The National Times - Deutschland liefert 2700 Flugabwehrraketen aus NVA-Beständen an die Ukraine

Deutschland liefert 2700 Flugabwehrraketen aus NVA-Beständen an die Ukraine


Deutschland liefert 2700 Flugabwehrraketen aus NVA-Beständen an die Ukraine
Deutschland liefert 2700 Flugabwehrraketen aus NVA-Beständen an die Ukraine

Deutschland liefert weitere Waffen an die Ukraine, um das Land im Kampf gegen Russland zu unterstützen. Das Bundeswirtschaftsministerium genehmigte auf Antrag der Bundeswehr die Weitergabe von 2700 Flugabwehrraketen vom Typ "Strela", wie die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus Ministeriumskreisen erfuhr. Es handele sich um Waffen sowjetischer Produktion aus ehemaligen Beständen der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR. Nach AFP-Informationen wurden inzwischen auch 18.000 weitere Schutzhelme an die Ukraine geliefert.

Textgröße ändern:

"Weitere Ausrüstungsgegenstände zur Unterstützung der Ukraine sind transportbereit", sagte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums auf AFP-Anfrage zu möglichen Lieferungen. Details wollte sie nicht nennen. "Einige Gegenstände benötigen noch die Freigabe durch den Bundessicherheitsrat."

Am Mittwoch hatte die Bundesregierung bereits 1000 Panzerabwehrwaffen und 500 Boden-Luft-Raketen aus Bundeswehr-Beständen an die Ukraine übergeben. Die Ukraine hatte Anfang Februar eine Reihe von Waffen bei Deutschland angefordert. Neben Flugabwehr-Raketensystemen gehörten dazu Anti-Drohnen-Gewehre, Mikrowellen-Zerstörungssysteme, elektronische Ortungssysteme, Nachtsichtgeräte, Überwachungskameras und Munition.

Deutschland hatte es im Vorfeld des russischen Einmarsches noch abgelehnt, die Ukraine mit Waffen zu beliefern. Die Regierung verwies dabei auf ihre generelle Politik, keine tödlichen Waffen in Krisengebiete zu schicken. Nach Beginn der russischen Offensive am vergangenen Donnerstag änderte sie diese Position.

Davor hatte die Bundesregierung der Ukraine nur 5000 Schutzhelme zur Verfügung gestellt. Wie AFP erfuhr, wurden 18.000 weitere Helme bereits am vergangenen Wochenende an die Ukraine übergeben.

S.Collins--TNT

Empfohlen

Israelisches Außenministerium: Chamenei-Sohn "weiterer Tyrann" an Spitze des Iran

In einer ersten Reaktion auf die Ernennung des neuen obersten Anführers im Iran hat Israel den Nachfolger des vor gut einer Woche bei US-israelischen Luftangriffen getöteten Ayatollah Ali Chamenei als "Tyrann" bezeichnet. Modschtaba Chamenei sei "ein weiterer Tyrann, der die Brutalität des iranischen Regimes fortsetzt", kommentierte das israelische Außenministerium am Montag im Onlinedienst X die Wahl des 56-jährigen Chamenei-Sohnes als neuer mächtigster Mann im Iran.

Iran-Krieg: Wadephul zu politischen Gesprächen nach Zypern gereist

Vor dem Hintergrund des Iran-Krieges ist Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) am Montag nach Zypern gereist. Wadephul werde dort noch am Abend politische Gespräche mit dem Außenminister der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Abdullah bin Sajed Al Nahjan, führen, teilte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes in Berlin mit.

Machtübernahme des Chamenei-Sohns: Iran setzt Angriffe fort - Ölpreise steigen massiv

Am zehnten Tag des Iran-Krieges sind die weltweiten Ölpreise in die Höhe geschnellt, während Teheran nach der Ernennung des neuen iranischen Anführers Modschtaba Chamenei eine weitere Angriffswelle auf Israel und die Golfstaaten gestartet hat. Im Zentralisrael wurde nach Angaben von Rettungskräften bei iranischen Raketenangriffen am Montag ein Mann getötet und ein weiterer schwer verletzt. Die israelische Armee griff unterdessen nach eigenen Angaben mehrere Ziele im Zentrum des Iran an.

Beschwerde abgewiesen: AfD darf in Gemeinde keine weiteren Plakate aufhängen

Dem AfD-Kreisverband Fulda bleibt es untersagt, weitere Wahlplakate in einer hessischen Gemeinde aufzuhängen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel lehnte am Montag eine Beschwerde des AfD-Kreisverbands gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel von vergangener Woche ab. Es geht um die Gemeinde Künzell: Diese ist laut der Entscheidung "nicht verpflichtet", dem AfD-Kreisverband das Anbringen weiterer Wahlplakate an Lichtmasten zu erlauben. (Az. 10 B 641/26)

Textgröße ändern: