The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

London und Paris richten am Dienstag Verteidigungsministertreffen zur Straße von Hormus aus

Großbritannien und Frankreich richten am Dienstag ein virtuelles Treffen von Verteidigungsministern aus, bei dem es um militärische Pläne zur Sicherung der Schifffahrt in der Straße von Hormus gehen soll. "Verteidigungsminister John Healey wird gemeinsam mit seiner französischen Amtskollegin Catherine Vautrin den Vorsitz bei einem Treffen von über 40 Nationen" im Rahmen der "multinationalen Mission" führen, erklärte das britische Verteidigungsministerium am Sonntag.

In Polen angeklagter Ex-Justizminister aus Ungarn in die USA geflohen

Der in seiner Heimat wegen mehrerer strafrechtlicher Vorwürfe gesuchte frühere polnische Justizminister Zbigniew Ziobro ist aus seinem Asylland Ungarn in die USA geflohen. Ziobro bestätigte am Sonntag dem rechtsgerichteten polnischen Sender Republika, dass er sich in den USA aufhalte. In seiner Heimat drohen dem Architekten der umstrittenen polnischen Justizreform bis zu 25 Jahre Haft.

Trump: Iranische Antwort auf US-Vorschlag ist "vollkommen inakzeptabel"

Im zähen Ringen um einen Ausweg aus dem Iran-Krieg hat US-Präsident Donald Trump die Antwort Teherans auf den US-Vorschlag als "vollkommen inakzeptabel" zurückgewiesen. "Sie gefällt mir nicht", schrieb der 79-Jährige am Sonntag in seinem Onlinedienst Truth Social. Dort hatte er dem Iran zuvor bereits vorgeworfen, die USA an der Nase herumzuführen.

Papst verurteilt jüngste Gewaltwelle in Mali und im Tschad

Papst Leo XIV. hat die neue Welle dschihadistischer Gewalt in der Sahelzone verurteilt. "Mit großer Sorge habe ich von den Berichten zunehmender Gewalt in der Sahelzone erfahren, insbesondere im Tschad und in Mali, die von terroristischen Angriffen getroffen wurden", sagte der Papst am Sonntag vor Gläubigen auf dem Petersplatz.

Textgröße ändern: