The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: Wahlbeteiligung bis 10.00 Uhr bei 40 Prozent

In Rheinland-Pfalz sind seit 08.00 Uhr rund 2,95 Millionen Menschen aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Bis 10.00 Uhr betrug die Wahlbeteiligung einschließlich der Briefwahlstimmen rund 40 Prozent, wie der Landeswahlleiter in Mainz mitteilte. Die Wahllokale schließen um 18.00 Uhr, danach werden erste Prognosen zum Wahlausgang erwartet.

Parlamentswahl in Slowenien begonnen - Knappes Ergebnis erwartet

In Slowenien hat am Sonntag die Parlamentswahl begonnen. Um 7.00 Uhr öffneten die Wahllokale in dem Nato- und EU-Mitgliedsstaat. Erwartet wird ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen der liberalen Freiheitsbewegung (GS) von Ministerpräsident Robert Golob und der rechtsgerichteten Slowenischen Demokratischen Partei (SDS) seines Vorgängers Janez Jansa, die nach einer Aufholjagd der Regierungspartei in den Umfragen fast gleichauf lagen.

Sexualisierte Gewalt im Internet: Bündnis ruft zu Demonstration in Berlin auf

In der Debatte über sexualisierte Gewalt im Internet ruft ein neu gegründetes Bündnis zu einer Demonstration in Berlin auf. Am Sonntagnachmittag (16.00 Uhr) soll die Kundgebung am Brandenburger Tor starten, wie der "Feminist Fight Club" zusammen mit der Initiative "Nur Ja heißt Ja" ankündigte. Die Kundgebung finde "in Solidarität mit Collien Fernandes" statt.

Landtagswahl in Rheinland-Pfalz begonnen - fast drei Millionen Menschen aufgerufen

In Rheinland-Pfalz hat am Sonntag die Landtagswahl begonnen. Um 08.00 Uhr öffneten die Wahllokale. Rund 2,95 Millionen Menschen sind aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Am Vormittag wollen die Spitzenkandidaten von SPD und CDU ihre Stimmen abgeben. Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) wählt in Bad Bergzabern, sein Herausforderer Gordon Schnieder (CDU) in Birresborn.

Textgröße ändern: