The National Times - Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar


Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar
Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Die als Internethetze angeklagten Äußerungen eines früheren Kasseler Universitätsprofessors in einem Interview zur Ehe für alle sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht strafbar. Die "teilweise polemischen und überspitzten Äußerungen" des Evolutionsbiologen seien nicht als Schmähkritik zu werten und fielen unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, erklärte das Gericht am Montag. Damit bestätigte der Senat ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Kassel.

Textgröße ändern:

In dem im Juli 2017 veröffentlichten Interview soll der 66-Jährige homosexuellen Menschen mit Verweis auf angebliche "biowissenschaftliche Fakten" eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben. "Diverse" Anzeigenerstatter hätten sich durch die Äußerungen beleidigt gefühlt.

Homosexuelle Paare soll der Mann unter anderem als "sterile, asexuelle Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial" bezeichnet haben. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder seien "bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte", deren Erziehung durch "widernatürliche Frühsexualisierung" in Form "geistiger Vergewaltigung" erfolge.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Hochschulprofessor Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung vorgeworfen. Von diesen Vorwürfen sprach ihn das Landgericht jedoch frei. Eine Revision wegen angeblicher Rechtsfehler verwarf das Oberlandesgericht nun. Das Landgericht habe richtigerweise entschieden, dass die Äußerungen zu gleichgeschlechtlichen Paaren als unüberschaubare Gruppen "nicht auf die persönliche Ehre von Einzelpersonen" durchschlage, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar.

L.Graham--TNT

Empfohlen

Bürgermeister: New York kann Israels Regierungschef Netanjahu nicht festnehmen

New York kann Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu nach den Worten von Bürgermeister Zohran Mamdani nicht festnehmen. Eine rechtliche Prüfung habe ergeben, dass die US-Ostküstenmetropole keine Befugnis habe, den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu vollstrecken, sagte Mamdani in einem am Dienstag (Ortszeit) in Onlinenetzwerken Video. Die US-Bundesregierung habe diese Befugnis hingegen. Mamdani forderte sie auf, den Haftbefehl zu vollstrecken.

Iran-Krieg: Hegseth schätzt Kosten auf 37,5 Milliarden Dollar - USA greifen erneut an

US-Verteidigungsminister Pete Hegseth schätzt die bisherigen Kosten des Iran-Krieges auf 37,5 Milliarden Dollar (knapp 33 Milliarden Euro). Diese Zahl nannte er am Dienstag in einer Senatsanhörung, in der er einen Antrag auf zusätzliche Mittel in Höhe von rund 67 Milliarden Dollar verteidigte. Die US-Armee flog wenig später neue Angriffe auf den Iran - auch in der Hauptstadt Teheran wurde nach Angaben der Staatsmedien die Luftabwehr aktiviert.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Schulze: BSW wird "gemeinsame Sache" mit AfD machen

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) ist davon überzeugt, dass das BSW nach der in seinem Bundesland stattfindenden Landtagswahl "gemeinsame Sache" mit der AfD machen werde. Sollte das BSW in den neuen Landtag einziehen, dann werde es der AfD an die Macht verhelfen wollen, sagte der CDU-Spitzenkandidat den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgabe).

Hegseth schätzt bisherige Kosten des Iran-Krieges auf 37,5 Milliarden Dollar

US-Verteidigungsminister Pete Hegseth schätzt die bisherigen Kosten des Iran-Krieges auf 37,5 Milliarden Dollar (knapp 33 Milliarden Euro). Diese Zahl nannte er am Dienstag in einer Anhörung in einem Senatsausschuss, in der er einen Antrag auf zusätzliche Mittel für das Pentagon in Höhe von rund 67 Milliarden Dollar verteidigte. Das neue Geld sei "dringend" notwendig, um die Kosten für den Iran-Krieg bis Ende September zu decken, argumentierte er.

Textgröße ändern: