The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

CDU-Präsidium um Bundeskanzler Merz kommt an Wahlabend in Berlin zusammen

Am Abend der wegweisenden Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin kommt am Sonntag (17.00 Uhr) in Berlin das CDU-Präsidium um den Bundesvorsitzenden und Bundeskanzler Friedrich Merz zu Beratungen im Konrad-Adenauer-Haus zusammen. Merz steht seit dem Debakel bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vor zwei Wochen, wo die CDU abgeschlagen hinter der AfD landete, massiv unter Druck. Vereinzelt wurde zuletzt über seine Ablösung diskutiert.

Mecklenburg-Vorpommern wählt neuen Landtag - enges Rennen von SPD und AfD erwartet

In Mecklenburg-Vorpommern wird am Sonntag (08.00 Uhr) ein neuer Landtag gewählt. Rund 1,3 Millionen Wahlberechtigte sind zur Stimmabgabe aufgerufen. Umfragen sagen ein enges Rennen zwischen der SPD von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und der AfD um den Wahlsieg voraus. Beide Parteien lagen zuletzt nur wenige Prozentpunkte auseinander.

Berlin wählt neues Abgeordnetenhaus - CDU und Linkspartei ringen um Sieg

In Berlin wird am Sonntag (08.00 Uhr) ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Rund zweieinhalb Millionen Wahlberechtigte entscheiden damit auch, wer als Regierender Bürgermeister oder als Regierende Bürgermeisterin in das Rote Rathaus einzieht. Umfragen sagen ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen der CDU und der Linken um den Wahlsieg voraus.

Frankreichs Staatsverschuldung erreicht in diesem Jahr höchsten Stand seit 1978

Frankreichs Staatsverschuldung wird in diesem Jahr nach Angaben aus Paris ihren höchsten Stand seit fast 50 Jahren erreichen. Die Staatsschulden würden 2026 119,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und 2027 121,7 Prozent erreichen, verlautete am Samstag aus dem französischen Finanzministerium. So hoch lag der Wert nach Angaben des französischen Statistikamtes Insee seit 1978 nicht mehr.

Textgröße ändern: