The National Times - Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar


Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar
Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Die als Internethetze angeklagten Äußerungen eines früheren Kasseler Universitätsprofessors in einem Interview zur Ehe für alle sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht strafbar. Die "teilweise polemischen und überspitzten Äußerungen" des Evolutionsbiologen seien nicht als Schmähkritik zu werten und fielen unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, erklärte das Gericht am Montag. Damit bestätigte der Senat ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Kassel.

Textgröße ändern:

In dem im Juli 2017 veröffentlichten Interview soll der 66-Jährige homosexuellen Menschen mit Verweis auf angebliche "biowissenschaftliche Fakten" eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben. "Diverse" Anzeigenerstatter hätten sich durch die Äußerungen beleidigt gefühlt.

Homosexuelle Paare soll der Mann unter anderem als "sterile, asexuelle Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial" bezeichnet haben. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder seien "bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte", deren Erziehung durch "widernatürliche Frühsexualisierung" in Form "geistiger Vergewaltigung" erfolge.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Hochschulprofessor Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung vorgeworfen. Von diesen Vorwürfen sprach ihn das Landgericht jedoch frei. Eine Revision wegen angeblicher Rechtsfehler verwarf das Oberlandesgericht nun. Das Landgericht habe richtigerweise entschieden, dass die Äußerungen zu gleichgeschlechtlichen Paaren als unüberschaubare Gruppen "nicht auf die persönliche Ehre von Einzelpersonen" durchschlage, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar.

L.Graham--TNT

Empfohlen

Trump droht mit "Vernichtung" der Ölinsel Charg

US-Präsident Donald Trump hat dem Iran mit der Zerstörung der für den Ölexport wichtigen Insel Charg gedroht. Sollte die blockierte Straße von Hormus nicht "umgehend" wieder für die Schifffahrt geöffnet und nicht "rasch" eine Einigung mit Teheran zur Beendigung des Krieges erreicht werden, wäre ein vernichtender US-Angriff auf die Insel die Folge, warnte Trump am Montag in seinem Onlinedienst Truth Social.

Russland weist Diplomaten der britischen Botschaft wegen Spionagevorwürfen aus

Russland hat die Ausweisung eines Diplomaten der britischen Botschaft wegen Spionagevorwürfen angeordnet. Der russische Geheimdienst FSB erklärte am Montag, der Diplomat müsse Russland binnen zwei Wochen verlassen. Der 29-Jährige sei als zweiter Sekretär an der Botschaft in Moskau tätig und an "subversiven nachrichtendienstlichen Aktivitäten beteiligt, welche die Sicherheit Russlands bedrohen".

Bundesregierung sagt syrischem Übergangspräsidenten Hilfe bei Wiederaufbau zu

Die Bundesregierung und deutsche Unternehmen haben dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa Unterstützung beim Wiederaufbau des Landes nach 14 Jahren Bürgerkrieg zugesichert. "Wir stehen an der Seite Syriens", sagte Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) am Montag bei einem deutsch-syrischen Wirtschaftstreffen im Auswärtigen Amt anlässlich von al-Scharaas Antrittsbesuch in Berlin. "Die Syrer verdienen eine Chance, und wir möchten helfen, dass diese Chance gut genutzt wird."

Trump: Womöglich bald "Deal" mit Teheran - US-Präsident will aber "Öl im Iran nehmen"

US-Präsident Donald Trump hat einen "Deal" mit Teheran zur Beendigung des Krieges in Aussicht gestellt. "Das könnte bald sein", sagte Trump am Sonntag. Zugleich drohte er aber, dass er "das Öl im Iran nehmen" wolle und sprach von einer möglichen US-Einnahme der für die iranischen Ölexporte wichtigen Insel Charg.

Textgröße ändern: