The National Times - Russland schränkt Zugang zu Websites von Deutsche Welle und drei weiteren Medien ein

Russland schränkt Zugang zu Websites von Deutsche Welle und drei weiteren Medien ein


Russland schränkt Zugang zu Websites von Deutsche Welle und drei weiteren Medien ein
Russland schränkt Zugang zu Websites von Deutsche Welle und drei weiteren Medien ein

Die russischen Behörden haben den Zugang zu den Websites der Deutschen Welle und weiterer unabhängiger Medien nach eigenen Angaben "eingeschränkt". Die russische Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor teilte am Freitag mit, von dem Schritt seien neben dem deutschen Auslandssender auch die Websites des britischen Rundfunksenders BBC, der in Lettland ansässigen russisch- und englischsprachigen Nachrichtenwebsite Medusa und von Swoboda betroffen. Swoboda ist der russischsprachige Sender von Radio Free Europe/Radio Liberty, einem vom US-Kongress finanzierten Medium.

Textgröße ändern:

Der russischen Medienaufsichtsbehörde zufolge wurde der Zugang zu den Websites auf Antrag der Staatsanwaltschaft "eingeschränkt". Die russischen Behörden haben ihr Vorgehen gegen kritische Stimmen in den Medien seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine massiv verschärft.

Der unabhängige Radiosender Echo Moskwy (Moskauer Echo) etwa hatte am Donnerstag seine Auflösung bekannt gegeben, nachdem er wegen seiner Berichterstattung über die Invasion in der Ukraine mit einem Sendeverbot belegt worden war. Auch der unabhängige Fernsehsender Doschd wurde verboten.

Russische Medien waren nach dem Einmarsch in die Ukraine angewiesen worden, nur offizielle Informationen der russischen Behörden für ihre Berichterstattung zu verwenden. Begriffe wie "Angriff" oder "Invasion" im Zusammenhang mit dem Einmarsch in die Ukraine sind verboten. Die Behörden stellen den Angriffskrieg auf die Ukraine lediglich als "Sondereinsatz" des Militärs und Friedensmission zum Schutz russischsprachiger Ukrainer dar.

R.Campbell--TNT

Empfohlen

Israelisches Außenministerium: Chamenei-Sohn "weiterer Tyrann" an Spitze des Iran

In einer ersten Reaktion auf die Ernennung des neuen obersten Anführers im Iran hat Israel den Nachfolger des vor gut einer Woche bei US-israelischen Luftangriffen getöteten Ayatollah Ali Chamenei als "Tyrann" bezeichnet. Modschtaba Chamenei sei "ein weiterer Tyrann, der die Brutalität des iranischen Regimes fortsetzt", kommentierte das israelische Außenministerium am Montag im Onlinedienst X die Wahl des 56-jährigen Chamenei-Sohnes als neuer mächtigster Mann im Iran.

Iran-Krieg: Wadephul zu politischen Gesprächen nach Zypern gereist

Vor dem Hintergrund des Iran-Krieges ist Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) am Montag nach Zypern gereist. Wadephul werde dort noch am Abend politische Gespräche mit dem Außenminister der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Abdullah bin Sajed Al Nahjan, führen, teilte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes in Berlin mit.

Machtübernahme des Chamenei-Sohns: Iran setzt Angriffe fort - Ölpreise steigen massiv

Am zehnten Tag des Iran-Krieges sind die weltweiten Ölpreise in die Höhe geschnellt, während Teheran nach der Ernennung des neuen iranischen Anführers Modschtaba Chamenei eine weitere Angriffswelle auf Israel und die Golfstaaten gestartet hat. Im Zentralisrael wurde nach Angaben von Rettungskräften bei iranischen Raketenangriffen am Montag ein Mann getötet und ein weiterer schwer verletzt. Die israelische Armee griff unterdessen nach eigenen Angaben mehrere Ziele im Zentrum des Iran an.

Beschwerde abgewiesen: AfD darf in Gemeinde keine weiteren Plakate aufhängen

Dem AfD-Kreisverband Fulda bleibt es untersagt, weitere Wahlplakate in einer hessischen Gemeinde aufzuhängen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel lehnte am Montag eine Beschwerde des AfD-Kreisverbands gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel von vergangener Woche ab. Es geht um die Gemeinde Künzell: Diese ist laut der Entscheidung "nicht verpflichtet", dem AfD-Kreisverband das Anbringen weiterer Wahlplakate an Lichtmasten zu erlauben. (Az. 10 B 641/26)

Textgröße ändern: