The National Times - Haldenwang begrüßt Entscheidung von Kölner Verwaltungsgericht zu AfD

Haldenwang begrüßt Entscheidung von Kölner Verwaltungsgericht zu AfD


Haldenwang begrüßt Entscheidung von Kölner Verwaltungsgericht zu AfD
Haldenwang begrüßt Entscheidung von Kölner Verwaltungsgericht zu AfD

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hat die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur AfD begrüßt und auf mögliche Konsequenzen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst verwiesen. Die AfD sei "eine Partei mit starken rechtsextremistischen Strömungen", und es sei "sehr wichtig, dass das Gericht sich unserer Auffassung angeschlossen hat", sagte Haldenwang am Mittwoch im ZDF-"Morgenmagazin". Zunächst müssten die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, dann werde der Verfassungsschutz sein "nachrichtendienstliches Instrumentarium einsetzen".

Textgröße ändern:

"Die Partei steht für Rassismus, die Partei steht für Ausgrenzung von Minderheiten, die Partei steht für Verächtlichmachung des gesellschaftlichen Systems", sagte Haldenwang. Deshalb sei es wichtig, "dass der Verfassungsschutz nach einem Jahr Schweigen wieder über diese Partei reden kann". Bereits am Dienstagabend hatte Haldenwang in einer ersten Reaktion auf das Urteil von einem "guten Tag für die Demokratie" gesprochen.

Zuvor hatte das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen und die auch öffentlich kommunizieren darf. Es gebe "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei", erklärte das Gericht zur Begründung. Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden.

"Viele Teile der AfD stehen für Hass und Hetze", sagte Haldenwang im ZDF weiter. Er verwies auf gewaltorientierte Rechtsextreme, die sich "auf diesem Nährboden" bewegten. Teile der AfD "peitschen eben diese gewaltorientierte Szene auch noch auf und geben ihnen praktisch die Ideologie für ihre Taten", sagte Haldenwang. "Es ist notwendig, dass der wehrhafte Staat auf diese Partei reagiert", betonte er.

Mit Blick auf den öffentlichen Dienst sagte er, bei Beamten und anderen dort Beschäftigten sei "eine Mitgliedschaft in der AfD durchaus kritisch zu sehen". Er könne sich vorstellen, dass es nun in zahlreichen Fällen "Einzelfallprüfungen geben wird, wo geprüft wird, ob diese Personen im öffentlichen Dienst verbleiben können".

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am 7. Oktober über eine Klage zu Nachbesserungen am nationalen Luftreinhalteprogramm. Das teilte ein Sprecher des obersten deutschen Verwaltungsgerichts am Mittwoch nach der mündlichen Verhandlung in dem Fall mit. Hintergrund ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung. (Az. 7 C 1.25)

Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember

Im Streit um nicht bezahlte Coronamasken will der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. Dezember seine Entscheidung verkünden. Für den Staat könnte es womöglich nicht so teuer werden wie befürchtet, wie sich am Mittwoch bei der Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete. Das letzte Wort ist aber noch lange nicht gesprochen - die BGH-Urteile werden für dutzende Fälle wegweisend sein. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft

Aus Protest gegen eine geplante Asylbewerberunterkunft und die Migrationspolitik der britischen Regierung hat ein englisches Dorf symbolisch für die Abspaltung vom Vereinigten Königreich gestimmt. Nach Angaben des Gemeinderats vom Mittwoch stimmten 285 von 312 Wählern in Piddington für den Schritt. Das Dorf hat rund 350 Einwohner. Auf einem nahegelegenen früheren Militärgelände sollen mehr als 1200 alleinstehende männliche Migranten untergebracht werden.

Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor

Amnesty International hat den Behörden im Iran Verbrechen gegen die Menschlichkeit beim gewaltsamen Vorgehen gegen die landesweiten Proteste im Jahr 2022 vorgeworfen. Die Behörden seien damals "systematisch mit gewaltsamen Repressionen" gegen die eigene Zivilbevölkerung vorgegangen, erklärte die Menschenrechtsorganisation am Mittwoch. In einem mehr als 1000-seitigen Bericht benennt Amnesty 87 mutmaßlich verantwortliche Amtsträger und wirft ihnen unter anderem Mord, Folter und Vergewaltigung vor.

Textgröße ändern: