The National Times - Harris droht Russland mit "nie dagewesenen" wirtschaftlichen Sanktionen

Harris droht Russland mit "nie dagewesenen" wirtschaftlichen Sanktionen


Harris droht Russland mit "nie dagewesenen" wirtschaftlichen Sanktionen
Harris droht Russland mit "nie dagewesenen" wirtschaftlichen Sanktionen

US-Vizepräsidentin Kamala Harris hat Russland im Falle einer fortgesetzten Aggression gegen die Ukraine mit "nie dagewesenen" Sanktionen gedroht. "Ich kann mit klarer Sicherheit sagen: Wenn Russland weiter in die Ukraine einmarschiert, dann werden die USA mit ihren Verbündeten einen signifikanten und nie dagewesenen wirtschaftlichen Preis verlangen", sagte Harris am Samstag bei ihrer Rede auf der Münchener Sicherheitskonferenz. Zudem werde Washington die Nato-Verbündeten an der Ostflanke weiter stärken.

Textgröße ändern:

Gemeinsam hätten die USA und ihre Partner "wirtschaftliche Maßnahmen vorbereitet, die schnell, hart und einheitlich sein werden", sagte Harris. So würden im Falle einer russischen Invasion in der Ukraine "weitreichende Finanzsanktionen und Exportkontrollen" verhängt und Russlands "Finanzinstitute und Schlüsselindustrien" ins Visier genommen. Auch jede Einzelperson, die sich im Zusammenhang mit einer russischen Invasion "mitschuldig" mache, werde "in die Pflicht" genommen.

Die USA seien "immer noch offen für eine diplomatische Lösung", sagte Harris weiter. Sie hoffe, dass die Diplomatie nicht in eine Sackgasse führe, "aber wenn dies der Fall ist, dann sind wir uns auch darüber im Klaren, dass es Konsequenzen haben muss".

Harris betonte, dass die USA es bei einer weiteren russischen Aggression "nicht bei wirtschaftlichen Maßnahmen belassen" würden. "Wir werden unsere Nato-Verbündeten an der Ostflanke weiter stärken", unterstrich sie. Schritte zur Stärkung der Abschreckung und "aktiven Verteidigung" an der Ostflanke hätten die USA bereits unternommen, indem sie 6000 zusätzliche Soldaten nach Rumänien, Polen und Deutschland entsandt und tausende weitere in erhöhte Bereitschaft versetzt hätten.

Artikel fünf des Nordatlantikvertrags, der den Bündnisfall regelt, sei für die US-Regierung "sakrosankt", betonte Harris. "Wie Präsident Joe Biden gesagt hat: Unsere Kräfte werden nicht geschickt, um innerhalb der Ukraine zu kämpfen. Aber sie werden jedes Stück Nato verteidigen."

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Clan-Kontakte und Antisemitismus-Vorwürfe: Berliner Linke massiv in der Kritik

Die Linke unter Druck: Wegen Clan-Kontakten und Antisemitismus-Vorwürfen steht ihr Berliner Landesverband nach dem Sieg bei der Abgeordnetenhauswahl massiv in der Kritik. Die Union warnte am Dienstag vor einem Regierungsbündnis in Berlin unter Führung der Linkspartei. Die möglichen Koalitionspartner SPD und Grüne forderten Klarheit über Verbindungen zum Berliner Clan-Milieu sowie eine klare Distanzierung von Antisemitismus. Der Linken-Bundestagsabgeordnete Ferat Kocak, der Kontakte zum Berliner Remmo-Clan eingeräumt hatte, lässt unterdessen seine Parlamentsfunktionen vorerst ruhen.

Wirbel um Merz-Äußerung zu Krankenkassen - SPD zufrieden, Union bremst

Mit Äußerungen zur ungerechten Behandlung gesetzlich Versicherter in Arztpraxen hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine lebhafte Debatte ausgelöst. Ein Teil dieser Debatte drehte sich am Dienstag um die Frage, worauf der Kanzler mit seinen Äußerungen eigentlich hinaus wollte: Vertreter von CDU und CSU wiesen die Interpretation zurück, Merz stelle das gesamte duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf den Prüfstand.

Islamistisch motivierte Messerangriffe: Neun Jahre Jugendstrafe in Düsseldorf

Rund ein Jahr nach islamistisch motivierten Messerangriffen auf eine Lehrerin und einen Obdachlosen im nordrhein-westfälischen Essen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Tatverdächtigen zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen zweifachen versuchten Mordes schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Das Gericht behielt zudem die Sicherungsverwahrung vor und ordnete die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung an.

VGH Hessen: Kein Abschiebeverbot für Afghanen trotz schwieriger Verhältnisse

Ein junger Mann darf einer Gerichtsentscheidung aus Hessen zufolge trotz der schwierigen Verhältnisse in seinem Heimatland nach Afghanistan abgeschoben werden. In einem Fall von grundsätzlicher Bedeutung entschied der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Dienstag, dass der innerstaatliche Konflikt in Afghanistan mit der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban 2021 beendet sei. Es handle sich bei dem Kläger zudem um einen jungen erwerbsfähigen Mann, der vor Ort familiäre Strukturen habe. (Az. 12 A 869/26.A)

Textgröße ändern: