The National Times - Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar


Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar
Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Die als Internethetze angeklagten Äußerungen eines früheren Kasseler Universitätsprofessors in einem Interview zur Ehe für alle sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht strafbar. Die "teilweise polemischen und überspitzten Äußerungen" des Evolutionsbiologen seien nicht als Schmähkritik zu werten und fielen unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, erklärte das Gericht am Montag. Damit bestätigte der Senat ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Kassel.

Textgröße ändern:

In dem im Juli 2017 veröffentlichten Interview soll der 66-Jährige homosexuellen Menschen mit Verweis auf angebliche "biowissenschaftliche Fakten" eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben. "Diverse" Anzeigenerstatter hätten sich durch die Äußerungen beleidigt gefühlt.

Homosexuelle Paare soll der Mann unter anderem als "sterile, asexuelle Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial" bezeichnet haben. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder seien "bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte", deren Erziehung durch "widernatürliche Frühsexualisierung" in Form "geistiger Vergewaltigung" erfolge.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Hochschulprofessor Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung vorgeworfen. Von diesen Vorwürfen sprach ihn das Landgericht jedoch frei. Eine Revision wegen angeblicher Rechtsfehler verwarf das Oberlandesgericht nun. Das Landgericht habe richtigerweise entschieden, dass die Äußerungen zu gleichgeschlechtlichen Paaren als unüberschaubare Gruppen "nicht auf die persönliche Ehre von Einzelpersonen" durchschlage, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar.

L.Graham--TNT

Empfohlen

Aktivisten: Mehr als 500 Menschen seit Jahresbeginn im Iran hingerichtet

Im Iran sind in diesem Jahr nach Angaben einer Menschenrechtsorganisation bereits mehr als 500 Menschen hingerichtet worden. Die Todesstrafe sei mindestens 511 Mal vollstreckt worden, teilte die in Norwegen ansässige Organisation Iran Human Rights (IHR) am Donnerstag mit. Mindestens 29 Menschen seien im Zusammenhang mit den regierungskritischen Protesten im Januar hingerichtet worden.

Rechtspopulistin Le Pen will Frankreichs EU-Beitrag herunterfahren

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen will im Fall eines Siegs bei der Präsidentschaftswahl den EU-Beitrag Frankreichs drastisch herunterfahren. "Es besteht kein Grund, warum wir mehr als fünf Milliarden Euro Nettobeitrag leisten sollten", sagte Le Pen am Donnerstag bei der ersten Debatte mit sechs weiteren Präsidentschaftskandidatinnen und -kandidaten in Paris.

Koalitions-Klausur in Münster, Razzia gegen Artgemeinschaft und Tod von Yayoi Kusama

Am 27. August 2026 tagen Spitzenpolitiker der Koalition in Münster zur Stabilisierung des Bündnisses. Parallel finden Razzien gegen den rechtsextremen Verein Artgemeinschaft statt, an denen AfD-Kandidaten beteiligt sein sollen. Zudem wird über die vermissten Opfer einer Flutwelle in Nepal und den Tod der Künstlerin Yayoi Kusama berichtet.

Bosnisch-serbischer Kriegsverbrecher Ratko Mladic ist tot

Er ging als "Schlächter von Bosnien" in die Geschichte ein - nun ist der frühere bosnisch-serbische Armeechef Ratko Mladic nach jahrelanger Haft gestorben. Mladic, dessen Alter mit 83 oder 84 angegeben wird, starb am Donnerstag in einem Krankenhaus in Den Haag, wie der Rechtsnachfolger des Haager Tribunals mitteilte. Das Gericht hatte Mladic 2017 wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt.

Textgröße ändern: