The National Times - Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern

Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern


Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern
Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern

Eine private Äußerung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu sogenannten Corona-Spaziergängen über den Kurzbotschaftendienst Twitter ist rechtmäßig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut Mitteilung vom Dienstag im Fall einer am 19. Januar veröffentlichten Nachricht. "Ich wiederhole meinen Appell: Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln", hatte Faeser auf ihrem privaten Account getwittert.

Textgröße ändern:

Geklagt hatte ein Veranstalter von Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, der die Ministerin dazu verpflichten wollte, die Äußerung zu unterlassen. Der Veranstalter habe jedoch nicht ausreichend beweisen können, dass ihn der Tweet in den eigenen Rechten beeinträchtige, begründete das Gericht seine Entscheidung. Demnach steht die Aussage der Ministerin in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amts.

Darüber hinaus sei die von Faeser verbreitete Äußerung nicht dazu geeignet, "interessierte Bürger" von einer Teilnahme abzuhalten. Ohnehin beziehe sich der Tweet nicht auf die angemeldeten Proteste, sondern auf unangemeldete sogenannte Spaziergänge gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen, "bei denen sich Protestierende unangemeldet gezielt an vielen Orten gleichzeitig versammelten". Diese Protestform habe der Betroffene gar nicht geplant.

Weiterhin handle es sich bei Faesers Äußerung lediglich um einen unverbindlichen Appell, der keine generelle Abwertung oder Missbilligung von Protesten gegen die Corona-Regeln enthalte. Der Tweet habe nicht darauf abgezielt, regierungskritische Positionen herabzusetzen, sondern auf die Erschwernisse für die Sicherheitsbehörden durch Demonstrationen an zahlreichen Orten gleichzeitig hingewiesen. Über eine Beschwerde gegen den Beschluss würde das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

Trump: Von US-Ölblockade betroffenes Kuba wird "ziemlich bald fallen"

Nach den US-israelischen Angriffen auf den Iran steht als nächstes möglicherweise Kuba auf der Agenda von US-Präsident Donald Trump. Die durch eine von den USA verhängte Öl-Blockade gelähmte Insel werde "ziemlich bald fallen", erklärte Trump am Freitag (Ortszeit) in einem Telefoninterview mit dem Sender CNN. Kuba wolle "so dringend ein Abkommen schließen", sagte der US-Präsident.

Bericht zu russischer Zielhilfe für Iran: USA laut Pentagonchef Hegseth "nicht besorgt"

Das Pentagon hat sich angesichts eines Medienberichts, wonach Russland seinem Verbündeten Iran Informationen über US-Militärziele im Nahen Osten liefert, unbesorgt gezeigt. Die USA seien "nicht besorgt" über den Bericht in der "Washington Post", sagte US-Verteidigungsminister Pete Hegseth am Freitag (Ortszeit) dem Sender CBS. Hegseth bestätigte den Bericht zwar nicht, sagte im Nachrichtenmagazin "60 Minutes" jedoch: "Wir verfolgen alles."

Trump bei Zeremonie für im Iran getötete US-Soldaten

US-Präsident Donald Trump nimmt am Samstag an einem Militärritual für sechs im Iran-Krieg getötete US-Soldatinnen und Soldaten teil. Die sterblichen Überreste der fünf Männer und einer Frau werden auf eine Luftwaffenbasis in Dover im US-Bundesstaat Delaware überführt.

Streit um Öllieferungen: Ungarn behält Geld und Gold von freigelassenen Bankmitarbeitern ein

Nach der vorübergehenden Festnahme mehrerer Ukrainer durch ungarische Behörden vor dem Hintergrund eines Streits um eine Öl-Pipeline hat Ungarn die festgenommenen Bankmitarbeiter wieder freigelassen - das bei der Festnahme beschlagnahmte Bargeld und Gold jedoch einbehalten. Ungarn habe die Wertsachen noch nicht zurückgegeben, erklärte der Chef der ukrainischen Zentralbank, Andryj Pyschnyj, am Freitag auf Facebook.

Textgröße ändern: