The National Times - Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar


Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar
Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Die als Internethetze angeklagten Äußerungen eines früheren Kasseler Universitätsprofessors in einem Interview zur Ehe für alle sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht strafbar. Die "teilweise polemischen und überspitzten Äußerungen" des Evolutionsbiologen seien nicht als Schmähkritik zu werten und fielen unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, erklärte das Gericht am Montag. Damit bestätigte der Senat ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Kassel.

Textgröße ändern:

In dem im Juli 2017 veröffentlichten Interview soll der 66-Jährige homosexuellen Menschen mit Verweis auf angebliche "biowissenschaftliche Fakten" eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben. "Diverse" Anzeigenerstatter hätten sich durch die Äußerungen beleidigt gefühlt.

Homosexuelle Paare soll der Mann unter anderem als "sterile, asexuelle Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial" bezeichnet haben. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder seien "bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte", deren Erziehung durch "widernatürliche Frühsexualisierung" in Form "geistiger Vergewaltigung" erfolge.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Hochschulprofessor Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung vorgeworfen. Von diesen Vorwürfen sprach ihn das Landgericht jedoch frei. Eine Revision wegen angeblicher Rechtsfehler verwarf das Oberlandesgericht nun. Das Landgericht habe richtigerweise entschieden, dass die Äußerungen zu gleichgeschlechtlichen Paaren als unüberschaubare Gruppen "nicht auf die persönliche Ehre von Einzelpersonen" durchschlage, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar.

L.Graham--TNT

Empfohlen

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Arbeitsbelastung von Schulleiter

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geht es am Donnerstag (11.30 Uhr) um die Arbeitszeit von Lehrkräften. Es klagt der frühere Leiter einer Grundschule in Niedersachsen. Er gibt an, dass er deutlich mehr gearbeitet habe als die für Beamte geltende Durchschnittszeit von 40 Stunden pro Woche. Dafür fordert er einen finanziellen Ausgleich. (Az. 2 C 19.25)

Frankreichs Präsident Macron trifft libanesischen Präsidenten und jordanischen König

Der französische Präsident Emmanuel Macron empfängt am Donnerstag (ab 08.30 Uhr) seinen libanesischen Amtskollegen Joseph Aoun und den jordanischen König Abdullah II. Nach Einzelgesprächen wollen die drei Staatschefs gemeinsam eine hochrangige Tagung von Militärexperten eröffnen, bei der es um die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte geht, wie das französische Präsidialamt mitteilte.

Kanadas Premier Carney hält Rede im EU-Parlament

Vor dem Hintergrund einer stärkeren Annäherung zwischen Kanada und der EU hält der kanadische Premierminister Mark Carney am Donnerstag eine Rede im EU-Parlament in Straßburg (11.30 Uhr MESZ). Es wird erwartet, dass Carney den Abgeordneten seine Idee einer "einzigartigen Allianz" zwischen seinem Land und der Europäischen Union erläutert.

Nach Kopf-an-Kopf-Rennen: Ergebnis der Parlamentswahl in Schweden wird erwartet

Vier Tage nach der Parlamentswahl in Schweden soll das mit Spannung erwartete offizielle Ergebnis des Urnengangs bekanntgegeben werden. In bisherigen Auszählungen hatte es ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen einem möglichen linksgerichteten Bündnis bisheriger Oppositionsparteien und der konservativen Regierungskoalition von Ministerpräsident Ulf Kristersson gegeben. Grund für das lange Warten auf das Endergebnis waren nach Angaben der Wahlkommission unter anderem zunächst nicht ausgezählte Stimmen der im Ausland lebenden Schweden sowie von Briefwählern.

Textgröße ändern: