The National Times - Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern

Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern


Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern
Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern

Eine private Äußerung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu sogenannten Corona-Spaziergängen über den Kurzbotschaftendienst Twitter ist rechtmäßig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut Mitteilung vom Dienstag im Fall einer am 19. Januar veröffentlichten Nachricht. "Ich wiederhole meinen Appell: Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln", hatte Faeser auf ihrem privaten Account getwittert.

Textgröße ändern:

Geklagt hatte ein Veranstalter von Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, der die Ministerin dazu verpflichten wollte, die Äußerung zu unterlassen. Der Veranstalter habe jedoch nicht ausreichend beweisen können, dass ihn der Tweet in den eigenen Rechten beeinträchtige, begründete das Gericht seine Entscheidung. Demnach steht die Aussage der Ministerin in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amts.

Darüber hinaus sei die von Faeser verbreitete Äußerung nicht dazu geeignet, "interessierte Bürger" von einer Teilnahme abzuhalten. Ohnehin beziehe sich der Tweet nicht auf die angemeldeten Proteste, sondern auf unangemeldete sogenannte Spaziergänge gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen, "bei denen sich Protestierende unangemeldet gezielt an vielen Orten gleichzeitig versammelten". Diese Protestform habe der Betroffene gar nicht geplant.

Weiterhin handle es sich bei Faesers Äußerung lediglich um einen unverbindlichen Appell, der keine generelle Abwertung oder Missbilligung von Protesten gegen die Corona-Regeln enthalte. Der Tweet habe nicht darauf abgezielt, regierungskritische Positionen herabzusetzen, sondern auf die Erschwernisse für die Sicherheitsbehörden durch Demonstrationen an zahlreichen Orten gleichzeitig hingewiesen. Über eine Beschwerde gegen den Beschluss würde das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

Auswärtiges Amt warnt vor "gewalttätigen Auseinandersetzungen" in US-Städten

Nach dem erneuten tödlichen Schusswaffeneinsatz durch US-Sicherheitskräfte im Bundesstaat Minnesota rät die Bundesregierung deutschen Reisende zu erhöhter Vorsicht. "In Minneapolis und in anderen Städten kommt es bei Demonstrationen teils zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit den Migrations- und Sicherheitsbehörden", heißt es in den am Montag aktualisierten Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts für die USA.

Israels Armee: Leichnam der letzten Hamas-Geisel gefunden und nach Israel gebracht

Der Leichnam der letzten Geisel der Hamas im Gazastreifen ist nach Angaben der israelischen Armee identifiziert und nach Israel gebracht worden. Die Armee teilte am Montag mit, Militärvertreter hätten die Familie von Ran Gvili darüber informiert, dass ihr Angehöriger "formal identifiziert und für die Beisetzung in die Heimat gebracht wurde". Damit seien nun alle Geiseln der radikalislamischen Hamas zurückgeführt worden.

Merz: Sicherheit in der Nordsee hat "besondere Aktualität bekommen"

Die Sicherheit in der Nordsee ist nach Ansicht von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ein hoch aktuelles Thema. "Das Thema Sicherheit im Norden wird uns begleiten auf dieser Konferenz", sagte Merz am Montag beim sogenannten Nordseegipfel in Hamburg. Zwar beschäftige dies Deutschland, die EU und die Nato schon seit Jahren, doch in den vergangenen Wochen habe es "eine besondere Aktualität bekommen".

Verurteilter Ex-Präsident Sarkozy will elektronische Fußfessel vermeiden

Der bereits zweimal rechtskräftig verurteilte französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy bemüht sich, das erneute Tragen einer elektronischen Fußfessel zu vermeiden. Seine Anwälte hätten das Zusammenlegen beider Strafen beantragt, erklärte die Finanzstaatsanwaltschaft am Montag in Paris. Dies hätte voraussichtlich zur Folge, dass er sich zum Ableisten seiner zweiten Freiheitsstrafe nicht erneut eine elektronische Fußfessel anlegen lassen müsste.

Textgröße ändern: