The National Times - Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin


Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine weitere mutmaßliche IS-Rückkehrerin erhoben. Verena M. soll zusammen mit ihrem minderjährigen Sohn gegen den Willen des Kindsvaters im Sommer 2015 zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) nach Syrien gereist sein, wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Auf Befehl des IS sei sie dann in die damals von den Islamisten kontrollierte irakische Stadt Mossul weitergezogen.

Textgröße ändern:

Später habe sie wieder in Syrien gelebt. Für ihren nach islamischem Ritus angetrauten Ehemann habe sie den Haushalt geführt und ihm so ermöglicht, für den IS zu kämpfen. Ihren Sohn habe M. im Sinn der radikalislamischen Lehre des IS erzogen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Sie habe außerdem zwei Sturmgewehre besessen.

M. sei 2019 in Syrien gefangengenommen worden und habe dann in kurdischen Lagern gelebt, hieß es weiter. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland am 7. Oktober vergangenen Jahres sei sie noch am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen worden und sitze seitdem in Untersuchungshaft.

M. werden neben der IS-Mitgliedschaft die Entziehung Minderjähriger mit Gefährdung, die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Über die Anklage entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Erst Ende Januar hatte die Bundesanwaltschaft bereits Anklage gegen eine weitere Deutsche erhoben, die im Oktober aus einem kurdischen Lager zurückgekehrt war. Romiena S. soll mit ihrer kleinen Tochter zum IS gereist sein und diese unter anderem zu einer Steinigung mitgenommen haben.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Steinmeier und Macron besuchen französische Raumfahrt- und Rüstungsunternehmen

Zum Abschluss seines zweitägigen Staatsbesuchs in Frankreich hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Themen Raumfahrt und nukleare Abschreckung in den Mittelpunkt gestellt. Gemeinsam mit Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron besuchte er am Freitag mehrere darauf spezialisierte Unternehmen. Ein ursprünglich geplantes Mittagessen im Rathaus von Bordeaux wurde an einen anderen Ort verlegt. In der Stadt war es im Zuge der Schülerproteste in den vergangenen Tagen zu Ausschreitungen gekommen.

Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verhängen Sanktionen gegen Haager Tribunal

Nach der Verkündung des Friedensnobelpreises für die frühere IStGH-Richterin Navi Pillay verhängen die USA Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). US-Außenminister Marco Rubio erklärte am Freitag, die USA würden "sämtliche Geschäfte mit diesem Schurkengericht verbieten, seine Ressourcen beschneiden und seine Handlungsfähigkeit entscheidend schwächen".

Tausende demonstrieren in Berlin gegen Energiepolitik der Bundesregierung

In Berlin haben am Freitag tausende Menschen gegen die Energiepolitik der Bundesregierung und für einen konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien demonstriert. Der Veranstalter der Aktion, das Bündnis Erneuerbare Energien (BEE), sprach von 8000 Menschen, die Polizei zählte 6000 Teilnehmer. Dem BEE gehören Unternehmen und Industrieverbände sowie Umwelt- und Naturschutzorganisationen an, viele der Protestteilnehmer arbeiten im Bereich der Erneuerbaren.

Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten

Eine geplante AfD-Veranstaltung auf einer Fußgängerbrücke über eine Autobahn in Baden-Württemberg ist zu Recht verboten worden. Das Landratsamt Lörrach durfte die für den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober geplante Versammlung an diesem Ort untersagen, wie das Verwaltungsgericht Freiburg nach Angaben vom Freitag im Eilverfahren entschied. Denn es drohe eine direkte Gefahr für die Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn.

Textgröße ändern: