The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Irans Außenminister reist am Freitag nach Islamabad

Der iranische Außenminister Abbas Araghtschi reist am Freitag in die pakistanische Hauptstadt Islamabad. Ziel der am Abend beginnenden Reise seien "bilaterale Konsultationen, die Erörterung der aktuellen Entwicklungen in der Region und die Überprüfung der Lage" im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg, meldete die staatliche iranische Nachrichtenagentur Irna. Araghtschi reist demnach auch in Omans Hauptstadt Maskat und nach Moskau.

X-Nutzer scheitert erneut mit Klage gegen CDU-Außenpolitiker Kiesewetter

Ein Nutzer des Kurznachrichtendienstes X ist mit seiner Klage gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter vor dem Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen erneut gescheitert. Das Gericht wies die Klage am Freitag ab und bestätige damit ein früheres Urteil.

Wahlprüfungsbeschwerden zur Landtagswahl in Sachsen ohne Erfolg

Wahlprüfungsbeschwerden zur Landtagswahl in Sachsen vor mehr als anderthalb Jahren sind ohne Erfolg geblieben. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen erklärte am Freitag in Leipzig die von zwei Beschwerdeführern eingelegten Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl für unzulässig. (Az. Vf. 48-V-25)

Nach Söder-Vorstoß: Unterstützung aus der SPD für Aigner als Bundespräsidentin

CSU-Chef Markus Söder hat Bayerns Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) für eine Kandidatur für das Amt der Bundespräsidentin ins Gespräch gebracht - und diese erhielt umgehend Unterstützung aus der SPD. Der Abgeordnete und frühere Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, Aigner sei "mit Sicherheit eine geeignete Kandidatin". Auch SPD-Chef Lars Klingbeil äußerte sich lobend über die CSU-Politikerin. Zugleich äußerte er den Wunsch eines gemeinsamen Vorschlags der Koalition.

Textgröße ändern: