The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Brandsätze auf Rüstungsfirmen in München: Polizei geht von politischem Motiv aus

Nach einer versuchten nächtlichen Brandsatzattacke auf ein Firmengebäude mit Rüstungsunternehmen in München gehen Ermittler von einem politischen Hintergrund aus. Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) und die Münchner Generalstaatsanwaltschaft übernahmen deshalb den Fall, wie ein LKA-Sprecher am Donnerstag in der Landeshauptstadt sagte. Demnach wurden die Brandsätze in der Nacht aus einem Auto geworfen. Zwei Verdächtige wurden später an einer Tankstelle festgenommen.

Bundesfinanzhof: Beiträge an Schulförderverein können steuerlich absetzbar sein

Eltern, die Beiträge an den Förderverein der Privatschule ihrer Kinder zahlen, können diese unter Umständen von der Steuer absetzen. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) am Donnerstag in München mitteilte, können unter bestimmten Voraussetzungen 30 Prozent des Schulgelds, höchstens aber 5000 Euro pro Kind, als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. (Az. X R 27/23)

Deutschland sagt weitere 250 Millionen Euro für Energieversorgung in Ukraine zu

Deutschland stellt der Ukraine weitere 250 Millionen Euro zur Sicherung ihrer von Russland angegriffenen Energieversorgung zur Verfügung. Mit dem Geld sollten "akute Reparaturbedarfe" im kommenden Winter finanziert werden, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag in Berlin. Hintergrund ist, dass Russland bei seinen Angriffen oftmals gezielt ukrainische Kraftwerke zerstört. Der Ausfall der Wärmeversorgung macht den Menschen in dem Land vor allem im Winter schwer zu schaffen.

Moskau kündigt Schließung von russischen Standorten des Goethe-Instituts an

Als Reaktion auf die Schließung des Russischen Hauses in Berlin hat die russische Regierung eine Schließung der Standorte des Goethe-Instituts in Russland angekündigt. Die Zweigstellen des deutschen Kulturinstituts in Moskau, St. Petersburg und Jekaterinburg würden "natürlich" geschlossen, sagte der russische Außenminister Sergej Lawrow am Donnerstag nach Angaben russischer Nachrichtenagenturen. Die Bundesregierung hatte die Schließung des Russischen Hauses mit dem mutmaßlich russischen Anschlagsversuch am Flughafen in Leipzig begründet.

Textgröße ändern: