The National Times - Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern

Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern


Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern
Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern

Eine private Äußerung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu sogenannten Corona-Spaziergängen über den Kurzbotschaftendienst Twitter ist rechtmäßig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut Mitteilung vom Dienstag im Fall einer am 19. Januar veröffentlichten Nachricht. "Ich wiederhole meinen Appell: Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln", hatte Faeser auf ihrem privaten Account getwittert.

Textgröße ändern:

Geklagt hatte ein Veranstalter von Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, der die Ministerin dazu verpflichten wollte, die Äußerung zu unterlassen. Der Veranstalter habe jedoch nicht ausreichend beweisen können, dass ihn der Tweet in den eigenen Rechten beeinträchtige, begründete das Gericht seine Entscheidung. Demnach steht die Aussage der Ministerin in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amts.

Darüber hinaus sei die von Faeser verbreitete Äußerung nicht dazu geeignet, "interessierte Bürger" von einer Teilnahme abzuhalten. Ohnehin beziehe sich der Tweet nicht auf die angemeldeten Proteste, sondern auf unangemeldete sogenannte Spaziergänge gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen, "bei denen sich Protestierende unangemeldet gezielt an vielen Orten gleichzeitig versammelten". Diese Protestform habe der Betroffene gar nicht geplant.

Weiterhin handle es sich bei Faesers Äußerung lediglich um einen unverbindlichen Appell, der keine generelle Abwertung oder Missbilligung von Protesten gegen die Corona-Regeln enthalte. Der Tweet habe nicht darauf abgezielt, regierungskritische Positionen herabzusetzen, sondern auf die Erschwernisse für die Sicherheitsbehörden durch Demonstrationen an zahlreichen Orten gleichzeitig hingewiesen. Über eine Beschwerde gegen den Beschluss würde das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

Tote und Verletzte bei russischen Angriffen auf Kiew und andere Städte

Bei neuen russischen Raketen- und Drohnenangriffen auf die Ukraine sind in der Nacht zum Dienstag mehrere Menschen getötet und dutzende weitere verletzt worden. Allein in der Hauptstadt Kiew gab es nach Angaben von Bürgermeister Vitali Klitschko mindestens vier Todesopfer und 58 Verletzte, darunter zwei Kinder. Auch in anderen Landesteilen der Ukraine gab es massive russische Angriffe. Die ukrainische Armee attackierte derweil ebenfalls Ziele im Nachbarland an.

Dänemark: Frederiksen gelingt Bildung einer Regierungskoalition

Gut zwei Monate nach den Wahlen in Dänemark hat die derzeit geschäftsführende Ministerpräsidentin Mette Frederiksen die Bildung einer neuen Regierungskoalition verkündet. "Wir haben es nach langen Verhandlungen geschafft, eine Regierung zu bilden", sagte Frederiksen am Montagabend nach einem Treffen mit König Frederik X. Wird diese Mitte-Links-Koalition bestätigt, könnte Frederiksen eine dritte Amtszeit als Regierungschefin antreten.

Pentagon verschärft Restriktionen für Journalisten nochmals

Das US-Verteidigungsministerium hat seine Restriktionen für Journalisten nochmals verschärft. Das Pressebüro des Pentagon dürfe ab sofort nicht mehr von Vertretern der Medien betreten werden, kündigte am Montag (Ortszeit) Ministeriumssprecher Joel Valdez an. Zur Begründung sagte er, dass in dem Büro unter anderem Redenschreiber tätig seien, die "routinemäßig mit Verschlusssachen" umgingen.

Barmer: Pflegebedürftige erhalten oft keine zahnärztliche Vorsorge

Viele pflegebedürftige Menschen erhalten häufig nicht die notwendige zahnärztliche Vorsorge. Das geht aus einer Untersuchung der Krankenkasse Barmer hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlag. Besonders groß seien die Defizite bei Menschen in Pflegeheimen, wenn die Einrichtungen keinen Kooperationsvertrag mit Zahnärzten hätten.

Textgröße ändern: