The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Haager Gericht bestätigt Anklagepunkte gegen ugandischen Milizenführer Joseph Kony

Im Fall des flüchtigen ugandischen Milizenführers Joseph Kony hat Internationale Strafgerichtshof (IStGH) alle 39 Anklagepunkte wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestätigt. Die Richter des Gerichts in Den Haag erklärten am Donnerstag, es gebe berechtigte Gründe für die Annahme, dass Kony als "indirekter Mittäter" für 29 Anklagepunkte, darunter Mord und Folter, verantwortlich gewesen sei.

Frankreich ernennt Justizopfer Dreyfus posthum zum General

Gut 130 Jahre nach der unrechtmäßigen Verurteilung des jüdischen Offiziers Alfred Dreyfus wegen angeblichen Verrats hat Frankreich den Elsässer posthum zum Brigadegeneral ernannt. Der französische Senat verabschiedete am Donnerstag einstimmig einen entsprechenden Gesetzesvorschlag des ehemaligen Premierministers Gabriel Attal.

RSF-Miliz stimmt Waffenruhe-Vorschlag internationaler Vermittler zu

Im Bürgerkriegsland Sudan hat die Konfliktpartei Rapid Support Forces (RSF) nach eigenen Angaben einem internationalen Vermittlervorschlag für eine Waffenruhe zugestimmt. Die RSF bekräftige ihre Zustimmung zu dem von den USA, Ägypten, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien eingebrachten Vorschlag für eine "humanitäre Waffenruhe", erklärte die Miliz am Donnerstag.

Bundestag: Linken-Politikerin Bünger scheitert bei Wahl für Geheimdienste-Gremium

Die Linkspartei ist im Bundestag erneut mit einer Kandidatin bei der Wahl für das Gremium zur Überwachung der Geheimdienste gescheitert. In dem sogenannten Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) ist somit weiterhin weder die Linkspartei noch die AfD vertreten.

Textgröße ändern: