The National Times - Russische Raumfahrtbehörde warnt vor Absturz der ISS

Russische Raumfahrtbehörde warnt vor Absturz der ISS


Russische Raumfahrtbehörde warnt vor Absturz der ISS
Russische Raumfahrtbehörde warnt vor Absturz der ISS

Der Chef der russischen Raumfahrtbehörde Roskosmos, Dmitri Rogosin, hat den Westen vor einem Absturz der Internationalen Raumstation ISS gewarnt. Rogosin erklärte am Samstag im Messengerdienst Telegram, die gegen Russland verhängten Sanktionen beeinträchtigten den Betrieb der russischen Raumschiffe, die die ISS versorgen. Dies betreffe vor allem den russischen Teil der Station, der für Kurskorrekturen zuständig ist. Als Folge könne die 500 Tonnen schwere Konstruktion auf die Erde stürzen und "ins Meer oder auf Land fallen".

Textgröße ändern:

"Das russische Segment sorgt dafür, dass die Umlaufbahn der Station korrigiert wird (durchschnittlich elf Mal im Jahr), auch um Weltraumschrott zu vermeiden", erklärte Rogosin. Er veröffentlichte zudem eine Weltkarte, die zeigen soll, wo die ISS abstürzen könnte. Russland ist demnach weitgehend sicher. Andere Länder, insbesondere westliche Länder, sollten aber "über den Preis der Sanktionen gegen Roskosmos nachdenken", warnte Rogosin.

Der Weltraum ist einer der letzten Bereiche, in denen Russland und die USA noch zusammenarbeiten. Die US-Raumfahrtbehörde Nasa arbeitet nach eigenen Angaben bereits an Lösungen, um die ISS ohne russische Hilfe im Orbit zu halten.

Russland befördert mit Sojus-Raumkapseln und Progress-Raumfrachtern auch Crew-Mitglieder und Nachschub zur ISS. Am 30. März soll der US-Astronaut Mark Vande Hei zusammen mit zwei russischen Kollegen an Bord einer Sojus-Raumkapsel von der ISS zur Erde zurückkehren.

Nach Angaben Rogosins unterliegt der Betrieb der Trägerraketen inzwischen aber Sanktionen der USA, der EU und Kanadas. Roskosmos hat nach eigenen Angaben bereits an die Nasa und die europäischen und kanadischen Raumfahrtbehörden ESA und ASC appelliert, die Sanktionen aufzuheben.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Urlaubsfotos von Macron auf Jetski lösen unter linken Politikern Empörung aus

Eine Fotoreportage, die Frankreichs Präsidenten Emmanuel Macron im Urlaub beim Jetski-Fahren zeigt, während das Land unter Hitze und Waldbränden leidet, hat unter - vor allem linksgerichteten - Politikern Empörung ausgelöst. Frankreich erlebe einen "apokalyptischen Sommer" und "unser Präsident gönnt sich einen Werbeartikel über seinen Urlaub in der Wochenzeitung 'Paris Match'", kritisierte etwa Grünen-Chefin Marine Tondelier am Freitag im Onlinedienst X.

Französischer Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

Der französische Verfassungsrat hat das im Juli vom Parlament beschlossene Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gekippt. Das gesetzliche Verbot stelle "einen unverhältnismäßigen Eingriff" in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Betroffenen dar, entschied der Verfassungsrat am Freitag. Die französische Nationalversammlung und der Senat hatten im Juli mit breiter Mehrheit für das Gesetz gestimmt, es sollte ursprünglich schon am 1. September in Kraft treten.

Mecklenburg-Vorpommern: 19 Landeslisten stehen endgültig fest

Zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im September bleibt es bei den vom Landeswahlausschuss zugelassenen 19 Landeslisten. Das Landesverfassungsgericht verwarf am Freitag die Verfassungsbeschwerde der Partei Lobbyisten für Kinder auf Zulassung zur Wahl, wie das Landesinnenministerium in Schwerin mitteilte. Die Landesliste der Partei war zuvor durch den Landeswahlausschuss wegen einer Fristüberschreitung zurückgewiesen worden.

Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht

Erstmals soll eine Vertreterin des Staates im Zuge des Cum-Ex-Skandals vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln ließ die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. wegen Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung zu, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte. Zunächst hatte der WDR darüber berichtet. P. steht demnach im Verdacht, der Hamburger Warburg-Bank geholfen zu haben, zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld zunächst zu behalten.

Textgröße ändern: