The National Times - Familienministerium legt Eckpunkte für Kindergrundsicherung vor

Familienministerium legt Eckpunkte für Kindergrundsicherung vor


Familienministerium legt Eckpunkte für Kindergrundsicherung vor
Familienministerium legt Eckpunkte für Kindergrundsicherung vor / Foto: © AFP/Archiv

Die Pläne für die Kindergrundsicherung schreiten langsam voran. Das Familienministerium verschickte am Mittwoch Eckpunkte für das Vorhaben an andere beteiligte Ressorts, wie ein Sprecher am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP sagte. Die Kindergrundsicherung soll bisherige Sozialleistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenfassen. Ziel ist es, durch eine einfachere Struktur und leichteren Zugang mehr Familien zu erreichen und Kinderarmut zu bekämpfen. Erstmals ausgezahlt werden soll die Kindergrundsicherung allerdings erst 2025.

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Bereits bekannt war, dass die Kindergrundsicherung aus zwei Komponenten bestehen soll: Dabei handelt es sich zum einen um den sogenannten Garantiebetrag - er soll unabhängig vom Familieneinkommen für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ausfallen. Daneben ist ein Zusatzbeitrag vorgesehen, dessen Höhe vom Familieneinkommen abhängt - je mehr die Eltern verdienen, desto geringer fällt der Zusatzbeitrag aus.

Der Garantiebetrag solle mindestens der Höhe des dann geltenden Kindergeldes entsprechen, heißt es laut der "Wirtschaftswoche" in den am Mittwoch verschickten Eckpunkten. Derzeit fließen pro Kind 250 Euro. Der Zeitung zufolge werden die zusätzlichen Kosten durch die Einführung der Kindergrundsicherung insgesamt auf acht bis zehn Milliarden Euro geschätzt.

Die Neuregelung sei "eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorgaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode", zitierte die "Wirtschaftswoche" aus dem Eckpunktepapier. Ausdrücklich vorgesehen sei, "nicht nur das Leistungsniveau zu erhöhen, sondern auch mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf zu erreichen".

Durch "vereinfachte Zugänge zur Leistung und durch die digitale Ausgestaltung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens" solle eine "hohe Inanspruchnahme" erreicht werden. Eine einfache Einkommensprüfung und die Bündelung von verschiedenen sozialpolitischen Leistungen solle die Antragstellung erleichtern.

Aktuell leben ungefähr 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen trotz Erwerbstätigkeit der Eltern. Das betrifft rund jedes fünfte Kind.

Sozialverbände und Kinderrechtsorganisationen fordern schon lange eine Kindergrundsicherung. Sie reagierten nun grundsätzlich positiv auf die Eckpunkte. "Ich begrüße, dass künftig das Wirrwarr familienpolitischer Leistungen gebündelt wird und als direkte Geldleistung an die Familien ausgezahlt werden soll", erklärte die Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung, VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Der Staat wird endlich in die Pflicht genommen, anspruchsberechtigte Familien direkt auf ihre Ansprüche hinzuweisen und die Beantragung zu automatisieren", lobte sie.

Die Eckpunkte gingen in die richtige Richtung, urteilte auch der Koordinator des Bündnisses, der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. "Im weiteren Prozess kommt es darauf an, die Höhe der Geldleistung so zu bemessen, dass sie Kinderarmut verhindert", mahnte er. "Das scheint mir mit Blick auf die anstehende Ressortabstimmung eine große Aufgabe zu werden." In dieser Angelegenheit dürfe aber keine "Politik nach Kassenlage" gemacht werden, erklärte Hilgers mit Blick auf Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).

Die Ampel-Parteien hatten die Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag vereinbart. Bis die Kindergrundsicherung erstmals ausgezahlt wird, dauert es aber noch. Zunächst sollen die Eckpunkte im Februar im Kabinett beschlossen werden. Dann beginnt die Arbeit am ausformulierten Gesetzentwurf. Das Gesetzgebungsverfahren soll vor Jahresende starten.

D.S.Robertson--TNT

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