The National Times - Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin


Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine weitere mutmaßliche IS-Rückkehrerin erhoben. Verena M. soll zusammen mit ihrem minderjährigen Sohn gegen den Willen des Kindsvaters im Sommer 2015 zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) nach Syrien gereist sein, wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Auf Befehl des IS sei sie dann in die damals von den Islamisten kontrollierte irakische Stadt Mossul weitergezogen.

Textgröße ändern:

Später habe sie wieder in Syrien gelebt. Für ihren nach islamischem Ritus angetrauten Ehemann habe sie den Haushalt geführt und ihm so ermöglicht, für den IS zu kämpfen. Ihren Sohn habe M. im Sinn der radikalislamischen Lehre des IS erzogen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Sie habe außerdem zwei Sturmgewehre besessen.

M. sei 2019 in Syrien gefangengenommen worden und habe dann in kurdischen Lagern gelebt, hieß es weiter. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland am 7. Oktober vergangenen Jahres sei sie noch am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen worden und sitze seitdem in Untersuchungshaft.

M. werden neben der IS-Mitgliedschaft die Entziehung Minderjähriger mit Gefährdung, die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Über die Anklage entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Erst Ende Januar hatte die Bundesanwaltschaft bereits Anklage gegen eine weitere Deutsche erhoben, die im Oktober aus einem kurdischen Lager zurückgekehrt war. Romiena S. soll mit ihrer kleinen Tochter zum IS gereist sein und diese unter anderem zu einer Steinigung mitgenommen haben.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Rubio warnt vor Gebühren für Straße von Hormus als Präzedenfall weltweit

US-Außenminister Marco Rubio hat vor "Chaos" gewarnt, sollte der Iran wie angedroht Gebühren für die Durchfahrt der Straße von Hormus erheben. Würde eine Gebühr für eine internationale Wasserstraße akzeptiert, dann würde sich das auf der ganzen Welt "verbreiten", warnte Rubio am Donnerstag auf einem Treffen des Golf-Kooperationsrates in Bahrain. Er hob hervor, dass internationale Wasserwege keinem Staat gehörten. "Das ist ein grundlegendes Prinzip der heutigen Welt, ohne das die Welt im Chaos versinken würde."

Frankreich bringt zum fünften Mal Öltanker der russischen Schattenflotte auf

Die französische Marine hat im Mittelmeer zum fünften Mal einen aus Russland kommenden Öltanker festgesetzt. "Wir lassen es nicht zu, dass die Schattenflotte die Sanktionen umgeht und den russischen Krieg finanziert", schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Donnerstag im Onlinedienst X. Er postete dazu ein kurzes Video, auf dem ein Hubschrauber über dem Schiffsdeck zu sehen ist sowie mehrere Soldaten, die mit vorgehaltener Waffe in das Innere des Schiffes eindringen. Das Video ist untermalt mit Musik und dem Text "No, not today, walk away" (Nein, heute nicht, geh weg).

Merz auf Wiederaufbaukonferenz: Wir stehen "Seite an Seite" mit der Ukraine

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat der Ukraine bei der Wiederaufbaukonferenz die anhaltende Unterstützung Europas zugesichert. Im polnischen Danzig sagte Merz am Donnerstag, als Europäer "stehen wir Seite an Seite mit der Ukraine", um die Freiheit auf dem Kontinent zu verteidigen. Er verwies auf die erzielten Fortschritte in den Bereichen Sicherheit, Investitionen und Reformen sowie für die Menschen. Von Russland forderte der Kanzler, Verhandlungen aufzunehmen.

Gutachten: AfD-Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg

Ein juristisches Gutachten sieht gute Chancen auf ein erfolgreiches AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gutachten kommt zu dem "eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist", sagte am Donnerstag in Berlin Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Ein AfD-Verbotsantrag hätte deshalb "nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg". Unter Moinis Leitung erstellte ein achtköpfiges Team innerhalb von 13 Monaten die 1500-seitige Analyse.

Textgröße ändern: