The National Times - Paris: Europa und Verbündete bereit zu weiteren Sanktionen gegen Moskau

Paris: Europa und Verbündete bereit zu weiteren Sanktionen gegen Moskau


Paris: Europa und Verbündete bereit zu weiteren Sanktionen gegen Moskau
Paris: Europa und Verbündete bereit zu weiteren Sanktionen gegen Moskau

Die Europäer und ihre Verbündeten sind bereit zu weiteren Sanktionen gegen Russland wegen des Einmarschs in der Ukraine. Das teilte die französische Präsidentschaft am Montagabend nach einer Videokonferenz der Staats- und Regierungschefs von Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Italien, Polen, Rumänien, den USA, Kanada und Japan sowie Vertretern der EU und der Nato mit. Die Strafmaßnahmen könnten "in den kommenden Tagen" verhängt werden, erklärte der Elysée-Palast.

Textgröße ändern:

"Es wird weitere Sanktionen geben. Das hat Priorität", hieß es aus dem Elysée-Palast. Es bestehe die "Dringlichkeit, die Kosten des Krieges" für Russlands Staatschef Wladimir Putin zu erhöhen und sein "Kalkül zu verändern". Aber auch die bereits verhängten Sanktionen seien "schmerzhafter als Präsident Putin es erwartet" habe.

Wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die EU bereits eine Reihe drakonischer Sanktionen gegen Moskau verhängt. Ein erstes Sanktionspaket brachte die EU nach der Anerkennung der pro-russischen Separatistengebiete in der Ostukraine durch Putin auf den Weg. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine am Donnerstag kamen weitere Sanktionen hinzu, die sich auch gegen Putin und seinen Außenminister Sergej Lawrow richteten. Zudem einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU darauf, Russlands Zugang zu den Finanzmärkten und zu wichtigen Technologien zu beschränken.

Am Wochenende einigten sich die Verbündeten der Ukraine darauf, eine Reihe russischer Banken aus dem Swift-Finanzsystem auszuschließen. Am Montag trat dann ein EU-weites Überflugverbot für russische Flugzeuge in Kraft. Russland reagierte darauf mit einer Sperrung seines Luftraums für Fluggesellschaften aus 36 Ländern.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Rubio: Washington wird keine Durchfahrtsgebühren für Straße von Hormus akzeptieren

Kein Land darf nach den Worten von US-Außenminister Marco Rubio Mautgebühren für die Durchfahrt der Straße von Hormus erheben. "Es handelt sich um eine internationale Wasserstraße", betonte Rubio bei seiner Ankunft in Abu Dhabi am Dienstag. "Kein Land darf auf einer internationalen Wasserstraße Mautgebühren oder Abgaben erheben. Das ist geltendes Völkerrecht", fügte er hinzu.

An der Straße von Hormus festsitzende Seeleute sollen Region verlassen können

Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat in Absprache mit den Anrainer-Ländern die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die mehr als 11.000 an der Straße von Hormus festsitzenden Seeleute das Gebiet verlassen können. Die Fahrt ihrer Schiffe erfolge über festgelegte Routen und "in enger Zusammenarbeit mit dem Iran, dem Oman, allen anderen Anrainerländern und mit den USA", erklärte IMO-Generalsekretär Arsenio Dominguez am Dienstag.

Großbritannien: Premier Starmer will "reibungslose" Übergabe an Nachfolger

Nach seiner Rücktrittsankündigung am Montag will der britische Premierminister Keir Starmer den Stabwechsel "so reibungslos wie möglich gestalten". Ein Regierungssprecher sagte am Dienstag, es könnte schon in Kürze Gespräche mit dem Team seines Konkurrenten Andy Burnham geben, der Labour-Parteichef und damit auch Premierminister werden will. Falls Burnham keinen Gegenkandidaten hat, könnte er am 17. Juli in die Downing Street einziehen. In der Partei brachten sich allerdings auch zwei weitere Bewerber in Stellung.

Beschwerden von ARD und ZDF: Karlsruhe verhandelt Streit über Rundfunkbeitrag

Die Höhe des Rundfunkbeitrags hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Karlsruhe verhandelte über einen von ARD und ZDF angestrengten Rechtsstreit. Die Sender wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das verstoße gegen die Rundfunkfreiheit, argumentieren sie. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

Textgröße ändern: