The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Merz empfängt Schweizer Bundespräsidenten Parmelin im Kanzleramt

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) empfängt am Dienstag den Schweizer Bundespräsidenten Guy Parmelin zu dessen Antrittsbesuch in Berlin. In einem gemeinsamen Gespräch wollen Merz und Parmelin Themen der bilateralen Zusammenarbeit sowie europapolitische, außen- und sicherheitspolitische Fragen erörtern. Anschließend wollen sie gemeinsam vor die Presse treten (gegen 11.00 Uhr).

Kreml-Chef Putin zu Besuch in China erwartet

Der russische Staatschef Wladimir Putin wird am Dienstag zu einem zweitägigen Besuch in China erwartet. Bei einem Treffen mit dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping will sich Putin nach Kreml-Angaben über "wichtige internationale und regionale Fragen" austauschen. Nach Angaben Moskaus plant Putin auch ein Treffen mit Chinas Regierungschef Li Qiang, bei dem die wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit im Fokus stehen soll.

Staatliches Förderprogramm für E-Auto-Kauf startet

Ab Dienstag können Privathaushalte die staatliche Förderprämie für den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos oder eines Plugin-Hybrids beantragen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) gibt am Morgen den Startschuss für das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Die Förderung gibt es rückwirkend für Autos, die seit dem 1. Januar neu zugelassen wurden.

Angela Merkel erhält Europäischen Verdienstorden

Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) erhält am Dienstag (11.30 Uhr) den Europäischen Verdienstorden des EU-Parlaments. Sie wird aus diesem Anlass in Straßburg eine kurze Rede halten. Neben Merkel verleiht das Parlament die höchste Auszeichnung des Ordens an den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und den ehemaligen polnischen Gewerkschaftsführer und Staatspräsidenten Lech Walesa.

Textgröße ändern: