The National Times - Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar


Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar
Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Die als Internethetze angeklagten Äußerungen eines früheren Kasseler Universitätsprofessors in einem Interview zur Ehe für alle sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht strafbar. Die "teilweise polemischen und überspitzten Äußerungen" des Evolutionsbiologen seien nicht als Schmähkritik zu werten und fielen unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, erklärte das Gericht am Montag. Damit bestätigte der Senat ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Kassel.

Textgröße ändern:

In dem im Juli 2017 veröffentlichten Interview soll der 66-Jährige homosexuellen Menschen mit Verweis auf angebliche "biowissenschaftliche Fakten" eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben. "Diverse" Anzeigenerstatter hätten sich durch die Äußerungen beleidigt gefühlt.

Homosexuelle Paare soll der Mann unter anderem als "sterile, asexuelle Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial" bezeichnet haben. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder seien "bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte", deren Erziehung durch "widernatürliche Frühsexualisierung" in Form "geistiger Vergewaltigung" erfolge.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Hochschulprofessor Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung vorgeworfen. Von diesen Vorwürfen sprach ihn das Landgericht jedoch frei. Eine Revision wegen angeblicher Rechtsfehler verwarf das Oberlandesgericht nun. Das Landgericht habe richtigerweise entschieden, dass die Äußerungen zu gleichgeschlechtlichen Paaren als unüberschaubare Gruppen "nicht auf die persönliche Ehre von Einzelpersonen" durchschlage, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar.

L.Graham--TNT

Empfohlen

Tunesien: Oppositionsführer Ghannouchi erneut zu langjähriger Haft verurteilt

Der bereits inhaftierte tunesische Oppositionsführer Rached Ghannouchi ist erneut zu langjähriger Haft verurteilt worden. Ghannouchi und weitere führende Politiker seiner islamistischen Ennahdha-Partei wurden am Dienstag verurteilt, da sie einen "geheimen Sicherheitsapparat" im Dienst ihrer Partei aufgebaut hätten, die die Wahlen nach der Revolution in dem nordafrikanischen Land im Jahr 2011 gewonnen hatte, wie es am Dienstag in tunesischen Medienberichten hieß, die von der Ennahdha-Partei bestätigt wurden.

Vor Entscheidung zu deutschem Sitz: Baerbock fordert Reform von UN-Sicherheitsrat

Vor der Entscheidung über einen möglichen nicht-ständigen Sitz Deutschlands im UN-Sicherheitsrat hat die Präsidentin der Generalversammlung, Annalena Baerbock, eine Reform des höchsten UN-Gremiums gefordert. "Die ständigen Blockaden dort kratzen massiv an der Glaubwürdigkeit der gesamten Vereinten Nationen", sagte die frühere Bundesaußenministerin mit Blick auf den Sicherheitsrat dem Magazin "Politico". Eine Reform sei "überfällig". Sie scheitere bislang aber daran, dass dafür die Zustimmung der fünf Vetomächte notwendig sei.

USA melden neue Angriffe Teherans in Golfregion und attackieren selbst iranische Ziele

Die USA haben nach eigenen Angaben in der Golfregion mehrere Angriffe Teherans auf Nachbarstaaten abgewehrt - und zugleich selbst iranische Ziele ins Visier genommen. Der Iran habe in der Nacht zum Mittwoch "mehrere ballistische Raketen auf regionale Nachbarstaaten" abgefeuert, erklärten die US-Streitkräfte. Die US-Armee habe ihrerseits "Selbstverteidigungs-Angriffe" auf iranische Ziele ausgeführt. Zudem sei ein Schiff mit einer Rakete beschossen worden, das einen iranischen Hafen ansteuern wollte.

Wahl zu Sitz im UN-Sicherheitsrat: Deutschland tritt gegen Österreich und Portugal an

Deutschland tritt bei der Wahl um einen nicht-ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat am Mittwoch gegen Österreich und Portugal an. Die drei EU-Länder konkurrieren bei der Abstimmung in der UN-Generalversammlung (ab 16.00 Uhr MESZ) um zwei zu vergebende Sitze. Gewählt wird für die beiden Sitze ihrer Ländergruppe westeuropäischer Staaten für die Jahre 2027 und 2028 in dem höchsten UN-Gremium.

Textgröße ändern: