The National Times - Kreml stellt wegen westlicher Sanktionen mögliche Atom-Einigung mit Iran in Frage

Kreml stellt wegen westlicher Sanktionen mögliche Atom-Einigung mit Iran in Frage


Kreml stellt wegen westlicher Sanktionen mögliche Atom-Einigung mit Iran in Frage
Kreml stellt wegen westlicher Sanktionen mögliche Atom-Einigung mit Iran in Frage

Russland könnte nach eigenen Angaben aufgrund der internationalen Sanktionen wegen seines Einmarschs in die Ukraine einer Einigung bei den Wiener Atomverhandlungen mit dem Iran unter Umständen nicht zustimmen. Die Vereinbarung mit dem Iran stehe vor dem Abschluss, sagte der russische Außenminister Sergej Lawrow am Samstag. Allerdings seien "in letzter Zeit Probleme aus der Sicht der Interessen Russlands aufgetreten".

Textgröße ändern:

Lawrow verwies auf die "Lawine aggressiver Sanktionen, die der Westen wegen des Ukraine-Konflikts losgetreten hat". Moskau benötige nun "schriftliche Garantien" der USA, dass die Sanktionen Russlands Rechte im Rahmen des Atomabkommens nicht beeinträchtigen würden. Es gehe um "uneingeschränkten Handel, wirtschaftliche und investive Zusammenarbeit sowie militärisch-technische Kooperation mit dem Iran".

Seit einigen Wochen gibt es Signale, die auf eine baldige Einigung bei den in Wien stattfindenden Verhandlungen über das Atomprogramm mit dem Iran hindeuten. Die USA hatten 2018 unter dem damaligen Präsidenten Donald Trump das Atomabkommen von 2015 aufgekündigt und ihre Wirtschaftssanktionen gegen Teheran wieder in Kraft gesetzt. Danach zog sich auch der Iran schrittweise aus der Vereinbarung zurück und fuhr sein Atomprogramm hoch.

Unter dem neuen US-Präsidenten Joe Biden kamen die Gespräche über ein neues Abkommen wieder in Gang. Das Abkommen soll den Iran daran hindern, ein Atomwaffenprogramm aufzubauen, und ihm zugleich ermöglichen, Atomenergie zu friedlichen Zwecken zu nutzen. Russland ist ein wichtiger Investor in das iranische Atomprogramm.

M.Davis--TNT

Empfohlen

Legendärer US-Kriegsreporter Peter Arnett im Alter von 91 Jahren gestorben

Der für seine Reportagen aus Vietnam und dem Irak bekannte US-Kriegsreporter Peter Arnett ist im Alter von 91 Jahren gestorben. Der frühere Korrespondent der US-Nachrichtenagentur AP, der an Prostatakrebs erkrankt war, starb am Mittwoch. Die UN-Chefkorrespondentin der Nachrichtenagentur Associated Press (AP), Edith Lederer, würdigte Arnett als "einen der größten Kriegsberichterstatter seiner Generation". Er sei "unerschrocken und furchtlos" gewesen. Seine Berichterstattung in Printmedien und im Fernsehen werde "für kommende Generationen von angehenden Journalisten und Historikern ein Vermächtnis bleiben".

Bamf-Studie: Spracherwerb bei Geflüchteten der Jahre 2015 und 2016 war erfolgreich

Zehn Jahre nach ihrer Einreise in Deutschland fühlt sich ein großer Teil der Geflüchteten sicher im Umgang mit der deutschen Sprache. In einer am Donnerstag veröffentlichten Erhebung im Auftrag des Bundesamts für Migration (Bamf) gaben mehr als 90 Prozent der über 6300 Befragten an, mittlerweile über Deutschkenntnisse auf mittlerem, gutem oder sehr gutem Niveau zu verfügen. Befragt wurden dabei Geflüchtete, die 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen waren.

Reparationsdarlehen und Mercosur-Abkommen: Dicke Bretter auf dem EU-Gipfel

Auf dem wegweisenden EU-Gipfel zur Nutzung der in Europa eingefrorenen russischen Vermögen und dem Freihandelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten zeichnen sich langwierige Verhandlungen ab. Der belgische Premierminister Bart De Wever sagte vor Beginn des Treffens in Brüssel am Donnerstag, er habe mit Blick auf die russischen Vermögen "noch keinen Text gesehen, den Belgien akzeptieren kann". Der französische Präsident Emmanuel Macron sagte zum Mercosur-Abkommen, dies könne "nicht unterzeichnet werden".

Nordrhein-Westfalen: Verfassungsbeschwerde gegen Polizeibeauftragtengesetz scheitert

Der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen hat eine Beschwerde der Deutschen Polizeigewerkschaft gegen das Polizeibeauftragtengesetz zurückgewiesen. Die Entscheidung fiel am Dienstag, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Münster mitteilte. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, hieß es.

Textgröße ändern: