The National Times - EU-Ratspräsident bestreitet Rassismus-Vorwürfe bei schwarzen Ukraine-Flüchtlingen

EU-Ratspräsident bestreitet Rassismus-Vorwürfe bei schwarzen Ukraine-Flüchtlingen


EU-Ratspräsident bestreitet Rassismus-Vorwürfe bei schwarzen Ukraine-Flüchtlingen
EU-Ratspräsident bestreitet Rassismus-Vorwürfe bei schwarzen Ukraine-Flüchtlingen

EU-Ratspräsident Charles Michel hat Berichte über systematischen Rassismus gegen afrikanischstämmige Flüchtlinge aus der Ukraine an der polnischen Grenze als "russische Propaganda" zurückgewiesen. "In keinem Fall wurde weder auf ukrainischer noch auf polnischer Seite bewusst diskriminiert", sagte Michel am Sonntag im französischen Radio. Die europäischen Länder seien "bei diesem Thema Opfer der russischen Propaganda".

Textgröße ändern:

In den vergangenen Tagen hatten sich Berichte über Bürger afrikanischer Staaten gehäuft, die in der Ukraine arbeiteten oder studierten und beim Verlassen des Landes Probleme hatten. Mehrere afrikanische Länder prangerten rassistisches Verhalten der Grenzschützer an. Die Afrikanische Union beklagte eine "inakzeptable Ungleichbehandlung", die "schockierend und rassistisch" sei.

Michel, der diese Woche die polnisch-ukrainische Grenze besucht hatte, verwies auf lange Schlangen an den Grenzposten, weil die ukrainischen Behörden die Ausreisenden kontrollierten. Ukrainische Männer dürfen das Land derzeit nicht verlassen, um gegebenenfalls zum Kampf gegen die russischen Truppen eingezogen werden zu können. "Es scheint, dass Studierende afrikanischer Herkunft nicht verstanden haben, warum sie sich anstellen mussten, obwohl sie von diesem Schritt der Ukraine nicht betroffen waren", mutmaßte Michel.

Russland habe daraus Profit schlagen wollen, sagte Michel weiter. Zu diesem Zeitpunkt wurde in der UN-Vollversammlung eine kritische Resolution gegen den russischen Angriff auf die Ukraine vorbereitet. "Um zu versuchen, in afrikanischen Ländern Misstrauen und Zweifel zu schüren", habe Präsident Wladimir Putin auf "feindliche Propaganda" gesetzt.

Die UN-Resolution war mit großer Mehrheit angenommen worden. Nur fünf Länder inklusive Russland stimmten dagegen. Allerdings enthielten sich 35 UN-Mitglieder ihrer Stimme, rund die Hälfte von ihnen aus Afrika.

S.O'brien--TNT

Empfohlen

Teheran Chefunterhändler Ghalibaf: Iran wird Straße von Hormus verwalten

Nach den Gesprächen mit US-Vertretern in der Schweiz hat der iranische Chefunterhändler Mohammad Bagher Ghalibaf laut Berichten von Staatsmedien erklärt, dass sein Land künftig die Straße von Hormus verwalten werde. "Die Straße von Hormus wird niemals in den Zustand vor dem Krieg zurückkehren, sondern im Einklang mit dem Völkerrecht von der Islamischen Republik Iran verwaltet werden", sagte Ghalibaf am Dienstag laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Irna.

Zehnter Jahrestag des Brexit-Referendums in Großbritannien

Am Dienstag jährt sich das Brexit-Referendum in Großbritannien zum zehnten Mal. Am 23. Juni 2016 hatte eine knappe Mehrheit von 51,9 Prozent der Teilnehmenden für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gestimmt. Vollzogen wurde der Austritt dann Ende Januar 2020, Anfang 2021 verließ Großbritannien nach einer Übergangsphase die Zollunion und den EU-Binnenmarkt.

Bundeskanzler Merz empfängt senegalesischen Präsidenten

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) empfängt am Dienstag den senegalesischen Präsidenten Bassirou Diomaye Faye. Nach einer Begrüßung mit militärischen Ehren (12.00 Uhr) ist ein Gespräch im Kanzleramt geplant. Themen sind nach Angaben der Bundesregierung unter anderem der Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, die Lage in der Sahelregion und geopolitische Fragen.

Streit über Rundfunkbeitrag: Karlsruhe verhandelt Beschwerden von ARD und ZDF

Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geht es am Dienstag (10.00 Uhr) um den Rundfunkbeitrag. ARD und ZDF reichten Verfassungsbeschwerden ein, weil der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde, obwohl die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Erhöhung empfahl. Sie sehen die Rundfunkfreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

Textgröße ändern: