The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Pistorius schließt Bundeswehr-Einsatz zum Schutz der Straße von Hormus aus

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat eine Beteiligung der Bundeswehr an einer Sicherung der Straße von Hormus ausgeschlossen. Es werde "keine militärische Beteiligung" geben, sagte Pistorius am Montag nach einem Treffen mit seinem lettischen Kollegen Andris Spruds in Berlin. Deutschland sei jedoch bereit, auf diplomatischem Wege zu einer sicheren Passage von Schiffen durch die Straße von Hormus beizutragen.

Bestätigung aus Kiew: Sean Penn verpasst Oscar-Verleihung wegen Ukraine-Reise

Hollywood-Star Sean Penn hat die Oscar-Verleihung wegen einer Reise in die Ukraine verpasst. Ein ranghoher Vertreter der ukrainischen Regierung sagte am Montag der Nachrichtenagentur AFP in Kiew, der US-Schauspieler und Filmemacher halte sich zu einem "Privatbesuch" in Kiew auf, um die Ukraine zu "unterstützen". Zuerst hatte die "New York Times" über Penns Reise berichtet.

SPD und CDU besiegeln Koalition: Bündnisvertrag in Brandenburg unterzeichnet

In Brandenburg ist die neue Regierungskoalition aus SPD und CDU offiziell besiegelt. Die Spitzen beider Parteien unterzeichneten am Montag im Landtag in Potsdam den gemeinsamen Koalitionsvertrag, wie die Parteien mitteilten. Die Basis von SPD und CDU hatte am Wochenende den Weg für das Bündnis freigemacht und das in den vergangenen Wochen ausgehandelte Dokument abschließend gebilligt.

Gericht in Aserbaidschan verurteilt Franzosen wegen "Spionage" zu zehn Jahren Haft

Ein Gericht in Aserbaidschan hat einen französischen Geschäftsmann wegen "Spionage" zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann namens Martin Ryan wurde gemeinsam mit einem Komplizen verurteilt, der wegen "Hochverrats" eine Haftstrafe von zwölf Jahren auferlegt bekam, wie ein AFP-Reporter berichtete.

Textgröße ändern: