The National Times - Anklage gegen gambischen Ex-Armeeangehörigen wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit

Anklage gegen gambischen Ex-Armeeangehörigen wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit


Anklage gegen gambischen Ex-Armeeangehörigen wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit
Anklage gegen gambischen Ex-Armeeangehörigen wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle Anklage gegen einen ehemaligen gambischen Armeeangehörigen erhoben, der an der Tötung eines Korrespondenten der Nachrichtenagentur AFP beteiligt gewesen sein soll. Konkret wirft ihm die Behörde Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor, wie sie am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Gegen Bai L. besteht darüber hinaus der Vorwurf des Mordes und des versuchten Mordes.

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Zwischen Dezember 2003 und Dezember 2006 soll er einem sogenannten Patrol Team der Streitkräfte im westafrikanischen Gambia angehört haben. Diese Einheiten seien von dem damaligen Präsidenten Yahya Jammeh unter anderem für illegale Tötungen eingesetzt worden. Ziel sei es gewesen, die Bevölkerung einzuschüchtern und die Opposition zu unterdrücken.

Jammeh regierte Gambia nach einem Putsch 22 Jahre lang mit harter Hand. Seine Amtszeit war von massiven Menschenrechtsverstößen gekennzeichnet. 2017 musste er aus dem Land fliehen, nachdem er eine Wahl verloren hatte.

L. soll an drei illegalen Tötungsbefehlen beteiligt gewesen sein, indem er die übrigen Mitglieder der Truppe zu den Anschlagsorten fuhr. 2003 überlebte ein Rechtsanwalt den Anschlag schwer verletzt.

Ein Jahr später tötete das sogenannte Partol Team einen AFP-Korrespondenten mit mehreren Schüssen. Das Opfer Deyda Hydara hatte zuvor rund 30 Jahre lang für AFP gearbeitet.

Wahrscheinlich 2006 wurde ein mutmaßlicher Gegner des gambischen Präsidenten am Flughafen der Hauptstadt Banjul getötet. L. wurde am 16. März 2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

C.Stevenson--TNT

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