The National Times - Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar


Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar
Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Die als Internethetze angeklagten Äußerungen eines früheren Kasseler Universitätsprofessors in einem Interview zur Ehe für alle sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht strafbar. Die "teilweise polemischen und überspitzten Äußerungen" des Evolutionsbiologen seien nicht als Schmähkritik zu werten und fielen unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, erklärte das Gericht am Montag. Damit bestätigte der Senat ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Kassel.

Textgröße ändern:

In dem im Juli 2017 veröffentlichten Interview soll der 66-Jährige homosexuellen Menschen mit Verweis auf angebliche "biowissenschaftliche Fakten" eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben. "Diverse" Anzeigenerstatter hätten sich durch die Äußerungen beleidigt gefühlt.

Homosexuelle Paare soll der Mann unter anderem als "sterile, asexuelle Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial" bezeichnet haben. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder seien "bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte", deren Erziehung durch "widernatürliche Frühsexualisierung" in Form "geistiger Vergewaltigung" erfolge.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Hochschulprofessor Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung vorgeworfen. Von diesen Vorwürfen sprach ihn das Landgericht jedoch frei. Eine Revision wegen angeblicher Rechtsfehler verwarf das Oberlandesgericht nun. Das Landgericht habe richtigerweise entschieden, dass die Äußerungen zu gleichgeschlechtlichen Paaren als unüberschaubare Gruppen "nicht auf die persönliche Ehre von Einzelpersonen" durchschlage, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar.

L.Graham--TNT

Empfohlen

Beschäftigung von Partner - AfD-Abgeordnete aus Landesgruppe ausgeschlossen

Die niedersächsische Landesgruppe der AfD-Abgeordneten hat die Bundestagsabgeordnete Martina Uhr ausgeschlossen und zum Mandatsverzicht aufgefordert. Eine interne Überprüfung habe "in vollem Umfang" den Verdacht bestätigt, dass Uhr ihren Lebenspartner und dessen Tochter als Mitarbeiter in ihrem Bundestagsbüro angestellt habe, sagte der Landesgruppen-Vorsitzende Andreas Paul am Mittwochabend der "Welt".

Von Notz kritisiert Gesetzesänderung zum Drohnenabschuss: Keine Verbesserungen

Vor der Bundestags-Abstimmung über eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zur Drohnenabwehr hat Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz das Vorhaben kritisiert. "Letztlich beschreibt es die aktuelle Rechtslage und man vermeidet tatsächliche Verbesserungen", sagte von Notz am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin". An dem Gesetz gebe es nichts Neues, was es nicht bereits vorher gegeben hätte.

Nordkoreas Machthaber Kim zeigt sich unter Bedingungen offen für beruhigtes Verhältnis mit den USA

Zum Abschluss des alle fünf Jahre stattfindenden Parteitags der nordkoreanischen Arbeiterpartei hat Machthaber Kim Jong Un sich unter Bedingungen offen für eine Entspannung des Verhältnisses Nordkoreas mit den USA gezeigt. Wenn Washington "den derzeitigen (atomaren) Status unseres Landes, wie in der Verfassung festgelegt, respektiert und seine feindselige Politik aufgibt, gibt es keinen Grund, warum wir nicht gut mit den USA auskommen könnten", sagte Kim am Mittwoch, wie die nordkoreanische staatliche Nachrichtenagentur KCNA am Donnerstag berichtete.

Verdacht illegaler Einfuhren aus Russland: Zoll durchsucht drei Firmen in Hamburg

Der Zoll hat wegen des Verdachts illegaler Einfuhren aus Russland drei Firmen in Hamburg durchsucht. Ein Geschäftsführer stehe im Verdacht, in mehr als 900 Fällen gegen das Russland-Embargo verstoßen zu haben, teilte das Zollfahndungsamt Essen am Donnerstag mit, das die Durchsuchungsbeschlüsse gemeinsam mit Kräften aus Hamburg vollstreckte. Es sollen Waren im Wert von mehr als vier Millionen Euro mittelbar aus Russland eingeführt worden sein. Unklar war zunächst, um was für eine Art von Waren es sich handelte.

Textgröße ändern: