The National Times - Haldenwang begrüßt Entscheidung von Kölner Verwaltungsgericht zu AfD

Haldenwang begrüßt Entscheidung von Kölner Verwaltungsgericht zu AfD


Haldenwang begrüßt Entscheidung von Kölner Verwaltungsgericht zu AfD
Haldenwang begrüßt Entscheidung von Kölner Verwaltungsgericht zu AfD

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hat die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur AfD begrüßt und auf mögliche Konsequenzen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst verwiesen. Die AfD sei "eine Partei mit starken rechtsextremistischen Strömungen", und es sei "sehr wichtig, dass das Gericht sich unserer Auffassung angeschlossen hat", sagte Haldenwang am Mittwoch im ZDF-"Morgenmagazin". Zunächst müssten die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, dann werde der Verfassungsschutz sein "nachrichtendienstliches Instrumentarium einsetzen".

Textgröße ändern:

"Die Partei steht für Rassismus, die Partei steht für Ausgrenzung von Minderheiten, die Partei steht für Verächtlichmachung des gesellschaftlichen Systems", sagte Haldenwang. Deshalb sei es wichtig, "dass der Verfassungsschutz nach einem Jahr Schweigen wieder über diese Partei reden kann". Bereits am Dienstagabend hatte Haldenwang in einer ersten Reaktion auf das Urteil von einem "guten Tag für die Demokratie" gesprochen.

Zuvor hatte das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen und die auch öffentlich kommunizieren darf. Es gebe "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei", erklärte das Gericht zur Begründung. Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden.

"Viele Teile der AfD stehen für Hass und Hetze", sagte Haldenwang im ZDF weiter. Er verwies auf gewaltorientierte Rechtsextreme, die sich "auf diesem Nährboden" bewegten. Teile der AfD "peitschen eben diese gewaltorientierte Szene auch noch auf und geben ihnen praktisch die Ideologie für ihre Taten", sagte Haldenwang. "Es ist notwendig, dass der wehrhafte Staat auf diese Partei reagiert", betonte er.

Mit Blick auf den öffentlichen Dienst sagte er, bei Beamten und anderen dort Beschäftigten sei "eine Mitgliedschaft in der AfD durchaus kritisch zu sehen". Er könne sich vorstellen, dass es nun in zahlreichen Fällen "Einzelfallprüfungen geben wird, wo geprüft wird, ob diese Personen im öffentlichen Dienst verbleiben können".

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Trump: Bergung von Uran aus dem Iran wird "langer und schwieriger Prozess" sein

US-Präsident Donald Trump hat einen langwierigen Prozess zur Bergung von Uran aus dem Iran angekündigt. Die US-Angriffe auf iranische Atomanlagen im Juni des vergangenen Jahres hätten eine "komplette und totale Auslöschung" der Atomanlagen zur Folge gehabt, erklärte Trump am Montag (Ortszeit) in seinem Onlinedienst Truth Social. "Daher wird es ein langer und schwieriger Prozess sein, das wieder auszugraben", fügte er mit Blick auf das Uran hinzu.

Dobrindt schließt Erhöhung von Spitzensteuersatz oder Reichensteuer nicht aus

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder der Reichensteuer nicht ausgeschlossen. Wer als Koalition in einem "großen Reformprozess" erfolgreich sein wolle, müsse bereit sein, "aus eingetretenen Pfaden etwas herauszutreten", sagte Dobrindt in einem am Dienstag veröffentlichten Podcast des Nachrichtenportals "The Pioneer". "Deswegen ist es jetzt auch nicht klug, das eine oder andere kategorisch auszuschließen."

Diplomatenkreise: EU plant Gespräche mit Taliban über Abschiebungen nach Afghanistan

In den kommenden Wochen sind in Brüssel nach Angaben aus Diplomatenkreisen Gespräche zwischen Vertretern der radikalislamischen Taliban-Regierung in Afghanistan und der EU über Abschiebungen nach Afghanistan geplant. "Die Idee ist, sie noch vor dem Sommer einzuladen", erfuhr die Nachrichtenagentur AFP aus Diplomatenkreisen. Die Taliban Delegation werde ein "technisches" Team sein, hieß es weiter.

Europäischer Gerichtshof urteilt über Ungarns umstrittenes LGBTQ-Gesetz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fällt am Dienstag (09.30 Uhr) sein Urteil über Ungarns hochumstrittenes LGBTQ-Gesetz. Die 2021 unter dem inzwischen abgewählten rechtsnationalistischen Regierungschef Viktor Orban eingeführte Regelung beschränkt oder verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa im Fernsehen und in Büchern. Die EU-Kommission klagte gegen Ungarn, sie sieht unter anderem Verstöße gegen Europas Grundrechtecharta. (Az. C-769/22)

Textgröße ändern: