The National Times - Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar


Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar
Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Die als Internethetze angeklagten Äußerungen eines früheren Kasseler Universitätsprofessors in einem Interview zur Ehe für alle sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht strafbar. Die "teilweise polemischen und überspitzten Äußerungen" des Evolutionsbiologen seien nicht als Schmähkritik zu werten und fielen unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, erklärte das Gericht am Montag. Damit bestätigte der Senat ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Kassel.

Textgröße ändern:

In dem im Juli 2017 veröffentlichten Interview soll der 66-Jährige homosexuellen Menschen mit Verweis auf angebliche "biowissenschaftliche Fakten" eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben. "Diverse" Anzeigenerstatter hätten sich durch die Äußerungen beleidigt gefühlt.

Homosexuelle Paare soll der Mann unter anderem als "sterile, asexuelle Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial" bezeichnet haben. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder seien "bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte", deren Erziehung durch "widernatürliche Frühsexualisierung" in Form "geistiger Vergewaltigung" erfolge.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Hochschulprofessor Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung vorgeworfen. Von diesen Vorwürfen sprach ihn das Landgericht jedoch frei. Eine Revision wegen angeblicher Rechtsfehler verwarf das Oberlandesgericht nun. Das Landgericht habe richtigerweise entschieden, dass die Äußerungen zu gleichgeschlechtlichen Paaren als unüberschaubare Gruppen "nicht auf die persönliche Ehre von Einzelpersonen" durchschlage, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar.

L.Graham--TNT

Empfohlen

Streit um Abschaffung der "Rente mit 63": Frei sieht keinen Verhandlungsspielraum

Im Streit um die "Rente mit 63" hat Unions-Fraktionschef Thorsten Frei Forderungen nach Änderungen an der Rentenreform zurückgewiesen. Bei der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte sehe er keinen Verhandlungsspielraum, sagte er dem Fernsehsender Welt. Ansonsten könnte die gesamte Rentenreform scheitern. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) betonte am Dienstag, dass es bei den Änderungsforderungen aus Ostdeutschland nicht darum gehe, "die Rentenreform insgesamt infrage zu stellen".

Bundestags-Innenausschuss befasst sich mit Berliner CSD-Anschlag

Der Innenausschuss des Bundestages befasst sich am Dienstag (13.00 Uhr) mit dem Anschlag am Rande der Demonstration zum Christopher Street Day (CSD) in Berlin am 25. Juli. An der Sitzung, die per Videokonferenz stattfindet, will auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) teilnehmen, außerdem Vertreterinnen und Vertreter von Sicherheitsbehörden.

EU-Innenminister kommen wegen Ceuta-Krise zu Dringlichkeitssitzung zusammen

Nach dem Massenandrang von Migranten in der spanischen Exklave Ceuta in der vergangenen Woche kommen die EU-Innenminister am Dienstag zu einer Dringlichkeitssitzung zusammen. Laut der irischen Ratspräsidentschaft werden sich die Minister in einer Videokonferenz mit den Geschehnissen in der Exklave in Nordafrika befassen. Diese hatten heftigen Streit innerhalb der EU um die Migrationspolitik ausgelöst.

Behörde: Frachtschiff in Straße von Hormus von "unbekanntem Geschoss" getroffen

In der Straße von Hormus ist nach Angaben der britischen Seefahrtbehörde UKMTO ein Frachtschiff von einem "unbekannten Geschoss" getroffen worden. Der Vorfall habe sich knapp 40 Kilometer vor der Küste Omans ereignet, teilte die Behörde in der Nacht zum Dienstag mit. Angaben über mögliche Opfer oder Schäden wurden nicht gemacht.

Textgröße ändern: