The National Times - Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar


Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar
Urteil: Internethetze von Kasseler Professor gegen Homosexuelle nicht strafbar

Die als Internethetze angeklagten Äußerungen eines früheren Kasseler Universitätsprofessors in einem Interview zur Ehe für alle sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht strafbar. Die "teilweise polemischen und überspitzten Äußerungen" des Evolutionsbiologen seien nicht als Schmähkritik zu werten und fielen unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, erklärte das Gericht am Montag. Damit bestätigte der Senat ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Kassel.

Textgröße ändern:

In dem im Juli 2017 veröffentlichten Interview soll der 66-Jährige homosexuellen Menschen mit Verweis auf angebliche "biowissenschaftliche Fakten" eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben. "Diverse" Anzeigenerstatter hätten sich durch die Äußerungen beleidigt gefühlt.

Homosexuelle Paare soll der Mann unter anderem als "sterile, asexuelle Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial" bezeichnet haben. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder seien "bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte", deren Erziehung durch "widernatürliche Frühsexualisierung" in Form "geistiger Vergewaltigung" erfolge.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Hochschulprofessor Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung vorgeworfen. Von diesen Vorwürfen sprach ihn das Landgericht jedoch frei. Eine Revision wegen angeblicher Rechtsfehler verwarf das Oberlandesgericht nun. Das Landgericht habe richtigerweise entschieden, dass die Äußerungen zu gleichgeschlechtlichen Paaren als unüberschaubare Gruppen "nicht auf die persönliche Ehre von Einzelpersonen" durchschlage, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar.

L.Graham--TNT

Empfohlen

Merz schließt China-Reise ab: Besuch in Verbotener Stadt und Tech-Metropole Hangzhou

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schließt am Donnerstag seinen zweitägigen Antrittsbesuch in China ab. Merz besuchte am Morgen zunächst die Verbotene Stadt in Peking aus der Kaiserzeit. Anschließend wohnt er in der chinesischen Hauptstadt der Präsentation autonom fahrender Fahrzeuge des deutschen Autobauers Mercedes bei.

Russischer Gesandter reist am Donnerstag zu Treffen mit US-Vertretern nach Genf

Der Kreml-Gesandte für internationale Wirtschaftsfragen, Kirill Dmitriew, reist nach russischen Angaben am Donnerstag zu Gesprächen mit US-Unterhändlern nach Genf. Dmitriew wolle die Verhandlungen mit den US-Vertretern über "wirtschaftliche Fragen" fortsetzen, meldete am Mittwoch die staatliche russische Nachrichtenagentur Tass.

CDU-Bundestagsabgeordnete offen für Tolerierungen durch AfD

Die aus Brandenburg stammende CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig zeigt sich offen für eine CDU-geführte Minderheitsregierung in Sachsen-Anhalt, die sich im Landtag auch auf Stimmen der AfD stützen könnte. Eine feste Koalition mit der AfD lehnte Ludwig am Mittwoch gegenüber dem "Spiegel" zwar ab - eine punktuelle Zusammenarbeit aber nicht, wenn es die Mehrheitsverhältnisse im Landtag erforderten: "Ich persönlich denke, dass man ein Wählervotum sehr ernst nehmen sollte."

Kamikaze-Drohnen für Bundeswehr: Grünes Licht und Auflagen für Folgeaufträge

Die Bundeswehr kann zur Abschreckung gegen Russland mit tausenden Kampfdrohnen aus deutscher Produktion ausgerüstet werden. Der Haushaltsausschuss des Bundestags gab am Mittwoch nach AFP-Informationen grünes Licht für Großaufträge an die beiden Rüstungs-Startups Helsing und Stark Defence. Die Oppositionsparteien Grüne und Linke kritisieren den Deal: Sie stoßen sich insbesondere an der Beteiligung des umstrittenen US-Investors Peter Thiel an Stark Defence.

Textgröße ändern: