The National Times - Haldenwang begrüßt Entscheidung von Kölner Verwaltungsgericht zu AfD

Haldenwang begrüßt Entscheidung von Kölner Verwaltungsgericht zu AfD


Haldenwang begrüßt Entscheidung von Kölner Verwaltungsgericht zu AfD
Haldenwang begrüßt Entscheidung von Kölner Verwaltungsgericht zu AfD

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hat die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur AfD begrüßt und auf mögliche Konsequenzen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst verwiesen. Die AfD sei "eine Partei mit starken rechtsextremistischen Strömungen", und es sei "sehr wichtig, dass das Gericht sich unserer Auffassung angeschlossen hat", sagte Haldenwang am Mittwoch im ZDF-"Morgenmagazin". Zunächst müssten die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, dann werde der Verfassungsschutz sein "nachrichtendienstliches Instrumentarium einsetzen".

Textgröße ändern:

"Die Partei steht für Rassismus, die Partei steht für Ausgrenzung von Minderheiten, die Partei steht für Verächtlichmachung des gesellschaftlichen Systems", sagte Haldenwang. Deshalb sei es wichtig, "dass der Verfassungsschutz nach einem Jahr Schweigen wieder über diese Partei reden kann". Bereits am Dienstagabend hatte Haldenwang in einer ersten Reaktion auf das Urteil von einem "guten Tag für die Demokratie" gesprochen.

Zuvor hatte das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen und die auch öffentlich kommunizieren darf. Es gebe "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei", erklärte das Gericht zur Begründung. Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden.

"Viele Teile der AfD stehen für Hass und Hetze", sagte Haldenwang im ZDF weiter. Er verwies auf gewaltorientierte Rechtsextreme, die sich "auf diesem Nährboden" bewegten. Teile der AfD "peitschen eben diese gewaltorientierte Szene auch noch auf und geben ihnen praktisch die Ideologie für ihre Taten", sagte Haldenwang. "Es ist notwendig, dass der wehrhafte Staat auf diese Partei reagiert", betonte er.

Mit Blick auf den öffentlichen Dienst sagte er, bei Beamten und anderen dort Beschäftigten sei "eine Mitgliedschaft in der AfD durchaus kritisch zu sehen". Er könne sich vorstellen, dass es nun in zahlreichen Fällen "Einzelfallprüfungen geben wird, wo geprüft wird, ob diese Personen im öffentlichen Dienst verbleiben können".

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Keine US-Marschflugkörper: Bundesregierung will zügig eigene Systeme entwickeln

Die USA wollen auf die Stationierung von Marschflugkörpern in Deutschland verzichten - die Bundesregierung will daher zügig eigene Systeme entwickeln. Dies müsse jetzt "mit Nachdruck" umgesetzt werden, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Montag in Berlin. Ziel sei es, "hier keine Lücke entstehen zu lassen". Mehr deutsche und europäische Anstrengungen forderten sowohl Union und SPD als auch Grüne.

Studie ergibt sehr hohe Zustimmung zur liberalen Demokratie

Die grundsätzliche Zustimmung zur liberalen Demokratie ist in Deutschland einer Studie zufolge sehr hoch - trotz deutlicher Kritik am praktischen Funktionieren politischer Institutionen. Wie der am Montag veröffentlichte "Demokratiemonitor 2026" der Bertelsmann Stiftung zeigt, befürwortet mit 82 Prozent eine breite Mehrheit der Befragten überdurchschnittlich stark demokratische Werte. Zugleich klafft in vielen Bereichen eine spürbare Lücke zwischen Anspruch und wahrgenommener Umsetzung in konkrete Politik, besonders bei den Parteien.

Iranische Agentur: Raketenangriff des Iran auf US-Militärschiff in Straße von Hormus

Der Iran hat nach Angaben der Nachrichtenagentur Fars am Montag zwei Raketen auf ein US-Militärschiff in der Straße von Hormus abgefeuert. Zuvor habe die US-Fregatte "eine Warnung der iranischen Marine ignoriert", meldete die iranische Nachrichtenagentur ohne Angaben von Quellen.

Auf Kirmes in Wittlich getöteter Mann: US-Justiz laut Oberlandesgericht zuständig

Im Fall eines vor fast drei Jahren auf einer Kirmes im rheinland-pfälzischen Wittlich getöteten Manns ist wegen der Beteiligung von US-Militärangehörigen die US-Gerichtsbarkeit zuständig gewesen. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Beschluss und erklärte einen Antrag von Angehörigen des Getöteten für unzulässig. (Az. 2 VAs 11/25)

Textgröße ändern: