The National Times - Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar


Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar
Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Die als Internethetze angeklagten Äußerungen eines früheren Kasseler Universitätsprofessors in einem Interview zur Ehe für alle sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht strafbar. Die "teilweise polemischen und überspitzten Äußerungen" des Evolutionsbiologen seien nicht als Schmähkritik zu werten und fielen unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, erklärte das Gericht am Montag. Damit bestätigte der Senat ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Kassel.

Textgröße ändern:

In dem im Juli 2017 veröffentlichten Interview soll der 66-Jährige homosexuellen Menschen mit Verweis auf angebliche "biowissenschaftliche Fakten" eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben. "Diverse" Anzeigenerstatter hätten sich durch die Äußerungen beleidigt gefühlt.

Homosexuelle Paare soll der Mann unter anderem als "sterile, asexuelle Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial" bezeichnet haben. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder seien "bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte", deren Erziehung durch "widernatürliche Frühsexualisierung" in Form "geistiger Vergewaltigung" erfolge.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Hochschulprofessor Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung vorgeworfen. Von diesen Vorwürfen sprach ihn das Landgericht jedoch frei. Eine Revision wegen angeblicher Rechtsfehler verwarf das Oberlandesgericht nun. Das Landgericht habe richtigerweise entschieden, dass die Äußerungen zu gleichgeschlechtlichen Paaren als unüberschaubare Gruppen "nicht auf die persönliche Ehre von Einzelpersonen" durchschlage, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar.

L.Graham--TNT

Empfohlen

Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU wieder vor Linkspartei

Rund zweieinhalb Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin sieht eine Umfrage die regierende CDU wieder vor der oppositionellen Linken. Die Christdemokraten von Spitzenkandidat Stefan Evers kommen laut der am Mittwoch veröffentlichten Erhebung des Instituts Infratest dimap für den Rundfunk Berlin-Brandenburg auf 21 Prozent. Die Linkspartei um Spitzenkandidatin Elif Eralp folgt mit 19 Prozent.

Ukraine führt neues zweistufiges Luftalarm-System ein

Die Ukraine überarbeitet ihr Luftalarm-System und führt ein zweistufiges Warnsystem ein. Je nach Art der Bedrohung werde künftig eine Warnung der Stufe gelb oder rot ausgegeben, teilte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj am Mittwoch in Onlinediensten mit. "In der Regel wird die Stufe gelb einen Drohnenangriff anzeigen, während die Stufe rot auf eine Raketenbedrohung hinweisen wird", erläuterte er.

"Trump-Straße": Trump erwägt Umbenennung der Straße von Hormus

US-Präsident Donald Trump erwägt, der Straße von Hormus seinen Namen zu geben. Da die Meerenge "nun unter US-Kontrolle steht, sollten wir die Straße von Hormus in Trump-Straße umbenennen???", fragte der Präsident am Mittwoch in seinem Onlinedienst Truth Social. Er fügte hinzu, die Wasserstraße wäre dann "wie Amerika selbst 'heißer' denn je zuvor".

"Brutale Diktatur": USA rufen Partner zur Ächtung Nicaraguas auf

Nach dem Ausschluss von Oppositionspolitikern bei Wahlen in Nicaragua haben die USA zur Ächtung des Landes aufgerufen. "Die Vereinigten Staaten fordern ihre internationalen Partner nachdrücklich auf, ihren gewöhnlichen Umgang mit dieser brutalen Diktatur unverzüglich einzustellen", erklärte das Außenministerium am Mittwoch in Washington. Das Parlament von Nicaragua hatte zuvor die von Langzeitpräsident Daniel Ortega geforderten Restriktionen gebilligt.

Textgröße ändern: