The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Konflikt um Polens Verfassungsgericht: Tusk kündigt Rückkehr zu "Rechtsstaatlichkeit" an

Im jahrelangen Streit um Richter an Polens Verfassungsgericht hat Ministerpräsident Donald Tusk die Wiederherstellung der "rechts- und verfassungsgemäßen Ordnung" angekündigt. Die "Rechtsstaatlichkeit" müsse wieder "Realität des polnischen Alltags" werden, sagte Tusk in einem am Mittwoch im Onlinedienst X veröffentlichten Video. Zuvor war es vor dem Gerichtsgebäude in Warschau im Zuge neuer Proteste zu Handgreiflichkeiten zwischen Demonstrierenden und der Polizei gekommen.

Bundes-Grüne geben Berliner Landesverband bei Sondierung freie Hand

Nach der Unterbrechung der rot-grün-roten Sondierungsgespräche in Berlin gibt die Grünen-Bundesspitze ihrem Berliner Landesverband ab sofort freie Hand. "Die weiteren Entscheidungen liegen auf Berliner Landesebene", zitierte die "Bild"-Zeitung am Mittwoch aus einer Nachricht des Bundesvorsitzenden Felix Banaszak an die Parteimitglieder.

Israels früherer Inlandsgeheimdienst-Chef verklagt Netanjahu wegen Verleumdung

Der frühere Chef des israelischen Inlandsgeheimdienstes Schin Bet, Ronen Bar, hat Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen Verleumdung verklagt. Netanjahu habe bei der Frage nach der Verantwortung für den Hamas-Überfall vom 7. Oktober 2023 wissentlich falsche Vorwürfe gegen ihn erhoben, heißt es in der am Mittwoch eingereichten Klage. Bar fordert umgerechnet rund 873.000 Euro Schadenersatz.

Gewaltsame Proteste in Albanien: Bildungsministerium in Brand gesteckt

Bei gewaltsamen Protesten gegen die Regierung in Albanien haben Demonstranten am Mittwoch einen Brand im Bildungsministerium der Hauptstadt Tirana verursacht. Wie AFP-Journalisten weiter berichteten, schlugen Protestierende außerdem Fensterscheiben ein und legten weitere Brände. Die Polizei setzte Wasserwerfer und Tränengas ein. Es war der zweite Tag schwerer Ausschreitungen in Folge.

Textgröße ändern: