The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Russland meldet massive ukrainische Angriffe auf Moskau: 28 Drohnen abgeschossen

Die Ukraine hat nach russischen Angaben in der Nacht zum Freitag massive Drohnenangriffe auf Moskau gestartet. Innerhalb von etwa einer Stunde seien mindestens 28 auf Moskau zusteuernde Drohnen zerstört worden, erklärte der Bürgermeister der russischen Hauptstadt, Sergej Sobjanin.

Anschläge auf jüdische Repräsentanten geplant: Prozess gegen Agenten in Hamburg

In Hamburg beginnt am Freitag (09.30 Uhr) ein Prozess gegen zwei mutmaßliche iranische Agenten wegen der Vorbereitung von Anschlägen unter anderem auf den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster. Es handelt sich um einen dänischen und einen afghanischen Staatsbürger, die sich vor dem Oberlandesgericht der Hansestadt verantworten müssen. Die Bundesanwaltschaft klagte sie wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und versuchter Beteiligung an einem Tötungsdelikt an.

Serie antisemitischer Anschläge in Europa: Sieben Festnahmen in Belgien

Mehr als drei Monate nach einem Bombenanschlag auf eine Synagoge in Lüttich haben die belgischen Ermittler sieben Verdächtige festgenommen. Die Festnahmen seien bei mehreren Polizeirazzien erfolgt, teilte am Donnerstagabend die Staatsanwaltschaft mit. Die Regierung hatte den Anschlag Anfang März als "verabscheuungswürdige antisemitische Tat" eingestuft. Er reihte sich ein in eine ganze Reihe von Anschlägen auf jüdische Einrichtungen in Europa nach Beginn des Iran-Krieges.

König Charles III. hat seit Thronbesteigung 30 Millionen Pfund Steuern gezahlt

Der britische König Charles III. hat seit seiner Thronbesteigung im Jahr 2022 mehr als 30 Millionen Pfund (35 Millionen Euro) Steuern auf seine privaten Einnahmen gezahlt. Das teilte der Buckingham Palast am Donnerstagabend mit. Charles ist der erste britische König, der seine Steuerzahlungen publik macht. Die Veröffentlichung sei Teil der Bemühungen um mehr Transparenz, erklärte der Königspalast.

Textgröße ändern: