The National Times - Lambrecht bekräftigt Nein zu Waffenlieferungen an die Ukraine

Lambrecht bekräftigt Nein zu Waffenlieferungen an die Ukraine


Lambrecht bekräftigt Nein zu Waffenlieferungen an die Ukraine
Lambrecht bekräftigt Nein zu Waffenlieferungen an die Ukraine

In der Debatte um mögliche Waffenlieferungen an die Ukraine hält Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) an einem Nein fest. Es sei "Konsens in der Bundesregierung", dass Waffenlieferung angesichts der zugespitzten Lage "aktuell nicht hilfreich" seien, sagte Lambrecht im Interview mit der "Welt am Sonntag". Die Bundesregierung müsse alles tun, um die Krisenlage zu deeskalieren. Zugleich kündigte Lambrecht die Lieferung eines kompletten Feldlazaretts an die Ukraine an.

Textgröße ändern:

Das Feldlazaratt werde der Ukraine im Februar übergeben, "inklusive der nötigen Ausbildung, alles von Deutschland mit 5,3 Millionen Euro kofinanziert", sagte Lambrecht. Darüber hinaus habe die Bundesregierung die Ukraine bereits durch die Lieferung von Beatmungsgeräten unterstützt. Auch würden verletzte Soldaten der Ukraine in Bundeswehr-Krankenhäusern behandelt.

Mit Blick auf lauter werdende Forderungen nach Waffenlieferungen in die Ukraine sagte Lambrecht, sie verstehe, "dass man die Ukraine unterstützen will". Dies tue Deutschland aber bereits. Vor allem von Vertretern des Koalitionspartners FDP kamen zuletzt Forderungen, die restriktive Position der Bundesregierung in Bezug auf Waffenlieferungen zu überdenken.

Die aktuelle Lage an der russisch-ukrainischen Grenze bezeichnete Lambrecht als besorgniserregend. "Wenn über 100.000 russische Soldaten direkt an der ukrainischen Grenze zusammengezogen sind, ist das eine extrem bedrohliche Situation. Wir sind alarmiert, sehen die Gefahr – und tun alles, sie abzuwenden."

N.Taylor--TNT

Empfohlen

Merz will "Vorrang für Wachstum": CDU verabschiedet Maßnahmenpaket

Mit einem Maßnahmenkatalog zur Stärkung der Wirtschaft will sich die CDU zu Beginn des wichtigen Wahljahrs 2026 als Reformkraft profilieren. "Vorrang hat alles, was Wachstum schafft": So fasste CDU-Chef Friedrich Merz den Grundgedanken der "Mainzer Erklärung" zusammen, die der Parteivorstand am Montag verabschiedete. Die Erklärung unterbreitet Vorschläge in den Bereichen Steuerentlastungen, Bürokratieabbau, Sozialreformen und Energieversorgung, die zum Teil über den Koalitionsvertrag mit der SPD hinausgehen.

Grönland: EU sucht nach Trumps Zolldrohungen Gespräch - und prüft Gegenmaßnahmen

Im Zollstreit mit den USA um Grönland hat die EU Gesprächsbereitschaft signalisiert und gleichzeitig die Vorbereitung von Gegenmaßnahmen angekündigt. Brüssel sei bereit "alles notwendige zu tun, um die wirtschaftlichen Interessen der EU zu beschützen", sagte ein Sprecher der EU-Kommission am Montag. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos treffen zu wollen, um eine Eskalation zu vermeiden. EU-Ratspräsident António Costa berief unterdessen für Donnerstagabend einen Sondergipfel zu den transatlantischen Beziehungen ein.

Merz erhält Einladung an al-Scharaa nach Besuchsabsage aufrecht

Nach der Besuchsabsage von Syriens Präsident Ahmed al-Scharaa erhält Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) seine Einladung aufrecht. Die Einladung nach Deutschland sei "durch die wohl notwendige Absage von gestern nicht aufgehoben - sie besteht fort", sagte Merz am Montag in Berlin. "Syrien ist ein großes wichtiges Land im Mittleren Osten - ein Land, von dem aus viel Wohlstand und Frieden für die gesamte Region ausgehen könnte", sagte Merz. "Deswegen habe ich den Präsidenten auch nach Deutschland eingeladen."

Schadenersatzforderung nach Coronaimpfung: Weitere Klage vor Gericht gescheitert

Erneut ist ein Kläger mit Schadenersatzforderungen wegen von ihm behaupteter Gesundheitsschäden nach einer Coronaimpfung vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies eine Berufung des Manns nach Angaben vom Montag ab und bestätigte ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Heilbronn, wie dieses am Montag mitteilte. Herstellerhaftung gemäß der Vorgaben des Arzneimittelgesetz sei im vorliegenden Fall auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts "nicht begründet", erklärte das Landgericht. (Az. Ri 1 O 170/23 sowie 1 U 164/24)

Textgröße ändern: