The National Times - Rechtsextremer Richter Maier kann vorerst in sächsischen Justizdienst zurückkehren

Rechtsextremer Richter Maier kann vorerst in sächsischen Justizdienst zurückkehren


Rechtsextremer Richter Maier kann vorerst in sächsischen Justizdienst zurückkehren
Rechtsextremer Richter Maier kann vorerst in sächsischen Justizdienst zurückkehren

Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und als rechtsextrem geltende Richter Jens Maier kann ab Montag vorerst in den sächsischen Justizdienst zurückkehren. Das zuständige Dienstgericht für Richter teilte am Freitag mit, dass sich die Entscheidung über ein gegen Maier gerichtetes Verbot der Führung der Amtsgeschäfte verzögere.

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Einen entsprechenden Antrag hatte das sächsische Justizministerium gestellt. Ziel ist die Versetzung Maiers in den Ruhestand, dem muss das zuständige Dienstgericht zustimmen. Der 60-Jährige ist ab Montag dem Amtsgericht Dippoldiswalde zugewiesen.

Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Nachdem er im vergangenen Jahr nicht wiedergewählt wurde, stellte er nach Angaben des Justizministeriums "fristgerecht" einen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis. Das steht ihm laut Abgeordnetengesetz zu.

Vom sächsischen Verfassungsschutz wird Maier als rechtsextrem eingestuft. Außerdem galt er als einer der führenden Köpfe des rechtsextremistischen und zumindest offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD. Seine geplante Rückkehr auf die Richterbank sorgte daher zuletzt für heftige Diskussionen. Deutliche Kritik kam von anderen Parteien sowie von Richtervereinigungen und dem Zentralrat der Juden in Deutschland.

Über den Antrag des Justizministeriums, Maier vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen, "kann aus prozessualen Gründen nicht vor dem 14. März 2022 entschieden werden", erklärte nun das zuständige Dienstgericht. Der Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und das vorläufige Verbot der Dienstgeschäfte sei am 11. Februar beim Dienstgericht für Richter beim Landgericht Leipzig eingegangen.

Maier lässt sich demnach durch einen Rechtsanwalt aus Köln vertreten, dem Akteneinsicht gewährt werde und der sich zu dem Antrag äußern wolle. Es sei noch nicht absehbar, wann die Kammer entscheiden werde.

A.Little--TNT

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