The National Times - Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern

Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern


Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern
Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern

Eine private Äußerung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu sogenannten Corona-Spaziergängen über den Kurzbotschaftendienst Twitter ist rechtmäßig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut Mitteilung vom Dienstag im Fall einer am 19. Januar veröffentlichten Nachricht. "Ich wiederhole meinen Appell: Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln", hatte Faeser auf ihrem privaten Account getwittert.

Textgröße ändern:

Geklagt hatte ein Veranstalter von Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, der die Ministerin dazu verpflichten wollte, die Äußerung zu unterlassen. Der Veranstalter habe jedoch nicht ausreichend beweisen können, dass ihn der Tweet in den eigenen Rechten beeinträchtige, begründete das Gericht seine Entscheidung. Demnach steht die Aussage der Ministerin in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amts.

Darüber hinaus sei die von Faeser verbreitete Äußerung nicht dazu geeignet, "interessierte Bürger" von einer Teilnahme abzuhalten. Ohnehin beziehe sich der Tweet nicht auf die angemeldeten Proteste, sondern auf unangemeldete sogenannte Spaziergänge gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen, "bei denen sich Protestierende unangemeldet gezielt an vielen Orten gleichzeitig versammelten". Diese Protestform habe der Betroffene gar nicht geplant.

Weiterhin handle es sich bei Faesers Äußerung lediglich um einen unverbindlichen Appell, der keine generelle Abwertung oder Missbilligung von Protesten gegen die Corona-Regeln enthalte. Der Tweet habe nicht darauf abgezielt, regierungskritische Positionen herabzusetzen, sondern auf die Erschwernisse für die Sicherheitsbehörden durch Demonstrationen an zahlreichen Orten gleichzeitig hingewiesen. Über eine Beschwerde gegen den Beschluss würde das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

Steinmeier würdigt Süssmuth als "leidenschaftliche Kämpferin für die Demokratie"

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die verstorbene frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth als "leidenschaftliche Kämpferin für die Demokratie" gewürdigt. "Rita Süssmuth ist stets vorweg gegangen, war Vordenkerin, Vorkämpferin und Vorbild, insbesondere auch für viele Frauen", erklärte der Bundespräsident. Die CDU-Politikerin, engagierte Katholikin und Verfechterin von Frauenrechten war am Sonntag im Alter von 88 Jahren gestorben.

Ukraine: Musk hat "Maßnahmen" gegen Starlink-Nutzung durch Russland ergriffen

Das Unternehmen SpaceX von Tech-Multimilliardär Elon Musk hat nach übereinstimmenden Angaben Maßnahmen ergriffen, um die Nutzung von Starlink-Satelliten für russische Drohnenangriffe zu unterbinden. "Die ersten Maßnahmen zeigen bereits Wirkung", schrieb der ukrainische Verteidigungsminister Mychailo Fedorow am Sonntag im Onlinedienst X. In Musks Richtung fügte er an: "Danke, dass Sie uns unterstützen. Sie sind ein wahrer Verfechter der Freiheit und ein wahrer Freund des ukrainischen Volkes."

Verfechterin von Frauenrechten: Ex-Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth gestorben

Die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) ist tot. Sie starb am Sonntag im Alter von 88 Jahren, wie der Deutsche Bundestag mitteilte. Die CDU-Politikerin galt als engagierte Katholikin und Verfechterin von Frauenrechten. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) würdigte sie als "eine der bedeutendsten Politikerinnen der Bundesrepublik". Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nannte Süssmuth eine "große Politikerin" und einen "Leitstern für unser demokratisches Gemeinwesen".

Wadephul weist Irans Erklärung zu europäischen Streitkräften als "haltlos" zurück

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat die Ankündigung des Iran, die Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten zu "terroristischen Gruppen" zu erklären, mit scharfen Worten zurückgewiesen. Dies sei "haltlos und propagandistisch", sagte Wadephul am Sonntag in Berlin. Die Erklärung des iranischen Parlamentspräsidenten Mohammed Bagher Ghalibaf ändere "nichts an der Realität: Die iranischen Revolutionsgarden sind eine Terrororganisation", fügte Wadephul hinzu.

Textgröße ändern: