The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Trump will Straße von Hormus "übernehmen" und für Schutz bezahlt werden

Die USA wollen nach den Worten von Präsident Donald Trump die Straße von Hormus "übernehmen" und für die militärische Absicherung bezahlt werden. "Wir übernehmen die Kontrolle über die Meerenge", verkündete Trump am Montag im Fernsehsender Fox News. Das iranische Militär wies die Angaben umgehend zurück.

Cyberangriffe: EU und Großbritannien verhängen weitere Sanktionen gegen Russland

Die EU und Großbritannien haben wegen einer Reihe von Cyberangriffen miteinander abgestimmte neue Sanktionen gegen Russland verhängt. Die EU setzte am Montag neun Menschen und vier Einrichtungen auf ihre Sanktionsliste, Großbritannien 24 Personen und Einrichtungen. Betroffen sind unter anderem hochrangige Mitarbeiter des russischen Militärgeheimdienstes GRU und mutmaßliche Cyberkriminelle, die mit staatlichen Stellen zusammenarbeiten. In Berlin bestellte das Auswärtige Amt den russischen Botschafter wegen der Cyberangriffe ein.

Getötete Ex-Ministerin: Britische Anti-Terror-Polizei übernimmt Ermittlungen

Im Fall der getöteten britischen Ex-Ministerin Ann Widdecombe hat die Anti-Terror-Einheit der Polizei die Ermittlungen übernommen. "Neue Informationen und Beweise" hätten dazu geführt, dass die Einheit nun die Ermittlungen zu dem "entsetzlichen Mord" führe, teilte die britische Innenministerin Shabana Mahmood am Montag im Onlinedienst X mit.

Vor Ukraine-Treffen in Paris: Macron ruft zu verstärkter Waffenproduktion auf

Kurz vor einem Treffen von etwa zwei Dutzend Staats- und Regierungschefs der Pro-Ukraine-Koalition in Paris hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zu einer verstärkten Waffenproduktion aufgerufen. Der Krieg in der Ukraine habe gezeigt, "dass nicht der Waffenbestand, sondern der Nachschub die strategische Stabilität in Europa bestimmt", sagte Macron am Montag vor Vertretern der französischen Streitkräfte.

Textgröße ändern: