The National Times - Rechtsextremer Richter Maier kann vorerst in sächsischen Justizdienst zurückkehren

Rechtsextremer Richter Maier kann vorerst in sächsischen Justizdienst zurückkehren


Rechtsextremer Richter Maier kann vorerst in sächsischen Justizdienst zurückkehren
Rechtsextremer Richter Maier kann vorerst in sächsischen Justizdienst zurückkehren

Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und als rechtsextrem geltende Richter Jens Maier kann ab Montag vorerst in den sächsischen Justizdienst zurückkehren. Das zuständige Dienstgericht für Richter teilte am Freitag mit, dass sich die Entscheidung über ein gegen Maier gerichtetes Verbot der Führung der Amtsgeschäfte verzögere.

Textgröße ändern:

Einen entsprechenden Antrag hatte das sächsische Justizministerium gestellt. Ziel ist die Versetzung Maiers in den Ruhestand, dem muss das zuständige Dienstgericht zustimmen. Der 60-Jährige ist ab Montag dem Amtsgericht Dippoldiswalde zugewiesen.

Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Nachdem er im vergangenen Jahr nicht wiedergewählt wurde, stellte er nach Angaben des Justizministeriums "fristgerecht" einen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis. Das steht ihm laut Abgeordnetengesetz zu.

Vom sächsischen Verfassungsschutz wird Maier als rechtsextrem eingestuft. Außerdem galt er als einer der führenden Köpfe des rechtsextremistischen und zumindest offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD. Seine geplante Rückkehr auf die Richterbank sorgte daher zuletzt für heftige Diskussionen. Deutliche Kritik kam von anderen Parteien sowie von Richtervereinigungen und dem Zentralrat der Juden in Deutschland.

Über den Antrag des Justizministeriums, Maier vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen, "kann aus prozessualen Gründen nicht vor dem 14. März 2022 entschieden werden", erklärte nun das zuständige Dienstgericht. Der Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und das vorläufige Verbot der Dienstgeschäfte sei am 11. Februar beim Dienstgericht für Richter beim Landgericht Leipzig eingegangen.

Maier lässt sich demnach durch einen Rechtsanwalt aus Köln vertreten, dem Akteneinsicht gewährt werde und der sich zu dem Antrag äußern wolle. Es sei noch nicht absehbar, wann die Kammer entscheiden werde.

A.Little--TNT

Empfohlen

US-Entwicklungshilfebehörde USAID stellt offiziell ihre Arbeit ein

Nach drastischen Kürzungen hat die US-Entwicklungshilfebehörde USAID ihre Arbeit am Dienstag offiziell eingestellt. "Neben dem Erschaffen eines globalen NGO-Komplexes auf Kosten der Steuerzahler hat USAID seit dem Ende des Kalten Krieges kaum etwas vorzuweisen", erklärte US-Außenminister Marco Rubio zum Ende der Behörde. Der ehemalige US-Präsident Barack Obama hatte das Ende von USAID dagegen am Montag als "Farce und Tragödie" kritisiert.

Trump kündigt "sehr strenge" Haltung gegenüber Netanjahu an

US-Präsident Donald Trump will den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu bei dessen USA-Besuch in der kommenden Woche nach eigenen Worten zu einem Waffenstillstand im Gazastreifen drängen. Er werde gegenüber Netanjahu eine "sehr strenge" Haltung einnehmen, sagte Trump am Dienstag.

Ukraine und Nahost: Macron und Putin telefonieren erstmals seit 2022 miteinander

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Russlands Staatschef Wladimir Putin haben erstmals seit September 2022 miteinander telefoniert. Dabei ging es nach übereinstimmenden Angaben aus Paris und Moskau am Dienstag um den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Situation im Nahen Osten.

Merz zur Stromsteuer: Prüfen "mit gutem Willen" auch Senkung für Privathaushalte

Im Streit um die Senkung der Stromsteuer hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Prüfung einer Entlastung von Privathaushalten zugesichert. "Wenn wir mehr tun können für die privaten Haushalte, werden wir das tun", sagte Merz am Dienstag bei der ARD-Sendung "Maischberger". Vor dem Koalitionsausschuss am Mittwoch arbeiteten Finanzministerium und Kanzleramt "an den letzten Papieren. Wir schauen uns das mit gutem Willen morgen an".

Textgröße ändern: