The National Times - Generalinspekteur lehnt Wiedereinführung der Wehrpflicht ab

Generalinspekteur lehnt Wiedereinführung der Wehrpflicht ab


Generalinspekteur lehnt Wiedereinführung der Wehrpflicht ab
Generalinspekteur lehnt Wiedereinführung der Wehrpflicht ab

Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, hat sich gegen eine Wiedereinführung der Wehrpflicht ausgesprochen. "Die Wehrpflicht, so, wie wir sie noch kennen, ist in der jetzigen Situation nicht erforderlich", sagte Zorn den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Mittwoch. Die Bundeswehr und ihre Aufgaben hätten sich verändert. "Für den Kampf im Cyberraum, um nur ein Beispiel zu nennen, sind Wehrpflichtige absolut ungeeignet.",

Textgröße ändern:

Die Bundeswehr brauche "gut ausgebildetes, in Teilen sogar hochspezialisiertes Personal, um das gesamte Aufgabenspektrum abzudecken", sagte Zorn. Er wies zudem darauf hin, dass eine Entscheidung dieser Tragweite nicht auf die Schnelle getroffen werden könne. "Mit Blick auf eine Umstrukturierung der Bundeswehr wieder hin zu einer Streitkraft, die sich wesentlich auf eine Mobilmachung aus dem Volk heraus abstützt, muss es vorher eine gesamtgesellschaftliche Debatte geben."

"Die Vorbereitungen dafür bräuchten dann auch viel Zeit, Kraft und den politischen wie gesellschaftlichen Konsens, dass das sicherheitspolitisch erforderlich ist", sagte Zorn. Darüber hinaus sei die "Klärung rechtlicher und grundgesetzlicher Fragen" nötig.

Gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht als Reaktion auf die Ereignisse in der Ukraine sprach sich SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert aus. "Eine Reaktivierung der Wehrpflicht leistet keinen Beitrag zum Abbau aktueller Bedrohungen und lenkt von dringlichen Problemen ab“, sagte er den Funke-Zeitungen. Ihr Nutzen für die Bundeswehr sei mehr als fraglich. "Die Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr krankt bislang meist an schlechter Ausstattung und auch an ihrem Image. Das lässt sich ändern, aber nicht über Wehr- und Dienstpflicht."

Die Wehrpflicht war 2011 ausgesetzt worden. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und der angekündigten Stärkung der Bundeswehr gab es aus der Union und Teilen der SPD Forderungen, eine allgemeine Dienstpflicht zu diskutieren. Diese würde sich nicht auf die Wehrpflicht beschränken, sondern alternativ auch einen Dienst etwa im Pflege- und Sozialbereich vorsehen.

Die Wehrpflicht würde nach geltender Rechtslage daneben wieder "im Spannungs- oder Verteidigungsfall" in Kraft treten. Diese müssten im Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.

C.Blake--TNT

Empfohlen

US-Richter stoppt Auswertung beschlagnahmter Datenträger von US-Journalistin

Ein US-Bundesrichter hat die Auswertung der vor knapp einer Woche bei einer US-Journalistin der "Washington Post" beschlagnahmten Datenträger gestoppt. Bis zu einer Entscheidung in einem anhängigen Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung der Wohnung der Journalistin Hannah Natanson müsse die US-Regierung die Materialien "aufbewahren, darf sie jedoch nicht prüfen", erklärte US-Bundesrichter William Porter am Mittwoch (Ortszeit) in seinem Urteil. Das US-Justizministerium wirft Natanson vor, über Informationen, die sie wegen einer undichten Stelle im Pentagon erhalten habe, berichtet zu haben.

Europäischer Gerichtshof urteilt über Kürzung von EU-Hilfen für Polen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Kürzung von EU-Mitteln für Polen. Ursprünglich ging es um einen Rechtsstreit wegen des Braunkohletagebaus Turow im polnisch-tschechischen Grenzgebiet. Tschechien hatte Polen wegen nicht eingehaltener Umweltauflagen verklagt, schließlich einigten sich die beiden Staaten aber, und der Rechtsstreit wurde beigelegt. (Az. C-554/24 P)

Bundesgerichtshof urteilt über rechtsextremistische Kampfsportgruppe Knockout 51

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (14.30 Uhr) im Fall von vier Mitgliedern der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe Knockout 51, darunter der mutmaßliche Rädelsführer. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte sie im Juli 2024 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Es verhängte Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten. (Az. 3 StR 33/25)

Unterzeichnung von Gründungsdokument für Trumps "Friedensrat" in Davos

Der von US-Präsident Donald Trump initiierte "Friedensrat" soll am Donnerstag Gestalt annehmen. Das Gründungsdokument für das Gremium soll nach US-Plänen bei einer Zeremonie am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos in Trumps Anwesenheit unterzeichnet werden. Der "Friedensrat" soll Trumps Vorstellungen zufolge internationale Konflikte beilegen - und zwar laut Charta ausdrücklich in Konkurrenz zu den Vereinten Nationen.

Textgröße ändern: