The National Times - Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar


Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar
Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Die als Internethetze angeklagten Äußerungen eines früheren Kasseler Universitätsprofessors in einem Interview zur Ehe für alle sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht strafbar. Die "teilweise polemischen und überspitzten Äußerungen" des Evolutionsbiologen seien nicht als Schmähkritik zu werten und fielen unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, erklärte das Gericht am Montag. Damit bestätigte der Senat ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Kassel.

Textgröße ändern:

In dem im Juli 2017 veröffentlichten Interview soll der 66-Jährige homosexuellen Menschen mit Verweis auf angebliche "biowissenschaftliche Fakten" eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben. "Diverse" Anzeigenerstatter hätten sich durch die Äußerungen beleidigt gefühlt.

Homosexuelle Paare soll der Mann unter anderem als "sterile, asexuelle Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial" bezeichnet haben. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder seien "bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte", deren Erziehung durch "widernatürliche Frühsexualisierung" in Form "geistiger Vergewaltigung" erfolge.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Hochschulprofessor Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung vorgeworfen. Von diesen Vorwürfen sprach ihn das Landgericht jedoch frei. Eine Revision wegen angeblicher Rechtsfehler verwarf das Oberlandesgericht nun. Das Landgericht habe richtigerweise entschieden, dass die Äußerungen zu gleichgeschlechtlichen Paaren als unüberschaubare Gruppen "nicht auf die persönliche Ehre von Einzelpersonen" durchschlage, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar.

L.Graham--TNT

Empfohlen

Kabinettsumbildung: Verfassungsrechtler Pieper kritisiert verzögerte Vereidigung

Der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, hat verfassungsrechtliche Bedenken am geplanten Ablauf der von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigten Kabinettsumbildung geäußert. "Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat", sagte Pieper der "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe). "Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber", fügte er hinzu.

Mandat von UN-Menschenrechtskommissar Türk um vier weitere Jahre verlängert

Die UN-Generalversammlung hat für eine vierjährige Verlängerung des Mandats von UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk gestimmt. Mit 144 Stimmen bei zehn Gegenstimmen und 13 Enthaltungen billigte die Generalversammlung am Freitag die von UN-Generalsekretär António Guterres vorgeschlagene Verlängerung von Türks Amtszeit bis zum 12. Oktober 2030. Die USA, Russland und Israel hatten sich gegen die Verlängerung des Mandats ausgesprochen.

US-Regierung begrüßt Aus für IStGH-Chefankläger Khan

Die US-Regierung hat die Amtsenthebung des Chefanklägers am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Karim Khan, begrüßt. "Es ist gut, dass er weg ist, aber er ist nur ein kleines Rädchen in dieser unwiederbringlich korrupten Institution", erklärte der Sprecher des US-Außenministeriums, Tommy Pigott, am Freitag (Ortszeit) im Onlinedienst X mit Blick auf Khan. "Das heutige Ergebnis wird keinerlei Einfluss auf die Pläne der USA haben, den IStGH zu zerschlagen", fügte er hinzu.

Diplomaten: IStGH-Vertragsstaaten beschließen Aus für Chefankläger Khan

Der unter Druck geratene Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Karim Khan, muss gehen. Bei einer Sitzung der Vertragsstaaten in New York stimmte eine deutliche Mehrheit dafür, den britischen Juristen seines Postens zu entheben, wie Diplomaten am Freitag mitteilten. Der heute 56-jährige Khan hatte sein Amt wegen Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens bereits vor gut einem Jahr niedergelegt.

Textgröße ändern: