The National Times - Habeck: Ökostrom-Ausbau entscheidend für nationale Sicherheit

Habeck: Ökostrom-Ausbau entscheidend für nationale Sicherheit


Habeck: Ökostrom-Ausbau entscheidend für nationale Sicherheit
Habeck: Ökostrom-Ausbau entscheidend für nationale Sicherheit

Bund und Länder sehen im raschen Ausbau erneuerbarer Energien das entscheidende Mittel, um die Abhängigkeit von Energieimporten aus Russland zu überwinden. Der beschleunigte und verstärkte Ökostromausbau sei "von überragender Bedeutung für die nationale Sicherheit", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Dienstag nach einer Energieministerkonferenz von Bund und Ländern. Eine vorläufige Absage erteilte er erneut einem Stopp von Gas-, Kohle- und Ölimporten aus Russland.

Textgröße ändern:

Habeck warnte vor erheblichen gesamtwirtschaftlichen Schäden sowie gesellschaftlichen Verwerfungen, sollten die russischen Energielieferungen kurzfristig komplett ausfallen. Er kritisierte, dass "wir uns in den letzten Jahren in eine immer größere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten hineinmanövriert haben". Die Bundesregierung arbeite aber daran, diese "so schnell wie möglich zu reduzieren".

Sollte daher Russland von sich aus seine Ausfuhren stoppen, würde Deutschland bereits heute "damit umgehen können", versicherte Habeck. Als eine Maßnahme kündigte er an, dass Kohlekraftwerke zwar weiter im Rahmen der gefassten Beschlüsse abgeschaltet würden, grundsätzlich aber zunächst weiter als Sicherheitsreserve betriebsbereit gehalten würden.

Auch Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Olaf Lies (SPD) deutete an, dass Kohlekraftwerke, darunter auch Braunkohlekraftwerke möglicherweise etwas länger laufen müssten. "Für jede Tonne CO2, die dadurch mehr ausgestoßen wird, muss der Ausbau erneuerbarer Energien so beschleunigt werden, um sie wieder einzusparen", sagte er aber weiter.

Lies betonte, dass es auch beim Windausbau an Land inzwischen große Einigkeit zwischen Bund und Ländern gebe. In der aktuellen Lage bekomme "die Windkraftanlage am Horizont eine andere Wahrnehmung". Allen sei klar: "Die erneuerbaren Energien bedeuten Freiheit", sie seien der Beleg für Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Ukraine: Chef von Energiekonzern Naftogaz neuer Regierungschef

Im Zuge der von Präsident Wolodymyr Selenskyj angeordneten Regierungsbildung in der Ukraine hat das Kiewer Parlament Serhij Korezky als neuen Regierungschef bestätigt. 289 von 318 Abgeordneten stimmten am Donnerstag für den bisherigen Chef des staatlichen Energieversorgers Naftogaz, wie die Volksvertretung am Donnerstag bekanntgab.

EU-Innenkommissar fordert erneut "schrittweises" Ende deutscher Grenzkontrollen

EU-Innenkommissar Magnus Brunner hat erneut ein Ende der Grenzkontrollen im Schengenraum gefordert. "Die harten Grenzkontrollen gehören schrittweise abgeschafft", sagte Brunner auf die deutschen Maßnahmen angesprochen vor einem Treffen der EU-Innenminister am Donnerstag in Dublin. Durch den EU-Asylpakt seien die Außengrenzen besser geschützt, die illegale Migration gehe zurück, begründete er seine Forderung.

Befragung: Mehr als jeder vierte Studierende lebt noch bei den Eltern

Mehr als jeder vierte Studierende in Deutschland lebt noch bei den Eltern. Damit ist das Elternhaus mit knappem Vorsprung die häufigste Form des Wohnens im Studium, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Befragung des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) in Gütersloh hervorgeht. Im Vergleich zur vorherigen Erhebung im Jahr 2023 sank der Anteil leicht auf 27,9 Prozent.

Spaniens Amnestiegesetz für katalanische Aktivisten ist mit EU-Recht vereinbar

Das spanische Amnestiegesetz für katalanische Unabhängigkeitsbefürworter ist mit dem EU-Recht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sieht laut Urteilen vom Donnerstag keinen Verstoß gegen EU-Richtlinien. Die 2024 beschlossene Amnestie kam katalanischen Aktivisten zugute, die nach dem gescheiterten Abspaltungsversuch der reichen Region im Nordosten Spaniens im Jahr 2017 von der spanischen Justiz verfolgt wurden. (Az. C-523/24 und C-666/24)

Textgröße ändern: