The National Times - Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin


Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine weitere mutmaßliche IS-Rückkehrerin erhoben. Verena M. soll zusammen mit ihrem minderjährigen Sohn gegen den Willen des Kindsvaters im Sommer 2015 zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) nach Syrien gereist sein, wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Auf Befehl des IS sei sie dann in die damals von den Islamisten kontrollierte irakische Stadt Mossul weitergezogen.

Textgröße ändern:

Später habe sie wieder in Syrien gelebt. Für ihren nach islamischem Ritus angetrauten Ehemann habe sie den Haushalt geführt und ihm so ermöglicht, für den IS zu kämpfen. Ihren Sohn habe M. im Sinn der radikalislamischen Lehre des IS erzogen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Sie habe außerdem zwei Sturmgewehre besessen.

M. sei 2019 in Syrien gefangengenommen worden und habe dann in kurdischen Lagern gelebt, hieß es weiter. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland am 7. Oktober vergangenen Jahres sei sie noch am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen worden und sitze seitdem in Untersuchungshaft.

M. werden neben der IS-Mitgliedschaft die Entziehung Minderjähriger mit Gefährdung, die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Über die Anklage entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Erst Ende Januar hatte die Bundesanwaltschaft bereits Anklage gegen eine weitere Deutsche erhoben, die im Oktober aus einem kurdischen Lager zurückgekehrt war. Romiena S. soll mit ihrer kleinen Tochter zum IS gereist sein und diese unter anderem zu einer Steinigung mitgenommen haben.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Karlsruhe verhandelt in Streit zwischen Grünen und Agrarminister Rainer

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) über einen Streit zwischen der Grünen-Bundestagsfraktion und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU). Es geht um die Rechte des Bundestags - Hintergrund ist die Abschaffung einer Verordnung für Bauernhöfe. Die Grünen finden, dass Rainer sie nicht hätte streichen dürfen, ohne das Parlament zu beteiligen. (Az. 2 BvE 15/25)

G7-Gipfel befasst sich in ersten Arbeitssitzungen mit Ukraine und Iran

Die Staats- und Regierungschefs der Gruppe von sieben großen Industriestaaten (G7) kommen am Dienstag bei ihrem Gipfel im französischen Evian zu ihren ersten Arbeitssitzungen zusammen (09.00 Uhr). Am zweiten Tag des Treffens steht zunächst der Ukraine-Krieg auf der Agenda. Dazu wird auch der ukrainische Präsident ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj erwartet. Im Zentrum dürften Gespräche über mögliche Verhandlungen zur Beendigung des Konflikts mit Russland stehen.

EU-Parlament entscheidet über erlaubte Namen für Veggie-Ersatzprodukte

Das Europaparlament entscheidet am Dienstag (ab 12.30 Uhr) in Straßburg über ein Verbot einer Reihe von Begriffen für vegetarische Ersatzprodukte. Die Begriffe Veggie-Burger, Wurst, Schnitzel und Nuggets stehen nicht auf der schwarzen Liste und bleiben damit erlaubt. Auf Veggie-Produkten darf künftig aber nicht mehr Hühnchen oder Rindfleisch stehen, auch Begriffe wie Steak, Bacon, Leber oder Rippen sind verboten.

Grüne rügen Innenminister: Zu wenig Einsatz gegen Rechtsextremismus

Kurz vor der Innenministerkonferenz in Hamburg haben die Grünen den Ministern vorgeworfen, die Gefahren des Rechtsextremismus zu ignorieren. In einem Appell von 17 führenden Innenpolitikern aus Bund und Ländern, der der "Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe) vorlag, heißt es: "Die Bekämpfung des Rechtsextremismus darf auf der Innenministerkonferenz kein Randthema sein." Rechtsextremismus sei weiter eine der größten innenpolitischen Bedrohungen und bewege sich auf "besorgniserregend hohem Niveau".

Textgröße ändern: