The National Times - Anklage gegen gambischen Ex-Armeeangehörigen wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit

Anklage gegen gambischen Ex-Armeeangehörigen wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit


Anklage gegen gambischen Ex-Armeeangehörigen wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit
Anklage gegen gambischen Ex-Armeeangehörigen wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle Anklage gegen einen ehemaligen gambischen Armeeangehörigen erhoben, der an der Tötung eines Korrespondenten der Nachrichtenagentur AFP beteiligt gewesen sein soll. Konkret wirft ihm die Behörde Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor, wie sie am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Gegen Bai L. besteht darüber hinaus der Vorwurf des Mordes und des versuchten Mordes.

Textgröße ändern:

Zwischen Dezember 2003 und Dezember 2006 soll er einem sogenannten Patrol Team der Streitkräfte im westafrikanischen Gambia angehört haben. Diese Einheiten seien von dem damaligen Präsidenten Yahya Jammeh unter anderem für illegale Tötungen eingesetzt worden. Ziel sei es gewesen, die Bevölkerung einzuschüchtern und die Opposition zu unterdrücken.

Jammeh regierte Gambia nach einem Putsch 22 Jahre lang mit harter Hand. Seine Amtszeit war von massiven Menschenrechtsverstößen gekennzeichnet. 2017 musste er aus dem Land fliehen, nachdem er eine Wahl verloren hatte.

L. soll an drei illegalen Tötungsbefehlen beteiligt gewesen sein, indem er die übrigen Mitglieder der Truppe zu den Anschlagsorten fuhr. 2003 überlebte ein Rechtsanwalt den Anschlag schwer verletzt.

Ein Jahr später tötete das sogenannte Partol Team einen AFP-Korrespondenten mit mehreren Schüssen. Das Opfer Deyda Hydara hatte zuvor rund 30 Jahre lang für AFP gearbeitet.

Wahrscheinlich 2006 wurde ein mutmaßlicher Gegner des gambischen Präsidenten am Flughafen der Hauptstadt Banjul getötet. L. wurde am 16. März 2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von Neonazisekte

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am Mittwoch (14.00 Uhr) über das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft. Das Bundesinnenministerium verbot sie im Jahr 2023 als Verein, weil sie sich gegen Verfassung und Völkerverständigung richte. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine zentrale Schnittstelle innerhalb der Neonaziszene. (Az. 6 A 18.23)

Wadephul reist zu zweitägigem Besuch nach Marokko

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) reist am Mittwoch zu einem zweitägigen Besuch nach Marokko. Im Rahmen des strategischen Dialogs beider Länder trifft Wadephul in Rabat seinen marokkanischen Kollegen Nasser Bourita. Zudem ist ein Empfang anlässlich des 70. Jubiläums der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und Marokko geplant. Begleitet wird Wadephul von einer Wirtschaftsdelegation.

Von der Leyen empfängt Ungarns designierten Regierungschef Magyar

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen empfängt am Mittwochnachmittag in Brüssel Ungarns designierten Regierungschef Peter Magyar. In den Gesprächen soll es um die eingefrorenen EU-Gelder gehen, deren Freigabe Magyar nach Amtsantritt erreichen will. Brüssel hält die Mittel wegen Verstößen gegen die Rechte von LGBTQ-Menschen und Eingriffen in die Unabhängigkeit der Gerichte unter dem abgewählten, rechtsnationalistischen Regierungschef Viktor Orban zurück.

Erster Grünen-Ministerpräsident Kretschmann wird in Stuttgart verabschiedet

Nach 15 Jahren im Amt wird am Mittwoch (11.00 Uhr) Deutschlands erster und bislang einziger Grünen-Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Baden-Württemberg feierlich verabschiedet. Zum Festakt in der Landeshauptstadt Stuttgart ist unter anderem der frühere Bundespräsident Joachim Gauck eingeladen, der eine Rede hält. Der 77 Jahre alte Kretschmann trat bei der Landtagswahl im März nicht zur Wiederwahl an.

Textgröße ändern: