The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Präsidenten Russlands, Chinas und des Iran bei Gipfel in Kirgistan

In Kirgistan beginnt am Montag ein Gipfel der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit, zu dem unter anderen der russische Präsident Wladimir Putin, sein chinesischer Kollege Xi Jinping sowie der iranische Präsident Massud Peseschkian erwartet werden. Etwa ein Dutzend Staatenlenker wollen bei dem zweitägigen Treffen in der Hauptstadt Bischkek das 25-jährige Bestehen des Bündnisses begehen.

Erstes Ministertreffen von neuem Verteidigungsbündnis in Istanbul

Minister des neuen Militärbündnisses aus Saudi-Arabien, der Türkei und Pakistan kommen am Montag erstmals zu Beratungen in Istanbul zusammen. Bei dem Treffen soll nach Angaben der türkischen Regierung ein mit den Außen- und Verteidigungsministern sowie Militärchefs der drei Länder besetzter gemeinsamer verteidigungspolitischer "Strategie-Ausschuss" gebildet werden. Zudem soll über eine Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten, Kooperationen in der Rüstungsindustrie und die Kompatibilität der Armeen beraten werden.

Klingbeil berät mit G20-Finanzministern im US-Bundesstaat North Carolina

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) nimmt ab Montag an einem zweitägigen Treffen der G20-Finanzminister und Zentralbanker in Asheville im US-Bundesstaat North Carolina teil. Klingbeil werde am Rande des Treffens auch bilaterale Gespräche mit wichtigen Partnern wie dem kanadischen Finanzminister und der indischen Finanzministerin führen, sagte eine Ministeriumssprecherin in Berlin. Für Dienstag steht demnach ein Besuch im BMW-Werk in South Carolina auf dem Programm.

Außenminister Wadephul besucht Tunesien und Algerien

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) besucht am Montag und Dienstag die nordafrikanischen Mittelmeeranrainer Tunesien und Algerien. In Tunis sind am Montag Gespräche mit seinem Kollegen Mohamed Nafti geplant sowie Treffen mit Vertretern deutscher Unternehmen im Land und tunesischer Start-ups.

Textgröße ändern: