The National Times - Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern

Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern


Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern
Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern

Eine private Äußerung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu sogenannten Corona-Spaziergängen über den Kurzbotschaftendienst Twitter ist rechtmäßig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut Mitteilung vom Dienstag im Fall einer am 19. Januar veröffentlichten Nachricht. "Ich wiederhole meinen Appell: Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln", hatte Faeser auf ihrem privaten Account getwittert.

Textgröße ändern:

Geklagt hatte ein Veranstalter von Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, der die Ministerin dazu verpflichten wollte, die Äußerung zu unterlassen. Der Veranstalter habe jedoch nicht ausreichend beweisen können, dass ihn der Tweet in den eigenen Rechten beeinträchtige, begründete das Gericht seine Entscheidung. Demnach steht die Aussage der Ministerin in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amts.

Darüber hinaus sei die von Faeser verbreitete Äußerung nicht dazu geeignet, "interessierte Bürger" von einer Teilnahme abzuhalten. Ohnehin beziehe sich der Tweet nicht auf die angemeldeten Proteste, sondern auf unangemeldete sogenannte Spaziergänge gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen, "bei denen sich Protestierende unangemeldet gezielt an vielen Orten gleichzeitig versammelten". Diese Protestform habe der Betroffene gar nicht geplant.

Weiterhin handle es sich bei Faesers Äußerung lediglich um einen unverbindlichen Appell, der keine generelle Abwertung oder Missbilligung von Protesten gegen die Corona-Regeln enthalte. Der Tweet habe nicht darauf abgezielt, regierungskritische Positionen herabzusetzen, sondern auf die Erschwernisse für die Sicherheitsbehörden durch Demonstrationen an zahlreichen Orten gleichzeitig hingewiesen. Über eine Beschwerde gegen den Beschluss würde das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

Unterdrückung von Samen in Schweden: Wahrheitskommission fordert Wiedergutmachung

In Schweden hat eine Wahrheitskommission massive Ungerechtigkeiten im Umgang mit der Minderheit der Samen festgestellt und von der Regierung eine Entschuldigung und Wiedergutmachung gefordert. "Die Diskriminierung der Samen, Rassismus, Hass und Drohungen müssen aufhören", erklärte die Kommission am Mittwoch vor der Vorlage ihres Abschlussberichts.

Linnemann zu Pflegereform: "Werden Einsparungen vornehmen müssen"

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat geplante Einsparungen bei der Pflege verteidigt. Das Pflegesystem stehe "massiv finanziell unter Druck", sagte Linnemann am Mittwoch in Berlin. Die Zahl der Pflegenden habe sich innerhalb von 20 Jahren auf sechs Millionen verdreifacht. "Wir werden Einsparungen vornehmen müssen", betonte der Minister. "Einnahmen und Ausgaben müssen in eine Balance gebracht werden."

Schülerproteste in Frankreich: Regierung zeigt Verständnis - verurteilt aber Gewalt

Die französische Regierung hat die Gewalt bei den anhaltenden Schülerprotesten verurteilt, zugleich aber auch Verständnis für die Forderungen der Schülerinnen und Schüler gezeigt. "Das Demonstrationsrecht gehört zu den grundlegenden Freiheiten, Gewalt aber nicht", sagte Bildungsminister Édouard Geffray am Mittwoch dem Sender RTL. "Die Forderungen sind legitim", betonte er zugleich. Die Protestierenden müssten "angehört und verstanden" werden.

Burnham schließt Rückkehr Großbritanniens in EU nicht aus: Eine von mehreren Optionen

Der britische Premierminister Andy Burnham schließt eine Rückkehr Großbritanniens in die EU nicht aus. Möglich seien ein Beitritt zum EU-Binnenmarkt und zur Zollunion "oder wir könnten noch einen Schritt weiter gehen", sagte Burnham am Mittwoch in einem Interview in der BBC. Es gebe also mehrere Optionen "und wir müssen schauen, was machbar ist und welche Vor- und Nachteile sie haben".

Textgröße ändern: