The National Times - Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern

Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern


Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern
Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern

Eine private Äußerung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu sogenannten Corona-Spaziergängen über den Kurzbotschaftendienst Twitter ist rechtmäßig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut Mitteilung vom Dienstag im Fall einer am 19. Januar veröffentlichten Nachricht. "Ich wiederhole meinen Appell: Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln", hatte Faeser auf ihrem privaten Account getwittert.

Textgröße ändern:

Geklagt hatte ein Veranstalter von Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, der die Ministerin dazu verpflichten wollte, die Äußerung zu unterlassen. Der Veranstalter habe jedoch nicht ausreichend beweisen können, dass ihn der Tweet in den eigenen Rechten beeinträchtige, begründete das Gericht seine Entscheidung. Demnach steht die Aussage der Ministerin in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amts.

Darüber hinaus sei die von Faeser verbreitete Äußerung nicht dazu geeignet, "interessierte Bürger" von einer Teilnahme abzuhalten. Ohnehin beziehe sich der Tweet nicht auf die angemeldeten Proteste, sondern auf unangemeldete sogenannte Spaziergänge gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen, "bei denen sich Protestierende unangemeldet gezielt an vielen Orten gleichzeitig versammelten". Diese Protestform habe der Betroffene gar nicht geplant.

Weiterhin handle es sich bei Faesers Äußerung lediglich um einen unverbindlichen Appell, der keine generelle Abwertung oder Missbilligung von Protesten gegen die Corona-Regeln enthalte. Der Tweet habe nicht darauf abgezielt, regierungskritische Positionen herabzusetzen, sondern auf die Erschwernisse für die Sicherheitsbehörden durch Demonstrationen an zahlreichen Orten gleichzeitig hingewiesen. Über eine Beschwerde gegen den Beschluss würde das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

USA zu Tiananmen-Jahrestag: Chinas Zensur kann Massaker nicht "auslöschen"

Zum Jahrestag der gewaltsamen Niederschlagung der Tiananmen-Proteste in Peking haben die USA erklärt, dass Chinas Zensur die Erinnerung an das Massaker nicht "auslöschen" könne. Am Ende werde den Opfern "Recht geschehen", erklärte US-Außenminister Marco Rubio zum 37. Jahrestag am Donnerstag.

Nach Scheitern bei UN-Wahl: Hessen stellt Deutschlands hohe Zahlungen infrage

Nach dem Scheitern Deutschlands bei der Wahl zum UN-Sicherheitsrat stellt Hessen die hohen Zahlungen der Bundesrepublik an die Vereinten Nationen infrage. "Wenn wir künftig dort nicht den Einfluss haben, der uns zusteht, stellt sich die Frage: Warum sollten wir dann weiterhin so viel Geld in die UN investieren?", sagte Hessens Minister für Internationales, Manfred Pentz (CDU), der "Bild"-Zeitung (Donnerstagsausgabe).

EU-Innenminister beraten in Luxemburg über Asylpakt und ukrainische Flüchtlinge

Die EU-Innenminister beraten am Donnerstag in Luxemburg über die Fortschritte bei der Umsetzung des Pakts für Asyl und Migration. Zudem stehen Gespräche über den Rechtsstatus von Geflüchteten aus der Ukraine an. Auch über die Situation im Schengenraum soll beraten werden.

Iran-Krieg: Kongress-Niederlage für Trump - Israel und Libanon vermelden Einigung

Innenpolitische Niederlage für US-Präsident Donald Trump im Streit um den Iran-Krieg: Das Repräsentantenhaus hat am Mittwoch mehrheitlich eine sogenannte Kriegsbefugnis-Resolution beschlossen, die Trumps Macht einschränken und den Krieg beenden soll. Unmittelbar vor der als symbolisch geltenden Abstimmung hatte der US-Präsident erklärt, dass die Verhandlungen mit dem Iran "sehr gut" liefen. Israel und der Libanon einigten sich derweil bei Gesprächen in Washington auf die "Umsetzung" einer Waffenruhe.

Textgröße ändern: