The National Times - EU beschließt Ausschluss "einiger russischer Banken" aus Swift

EU beschließt Ausschluss "einiger russischer Banken" aus Swift


EU beschließt Ausschluss "einiger russischer Banken" aus Swift
EU beschließt Ausschluss "einiger russischer Banken" aus Swift

Als Strafmaßnahme gegen den russischen Einmarsch in der Ukraine haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf den Ausschluss "einiger russischer Banken" aus dem internationalen Zahlungssystem Swift geeinigt. Das teilte die französische EU-Ratspräsidentschaft am Dienstagabend mit. Unterdessen ordnete die EU-Bankenaufsicht ein Insolvenzverfahren für die europäische Tochter der größten russischen Bank, der Sberbank, an.

Textgröße ändern:

Die 27 Mitgliedstaaten gaben auch grünes Licht für ein Verbot der russischen Staatsmedien RT und Sputnik in der Europäischen Union. Die Maßnahmen sollen am Mittwoch mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Dann werden auch die Namen der betroffenen Banken veröffentlicht. Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten billigten zudem das Verbot für Europäer, sich an Projekten zu beteiligen, die auch vom russischen Staatsfonds (RDIF) finanziert werden, wie die EU-Ratspräsidentschaft auf Twitter mitteilte.

Großbritannien setzte am Dienstag die russische Sberbank auf ihre Sanktionsliste. Auch der russische Staatsfonds und dessen Chef Kirill Dmitrijew wurden auf die Liste gesetzt.

Die USA hatten bereits am Montag Sanktionen gegen den Staatsfonds und seinen Chef verhängt. "Dieser Fonds und seine Führung sind Symbole für tiefsitzende Korruption und das Hausieren für weltweite Einflussnahme", erklärte US-Außenminister Antony Blinken. RDIF hatte die Entwicklung des russischen Corona-Impfstoffes Sputnik V finanziert und ihn im Ausland vermarktet. In Indien war Sputnik V der erste eingesetzte ausländische Impfstoff.

Am Dienstagabend teilte der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) der EU-Bankenunion mit, dass die zahlungsunfähige europäische Tochtergesellschaft der Sberbank ein Insolvenzverfahren nach nationalem Recht in Österreich durchlaufen soll. Die Sberbank, die mehrheitlich vom russischen Staat kontrolliert wird, war eines der ersten Ziele der Finanzsanktionen gegen Moskau. Daraufhin kam es zu Massenabhebungen, die die Tochtergesellschaft in Liquiditätsprobleme brachten. Wegen der Sanktionen konnte Moskau keine Mittel nachschießen.

Die EU hatte in der vergangenen Woche ein erstes Sanktionspaket als Reaktion auf die Anerkennung der pro-russischen Separatistengebiete in der Ostukraine durch Präsident Wladimir Putin verhängt. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine am Donnerstag kamen weitere Sanktionen hinzu, die sich auch gegen Putin und seinen Außenminister Sergej Lawrow richteten. Zudem einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU darauf, Russlands Zugang zu den Finanzmärkten und zu wichtigen Technologien zu beschränken.

Nach langem Zögern insbesondere Deutschlands einigten sich die Verbündeten der Ukraine am Samstag darauf, eine Reihe russischer Banken aus dem Swift-System auszuschließen. Betroffen ist neben der Sberbank auch die VTB.

Swift ist der Kommunikationskanal der internationalen Finanzwelt. Der Ausschluss aus dem Zahlungssystem soll die russische Wirtschaft hart treffen: Die betroffenen Banken können keine Transaktionen mehr in anderen Ländern abwickeln. Dies wird Zahlungs- und Warenströme verlangsamen oder ganz verhindern. Von den Sanktionen sind daher auch ausländische Firmen betroffen, die in Russland tätig sind.

In der EU trat am Montag zudem ein Verbot für Transaktionen der russischen Zentralbank in Kraft. Damit kann sie dort nicht mehr mit Finanzgeschäften den Kurs des Rubel stützen und nicht auf ihre Auslands-Devisen zugreifen, die international auf bis zu 600 Milliarden US-Dollar (rund 530 Milliarden Euro) geschätzt werden.

Ebenfalls seit Montag gilt ein EU-weites Überflugverbot für russische Flugzeuge. Am Dienstag zogen die USA nach.

Indessen erklärten die US-Kreditkartenfirmen Visa und Mastercard, dass als Folge der Sanktionen mehrere russische Finanzinstitute aus ihren Zahlungsnetzwerken ausgeschlossen werden.

P.Murphy--TNT

Empfohlen

"FAZ": Deutschland wird weniger Geld aus mehrjährigem EU-Haushalt erhalten

Deutschland wird aus dem nächsten mehrjährigen EU-Haushalt offenbar deutlich weniger Geld erhalten. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Montagsausgabe) unter Berufung auf Berechnungen des Europaparlaments berichtete, sind für den Sieben-Jahres-Zeitraum von 2028 bis 2034 noch 57,3 Milliarden Euro für Deutschland vorgesehen. Dies seien elf Prozent weniger als im letzten Mehrjahres-Budget. Fazit der Zeitung: Damit gehöre Deutschland "zu den großen Verlierern" der Haushaltspläne.

Gericht im Kongo bestätigt Wiederwahl von 82-jährigem Präsidenten Sassou Nguesso

Das Verfassungsgericht der Republik Kongo hat den Sieg von Amtsinhaber Denis Sassou Nguesso bei der Präsidentenwahl bestätigt. Der 82-Jährige habe sich bei dem Urnengang am 15. März knapp 95 Prozent der Stimmen gesichert, teilte das Gericht in der Hauptstadt Brazzaville am späten Samstagabend mit. Die Wahlbeteiligung lag demnach bei 65,9 Prozent.

Palmsonntag: Israelische Polizei untersagt Lateinischem Patriarchen Zugang zu Grabeskirche

Die israelische Polizei hat den Lateinischen Patriarchen von Jerusalem daran gehindert, zum Beginn der Karwoche die Palmsonntagsmesse in der Grabeskirche zu feiern. Pierbattista Pizzaballa sei das Betreten der Grabeskirche in Jerusalem untersagt worden, hieß es in einer Erklärung des Patriarchats. Pizzaballa und dem Kustos im Heiligen Land sei somit die Feier der Palmsonntagsmesse in der Kirche "zum ersten Mal seit Jahrhunderten" verwehrt worden.

Familienministerin Prien will "begleitetes Trinken" ab 14 Jahren abschaffen

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will das "begleitete Trinken" für Jugendliche ab 14 Jahren abschaffen. Wie eine Sprecherin ihres Ministeriums am Sonntag bestätigte, ist dies in einem Referentenentwurf des Ministeriums zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vorgesehen. Damit solle eine Ausnahmeregelung gestrichen werden, die den Kauf und Verzehr von Bier, Wein und Sekt in Begleitung einer sorgeberechtigten Person auch mit 14 oder 15 Jahren erlaubt.

Textgröße ändern: