The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

"Tut so, als stünde ich auf dem Stimmzettel": Trump wirbt bei Republikaner-Parteitag um Wähler

US-Präsident Donald Trump hat beim Parteitag seiner regierenden Republikaner mit kämpferischen Worten um seine Wählerbasis geworben - und sich dabei ins Zentrum der bevorstehenden Kongresswahl gerückt. "Ich bitte euch, so zu tun, als stünde ich auf dem Stimmzettel", sagte Trump am Mittwoch (Ortszeit) bei seiner Rede in Dallas im Bundesstaat Texas. Zudem verteidigte er den bei vielen republikanischen Wählern unpopulären Iran-Krieg.

"Tut so, als stünde ich auf dem Stimmzettel": Trump wirbt bei Parteitag um Wähler

US-Präsident Donald Trump hat bei dem Parteitag seiner regierenden Republikaner mit kämpferischen Worten um seine Wählerbasis geworben - und sich dabei ins Zentrum der bevorstehenden Kongresswahl gerückt. "Ich bitte euch, so zu tun, als stünde ich auf dem Stimmzettel", sagte Trump am Mittwoch bei seiner Rede in Dallas im Bundesstaat Texas. "Eure Stimme wird darüber entscheiden, ob unser Land zum Auftakt der nächsten 250 Jahre ins Straucheln gerät oder vorwärts stürmt und niemals zurückblickt."

Bundesweiter Test von Alarmsystemen an sogenanntem Warntag

In Deutschland werden am Donnerstag (11.00 Uhr) die Warnsysteme für den Katastrophenfall getestet. Bund, Länder und Kommunen lösen am bundesweiten Warntag über diverse Kanäle einen Probealarm aus - darunter über offizielle Warnapps wie Nina und Katwarn sowie das Cell-Broadcast-System für Mobiltelefone. Auch Medien und Anzeigetafeln verbreiten Warnmeldungen.

Bundestag setzt Haushaltsberatungen fort

Der Bundestag setzt am Donnerstag seine Beratungen über den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr fort. Den Auftakt macht der Etat des Bundesinnenministeriums (09.00 Uhr). Es folgen die Budgets der Ressorts Justiz, Landwirtschaft, Bildung, Wohnen und Gesundheit. Nach dem Abschluss der Beratung der Einzeletats am Freitag geht der Entwurf in die weiteren parlamentarischen Beratungen.

Textgröße ändern: