The National Times - Indisches Gericht verhängt 38 Todesurteile wegen Anschlagsserie im Jahr 2008

Indisches Gericht verhängt 38 Todesurteile wegen Anschlagsserie im Jahr 2008


Indisches Gericht verhängt 38 Todesurteile wegen Anschlagsserie im Jahr 2008
Indisches Gericht verhängt 38 Todesurteile wegen Anschlagsserie im Jahr 2008

Wegen einer Anschlagsserie im Jahr 2008 hat ein indisches Gericht am Freitag 38 Menschen zum Tode verurteilt. Richter A R Patel habe elf weitere Verurteilte zu lebenslanger Haft verurteilt, teilte Sonderstaatsanwalt Amit Patel am Freitag mit. Insgesamt 49 Angeklagte waren bereits am 8. Februar dieses Jahres wegen Mordes und Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen worden.

Textgröße ändern:

Bei den koordinierten Anschlägen in der westindischen Stadt Ahmedabad waren am 26. Juli 2008 56 Menschen getötet worden. Mehr als 200 weitere Menschen wurden verletzt, als Schrapnellbomben auf Märkten, in Bussen und auf öffentlichen Plätzen in der Wirtschaftsmetropole des Bundesstaates Gujarat explodierten.

Eine Gruppe mit dem Namen Indian Mujahideen hatte die Anschläge für sich reklamiert. Insgesamt waren fast 80 Menschen wegen der Anschlagsserie angeklagt worden. Laut Staatsanwalt Patel wurden 28 freigesprochen.

Der Marathonprozess dauerte fast zehn Jahre lang. Mehr als 1100 Zeugen wurden angehört, immer wieder kam es zu Verzögerungen.

Indien wurde 2008 mehrfach von schweren Anschlägen erschüttert, zu denen sich die Indian Mujahideen bekannten. Dutzende Menschen starben in der Hauptstadt Neu Delhi und in der bei Touristen beliebten Stadt Jaipur.

Am 26. November 2008 waren bei koordinierten Angriffen auf Luxushotels, einen Bahnhof, ein Touristen-Café und ein jüdisches Zentrum in Mumbai 166 Menschen getötet worden. Für die Anschlagserie wurde die pakistanische Islamistengruppe Lashkar-e-Taiba (LeT) verantwortlich gemacht.

T.Allen--TNT

Empfohlen

SPD und CDU besiegeln Koalition: Bündnisvertrag in Brandenburg unterzeichnet

In Brandenburg ist die neue Regierungskoalition aus SPD und CDU offiziell besiegelt. Die Spitzen beider Parteien unterzeichneten am Montag im Landtag in Potsdam den gemeinsamen Koalitionsvertrag, wie die Parteien mitteilten. Die Basis von SPD und CDU hatte am Wochenende den Weg für das Bündnis freigemacht und das in den vergangenen Wochen ausgehandelte Dokument abschließend gebilligt.

Gericht in Aserbaidschan verurteilt Franzosen wegen "Spionage" zu zehn Jahren Haft

Ein Gericht in Aserbaidschan hat einen französischen Geschäftsmann wegen "Spionage" zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann namens Martin Ryan wurde gemeinsam mit einem Komplizen verurteilt, der wegen "Hochverrats" eine Haftstrafe von zwölf Jahren auferlegt bekam, wie ein AFP-Reporter berichtete.

EVP-Zusammenarbeit mit Ultrarechten auf EU-Ebene: CSU nimmt Weber in Schutz

Nach Medienberichten über eine Zusammenarbeit der Europäischen Volkspartei (EVP) mit ultrarechten Fraktionen im EU-Parlament hat CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann eine Zusammenarbeit zwischen Union und AfD ausgeschlossen. Er stellte sich am Montag gleichzeitig vor EVP-Chef Manfred Weber (CSU).

Gericht: Einmaliger Harnstein kein Ausschlussgrund für Polizeibewerber

Ein einmaliger Harnstein darf laut einer Gerichtsentscheidung nicht zum Ausschluss eines Polizeibewerbers führen. Das laufende Bewerbungsverfahren des Antragstellers für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst im Jahr 2027 sei fortzuführen, entschied das Verwaltungsgericht Aachen laut Mitteilung vom Montag. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bewerber aufgrund des einmaligen Harnsteins vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze dienstunfähig werde.

Textgröße ändern: