The National Times - Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin


Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Rückkehrerin

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine weitere mutmaßliche IS-Rückkehrerin erhoben. Verena M. soll zusammen mit ihrem minderjährigen Sohn gegen den Willen des Kindsvaters im Sommer 2015 zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) nach Syrien gereist sein, wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Auf Befehl des IS sei sie dann in die damals von den Islamisten kontrollierte irakische Stadt Mossul weitergezogen.

Textgröße ändern:

Später habe sie wieder in Syrien gelebt. Für ihren nach islamischem Ritus angetrauten Ehemann habe sie den Haushalt geführt und ihm so ermöglicht, für den IS zu kämpfen. Ihren Sohn habe M. im Sinn der radikalislamischen Lehre des IS erzogen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Sie habe außerdem zwei Sturmgewehre besessen.

M. sei 2019 in Syrien gefangengenommen worden und habe dann in kurdischen Lagern gelebt, hieß es weiter. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland am 7. Oktober vergangenen Jahres sei sie noch am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen worden und sitze seitdem in Untersuchungshaft.

M. werden neben der IS-Mitgliedschaft die Entziehung Minderjähriger mit Gefährdung, die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Über die Anklage entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Erst Ende Januar hatte die Bundesanwaltschaft bereits Anklage gegen eine weitere Deutsche erhoben, die im Oktober aus einem kurdischen Lager zurückgekehrt war. Romiena S. soll mit ihrer kleinen Tochter zum IS gereist sein und diese unter anderem zu einer Steinigung mitgenommen haben.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Ukraine-Krieg: Merz telefoniert mit Selenskyj

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat am Montag mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj telefoniert. Dieser habe Merz über die massiven russischen Luftangriffe auf zivile Ziele und die ukrainische Energieinfrastruktur am vergangenen Wochenende informiert, erklärte das Kanzleramt. Der Bundeskanzler bekräftigte demnach "die Solidarität Deutschlands mit den Ukrainerinnen und Ukrainern".

Vorfall in Fairford: USA und Verbündete verurteilen "gewaltsame Angriffe" des Iran

Nach dem Zwischenfall auf einem britischen Luftwaffenstützpunkt Ende September haben die USA und ihre Verbündeten, darunter auch Deutschland, "auf das Schärfste Irans Einsatz gewaltsamer Angriffe" verurteilt. Dabei gehe es um "Taten tödlicher Anschlagsplanung, Brandstiftung, Sabotage, Cyberangriffe und andere hybride Aktivitäten gegen uns und unsere Partner", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung, die am Montag vom US-Außenministerium veröffentlicht wurde.

Oberstes Gericht bestätigt Aussetzung von Wahlrecht für bestimmte Auslands-Spanier

Wenige Wochen vor den Neuwahlen in Spanien hält der Oberste Gerichtshof an der Aussetzung des Wahlrechts für zahlreiche außerhalb Spaniens lebende Wähler fest. Nach einer Beschwerde bekräftigten die Richter am Montag, dass bestimmte unter dem sogenannten Enkelgesetz eingebürgerte Spanier nur wählen dürfen, falls sie nachweisen können, dass ihre Angehörigen tatsächlich vor dem Bürgerkrieg (1936–1939) und der Franco-Diktatur (1939–1975) geflohen sind.

London: Teheran "fast sicher" für Vorfall an Luftwaffenstützpunkt verantwortlich

Nach Aussage des britischen Premierministers Andy Burnham ist es "fast sicher", dass die iranischen Revolutionsgarden hinter den verdächtigen Aktivitäten an einem auch von den USA genutzten britischen Militärstützpunkt im Südwesten Englands stehen. "Ich kann unsere Einschätzung bestätigen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit im Iran koordiniert wurde, fast sicher unter der Leitung der Islamischen Revolutionsgarde Irans", sagte Burnham am Montag im Parlament in London.

Textgröße ändern: