The National Times - Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern

Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern


Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern
Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern

Eine private Äußerung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu sogenannten Corona-Spaziergängen über den Kurzbotschaftendienst Twitter ist rechtmäßig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut Mitteilung vom Dienstag im Fall einer am 19. Januar veröffentlichten Nachricht. "Ich wiederhole meinen Appell: Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln", hatte Faeser auf ihrem privaten Account getwittert.

Textgröße ändern:

Geklagt hatte ein Veranstalter von Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, der die Ministerin dazu verpflichten wollte, die Äußerung zu unterlassen. Der Veranstalter habe jedoch nicht ausreichend beweisen können, dass ihn der Tweet in den eigenen Rechten beeinträchtige, begründete das Gericht seine Entscheidung. Demnach steht die Aussage der Ministerin in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amts.

Darüber hinaus sei die von Faeser verbreitete Äußerung nicht dazu geeignet, "interessierte Bürger" von einer Teilnahme abzuhalten. Ohnehin beziehe sich der Tweet nicht auf die angemeldeten Proteste, sondern auf unangemeldete sogenannte Spaziergänge gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen, "bei denen sich Protestierende unangemeldet gezielt an vielen Orten gleichzeitig versammelten". Diese Protestform habe der Betroffene gar nicht geplant.

Weiterhin handle es sich bei Faesers Äußerung lediglich um einen unverbindlichen Appell, der keine generelle Abwertung oder Missbilligung von Protesten gegen die Corona-Regeln enthalte. Der Tweet habe nicht darauf abgezielt, regierungskritische Positionen herabzusetzen, sondern auf die Erschwernisse für die Sicherheitsbehörden durch Demonstrationen an zahlreichen Orten gleichzeitig hingewiesen. Über eine Beschwerde gegen den Beschluss würde das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

IStGH-Vertragsstaaten beschließen Amtsenthebung von Chefankläger Khan

Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben für die Amtsenthebung von Chefankläger Karim Khan gestimmt. Eine deutliche Mehrheit votierte am Freitag in New York dafür, den Juristen wegen "groben Fehlverhaltens" und "schwerwiegender Verletzung der Pflichten seines Amtes" seines Postens zu entheben, wie die Versammlung mitteilte. Der 56-Jährige hatte sein Amt wegen Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens bereits vor gut einem Jahr niedergelegt. Khans Anwalt kündigte rechtliche Schritte gegen die Amtsenthebung an.

SpaceX absolviert ersten erfolgreichen Starship-Testflug seit Börsengang

Das US-Raumfahrtunternehmen SpaceX hat den ersten erfolgreichen Testflug seiner Starship-Rakete seit dem Rekord-Börsengang im Juni absolviert. Die Rakete sei intakt und treibe im Ozean, erklärte Firmenchef Elon Musk am Freitag (Ortszeit) in seinem Onlinedienst X. In der vergangenen Woche hatte SpaceX einen Testflug in letzter Sekunde abbrechen müssen.

Venezuela tritt aus Internationalem Strafgerichtshof aus

Die venezolanische Regierung hat den Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angekündigt. Die Regierung in Caracas habe die UNO über ihre "feste und unwiderrufliche Entscheidung" informiert, sich aus dem IStGH zurückzuziehen, erklärte der venezolanische Außenminister Félix Plasencia am Freitag (Ortszeit) im Onlinedienst X. Zur Begründung führte Plasencia eine angebliche "geografische Voreingenommenheit" des Gerichtshofs gegenüber afrikanischen und lateinamerikanischen Ländern an.

Kabinettsumbildung: Verfassungsrechtler Pieper kritisiert verzögerte Vereidigung

Der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, hat verfassungsrechtliche Bedenken am geplanten Ablauf der von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigten Kabinettsumbildung geäußert. "Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat", sagte Pieper der "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe). "Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber", fügte er hinzu.

Textgröße ändern: