The National Times - Indisches Gericht verhängt 38 Todesurteile wegen Anschlagsserie im Jahr 2008

Indisches Gericht verhängt 38 Todesurteile wegen Anschlagsserie im Jahr 2008


Indisches Gericht verhängt 38 Todesurteile wegen Anschlagsserie im Jahr 2008
Indisches Gericht verhängt 38 Todesurteile wegen Anschlagsserie im Jahr 2008

Wegen einer Anschlagsserie im Jahr 2008 hat ein indisches Gericht am Freitag 38 Menschen zum Tode verurteilt. Richter A R Patel habe elf weitere Verurteilte zu lebenslanger Haft verurteilt, teilte Sonderstaatsanwalt Amit Patel am Freitag mit. Insgesamt 49 Angeklagte waren bereits am 8. Februar dieses Jahres wegen Mordes und Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen worden.

Textgröße ändern:

Bei den koordinierten Anschlägen in der westindischen Stadt Ahmedabad waren am 26. Juli 2008 56 Menschen getötet worden. Mehr als 200 weitere Menschen wurden verletzt, als Schrapnellbomben auf Märkten, in Bussen und auf öffentlichen Plätzen in der Wirtschaftsmetropole des Bundesstaates Gujarat explodierten.

Eine Gruppe mit dem Namen Indian Mujahideen hatte die Anschläge für sich reklamiert. Insgesamt waren fast 80 Menschen wegen der Anschlagsserie angeklagt worden. Laut Staatsanwalt Patel wurden 28 freigesprochen.

Der Marathonprozess dauerte fast zehn Jahre lang. Mehr als 1100 Zeugen wurden angehört, immer wieder kam es zu Verzögerungen.

Indien wurde 2008 mehrfach von schweren Anschlägen erschüttert, zu denen sich die Indian Mujahideen bekannten. Dutzende Menschen starben in der Hauptstadt Neu Delhi und in der bei Touristen beliebten Stadt Jaipur.

Am 26. November 2008 waren bei koordinierten Angriffen auf Luxushotels, einen Bahnhof, ein Touristen-Café und ein jüdisches Zentrum in Mumbai 166 Menschen getötet worden. Für die Anschlagserie wurde die pakistanische Islamistengruppe Lashkar-e-Taiba (LeT) verantwortlich gemacht.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Debatte über Umgang mit AfD nach Sieg in Sachsen-Anhalt hält an

Nach dem deutlichen Sieg der AfD in Sachsen-Anhalt hält die Diskussion über den Umgang mit der Partei an. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bekräftigte seine Ablehnung eines AfD-Verbotsverfahrens und zeigte sich dahingehend "skeptisch". Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) äußerte sich am Donnerstag kritisch zu dem Begriff "Brandmauer". Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge warnte unterdessen, die AfD werde "die Demokratie zerstören, sobald sie die Möglichkeit hat".

Moskau: Mitarbeiter der britischen Botschaft plante im Auftrag Kiews Anschlag auf Diplomaten

Russland hat nach eigenen Angaben einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der britischen Botschaft unter dem Vorwurf festgenommen, dass er in ukrainischem Auftrag einen Anschlag auf den Botschafter des Vereinigten Königreichs ausführen sollte. Die Verantwortung für den Anschlag habe Kiew dann Moskau zuweisen wollen, erklärte der russische Geheimdienst FSB am Donnerstag.

Südkoreanischer Geheimdienst: Kim Jong Uns Tochter hat Bruder oder Schwester

Die Tochter des nordkoreanischen Machthabers Kim Jong Un soll nach Erkenntnissen des südkoreanischen Geheimdienstes ein jüngeres Geschwisterkind haben. Die Behörde erklärte am Donnerstag, sie habe "Informationen", wonach Kim Jong Uns Tochter Kim Ju Ae als "Nachfolgerin" großgezogen werde und sie ein jüngeres Geschwisterkind unbekannten Geschlechts habe.

Bundesfinanzhof: Metallverkauf nach Einäscherung ist für Krematorien steuerrelevant

Metallische Überbleibsel, die bei Verbrennungen in Krematorien zurückbleiben, gelten bei Verkauf als Betriebseinnahmen. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München am Donnerstag mitteilte, betrifft dies etwa Zahngold, Schmuckmaterial oder medizinische Prothesen, die bei einer Einäscherung übrigbleiben. Geklagt hatte eine Stadt, die entsprechende Metallreste aus einem Krematorium weiter an eine Metallscheideanstalt verkaufte. (Az. IX R 29/24)

Textgröße ändern: