die westlichen Verbündeten seines Landes zu einer deutlichen Reaktion auf diesen schweren Angriff auf.

Nach Drohnen-Vorfall: Lettische Regierungschefin erklärt Rücktritt

Nach einem Vorfall mit ukrainischen Drohnen in Lettland hat die Regierungschefin der Baltenrepublik, Evika Silina, am Donnerstag ihren Rücktritt erklärt. Silina gab ihren Schritt auf einer Pressekonferenz in der Hauptstadt Riga bekannt. Wenige Stunden zuvor hatten die linksgerichteten Progressiven aus Protest gegen die Entlassung ihres Verteidigungsministers Andris Spruds die Regierungskoalition aufgekündigt, wodurch diese ihre Mehrheit im Parlament verlor.

Weißes Haus: Straße von Hormus muss laut Trump und Xi "offen bleiben"

US-Präsident Donald Trump und Chinas Staatschef Xi Jinping sind sich nach Angaben des Weißen Hauses einig, dass die Straße von Hormus "offen bleiben" muss. Beide Staatschefs seien bei ihrem Treffen in Peking übereingekommen, dass dadurch der "freie Energiefluss" unterstützt werden solle, erklärte das Weiße Haus am Donnerstag weiter.

Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juni über Rundfunkbeitrag

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juni über die Beschwerden von ARD und ZDF zum Rundfunkbeitrag. Als Termin für die mündliche Verhandlung legte das Gericht den 23. Juni fest, wie es am Mittwochabend in Karlsruhe mitteilte. Die öffentlichen-rechtlichen Sender hatten ihre Beschwerden Ende 2024 eingereicht.

Textgröße ändern: