The National Times - Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin


Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine weitere mutmaßliche IS-Rückkehrerin erhoben. Verena M. soll zusammen mit ihrem minderjährigen Sohn gegen den Willen des Kindsvaters im Sommer 2015 zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) nach Syrien gereist sein, wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Auf Befehl des IS sei sie dann in die damals von den Islamisten kontrollierte irakische Stadt Mossul weitergezogen.

Textgröße ändern:

Später habe sie wieder in Syrien gelebt. Für ihren nach islamischem Ritus angetrauten Ehemann habe sie den Haushalt geführt und ihm so ermöglicht, für den IS zu kämpfen. Ihren Sohn habe M. im Sinn der radikalislamischen Lehre des IS erzogen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Sie habe außerdem zwei Sturmgewehre besessen.

M. sei 2019 in Syrien gefangengenommen worden und habe dann in kurdischen Lagern gelebt, hieß es weiter. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland am 7. Oktober vergangenen Jahres sei sie noch am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen worden und sitze seitdem in Untersuchungshaft.

M. werden neben der IS-Mitgliedschaft die Entziehung Minderjähriger mit Gefährdung, die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Über die Anklage entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Erst Ende Januar hatte die Bundesanwaltschaft bereits Anklage gegen eine weitere Deutsche erhoben, die im Oktober aus einem kurdischen Lager zurückgekehrt war. Romiena S. soll mit ihrer kleinen Tochter zum IS gereist sein und diese unter anderem zu einer Steinigung mitgenommen haben.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Scharfe Kritik an richterlicher Absetzung der Führung von türkischer Oppositionspartei CHP

Die Absetzung der Führung der größten türkischen Oppositionspartei CHP durch ein Gericht in Ankara hat für Empörung gesorgt. Parteichef Özgür Özel sprach am Donnerstagabend von einem "dunklen Tag für die türkische Demokratie". Er erklärte außerdem, die Partei habe bereits Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt und werde sich auch an die oberste Wahlbehörde der Türkei wenden. Kritik an der Gerichtsentscheidung kam auch aus Deutschland.

Nato-Außenminister beraten in Schweden über Lastenteilung und Unterstützung der Ukraine

Vor dem Hintergrund einer voraussichtlich reduzierten US-Präsenz in Europa setzen die Nato-Außenminister am Freitag ihre Beratungen im schwedischen Helsingborg fort (10.00 Uhr). Dabei geht es vor allem um die Vorbereitung des Nato-Gipfels Anfang Juli in Ankara. Auf der Agenda stehen unter anderem die Unterstützung der Ukraine, der Ausbau der Rüstungskapazitäten und die verstärkte Übernahme von Verantwortung durch die Europäer innerhalb der Allianz.

Bundestag verabschiedet Apothekenreform und berät antragsloses Kindergeld

Der Bundestag will in seiner Sitzung am Freitag ein Reformgesetz beschließen, das Apotheken künftig eine noch größere Rolle in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ermöglicht. Die von der Bundesregierung eingebrachte Apothekenreform sieht vor, dass Apotheker künftig mehr Impfungen verabreichen dürfen, beispielsweise gegen Tetanus oder FSME. Zudem sollen sie bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliches Rezept abgeben können - etwa zur Anschlussversorgung bei chronischen Erkrankungen. Weitere Maßnahmen sollen die Apothekenversorgung vor allem im ländlichen Raum sicherstellen (11.20 Uhr).

Proteste in Kuba wegen US-Anklage gegen Ex-Präsident Raúl Castro geplant

In Kuba sollen am Freitag Proteste gegen die in den USA erhobene Anklage gegen Ex-Staatschef Raúl Castro stattfinden. Die staatliche Zeitung "Granma" rief die Bevölkerung auf, sich ab 07.30 Uhr (Ortszeit, 14.30 Uhr MESZ) vor der US-Botschaft in Havanna zu versammeln. Die US-Justiz hat den 94-jährigen Raúl Castro wegen des Vorwurfs der Tötung von vier US-Bürgern vor 30 Jahren angeklagt.

Textgröße ändern: