The National Times - Russland spricht von "Fortschritten" in Verhandlungen mit Ukraine

Russland spricht von "Fortschritten" in Verhandlungen mit Ukraine


Russland spricht von "Fortschritten" in Verhandlungen mit Ukraine
Russland spricht von "Fortschritten" in Verhandlungen mit Ukraine

Russland strebt nach Angaben des Außenministeriums in Moskau nicht den Sturz der ukrainischen Regierung an. In den Verhandlungen mit Vertretern der Regierung in Kiew über eine Beilegung des Konflikts seien "einige Fortschritte erzielt worden", sagte die Sprecherin des Außenministeriums, Maria Sacharowa, am Mittwoch vor Journalisten. Die russischen Truppen hätten nicht den Auftrag, "die aktuelle Regierung zu stürzen".

Textgröße ändern:

"Parallel zur militärischen Spezialoperation laufen Verhandlungen mit der ukrainischen Seite, um dem sinnlosen Blutvergießen und dem Widerstand der ukrainischen bewaffneten Truppen ein Ende zu machen", sagte Sacharowa mit Verweis auf bislang drei Verhandlungsrunden.

Eine weitere Runde werde sich vor allem um Fluchtkorridore für Zivilisten drehen, sagte die Ministeriumssprecherin. Mit Verweis auf die russische Armee sagte sie, deren Ziel sei "nicht die Besetzung der Ukraine oder die Zerstörung ihrer Eigenstaatlichkeit, oder der Sturz der Regierung". Das Vorgehen der Armee sei "nicht gegen die Zivilbevölkerung gerichtet".

Der russische Präsident Wladimir Putin hatte sein Vorgehen gegen die Ukraine damit begründet, das Nachbarland "entmilitarisieren" und "entnazifizieren" zu wollen.

Der ukrainischen Regierung warf Sacharowa vor, Bemühungen zur Evakuierung von Zivilisten zu behindern. "Informationen über Fluchtkorridore werden absichtlich nicht an die Bevölkerung weitergeleitet", sagte sie. Menschen, die das Land in Richtung Russland verlassen wollten, würden "gezwungen, sich Richtung Westen in Sicherheit zu bringen". Rund zwei Millionen Ukrainer würden gerne nach Russland gebracht werden.

A.Little--TNT

Empfohlen

Wahlen in Sambia: Präsident Hichilema für zweite Amtszeit wiedergewählt

In Sambia ist Präsident Hakainde Hichilema nach Angaben der Wahlkommission für eine zweite Amtszeit wiedergewählt worden. Der seit 2021 regierende Staatschef sei mit 60 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt worden, teilte die Wahlkommission des südafrikanischen Landes am Dienstag mit. Internationale Wahlbeobachter hatten zuvor Unregelmäßigkeiten bei der Präsidentschaftswahl beklagt, mehrere Vertreter der Opposition wurden festgenommen und befanden sich in Polizeigewahrsam.

Drohnenvorfall in Leipzig: Dobrindt vermutet Verbindungen zu anderen Anschlagsplänen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält nach dem Vorfall mit einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig Verbindungen zu anderen Anschlagsplanungen für möglich. "Leipzig ist kein singulärer Fall, sondern Leipzig ist Teil eines größeren Gebildes", sagte Dobrindt am Dienstag bei der Eröffnung eines Zentrums zur Drohnensicherheit in Sachsen-Anhalt. "Mein Verdacht an der Stelle ist, dass wir es eben auch mit einer Situation zu tun haben, die Zusammenhänge mit unterschiedlichsten Anschlagsszenarien hat."

Kriegsverbrechensvorwürfe auf Facebook: Gericht senkt Ordnungsgeld gegen Meta ab

Nach falschen Kriegsverbrechervorwürfen gegen einen israelischen Soldaten im sozialen Netzwerk Facebook hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein gegen den Konzern Meta verhängtes Ordnungsgeld auf 75.000 Euro reduziert. Die Auswirkungen des Unterlassens rechtfertigten kein höheres Ordnungsgeld, erklärte das Gericht am Dienstag. In vorheriger Instanz hatte das Landgericht ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro gegen den Konzern verhängt. (Az.: 16 W 32/26)

Von Wahl in Niedersachsen ausgeschlossen: Auch AfD-Vizelandeschef scheitert vor Gericht

Auch der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl im Kreis Lüneburg ausgeschlossene AfD-Politiker Stephan Bothe ist mit einem Eilantrag auf Zulassung vor Gericht gescheitert. Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, könnten nur durch nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden, teilte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Montagabend mit. Ein "vorgelagerter Rechtsbehelf" sei nicht vorgesehen. (Az. 1 B 76/26)

Textgröße ändern: