The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Stromversorgung auf Kuba nach tagelangem Ausfall wiederhergestellt

Nach einem erneuten Stromausfall in weiten Teilen Kubas ist die Energieversorgung weitgehend wieder intakt. Wie der staatliche Energieversorger UNE am Freitag mitteilte, wurde in allen Teilen des Landes die Stromversorgung wieder aufgenommen, nachdem diese in sieben von 15 Provinzen zusammengebrochen war. Eine Analyse der Nachrichtenagentur AFP ergab, dass allein am Dienstag rund 65 Prozent des Karibikstaates von Stromausfällen betroffen waren.

Libanon und Israel verlängern Waffenruhe um 45 Tage - Trotzdem heftige Gefechte

Israel und der Libanon haben sich auf eine Verlängerung ihrer Waffenruhe um 45 Tage geeinigt - allerdings gehen die heftigen Gefechte zwischen der israelischen Armee und der pro-iranischen Hisbollah-Miliz weiter. Das US-Außenministerium erklärte am Freitag nach zweitägigen Verhandlungen zwischen dem Libanon und Israel, die Verlängerung der Waffenruhe solle Zeit für weitere "Fortschritte" bei der Suche nach einer dauerhaften Friedenslösung geben.

Funkstille beendet: Merz telefoniert mit Trump

Nach der Verstimmung in Washington über Äußerungen von Kanzler Friedrich Merz (CDU) zum Iran-Krieg ist die Funkstille zwischen beiden Seiten beendet. Merz telefonierte am Freitag mit US-Präsident Donald Trump während dessen Rückreise aus China und sprach im Online-Dienst X von einem "guten Telefonat". Scharfe Kritik am Kanzler kam indes von dem Trump-Berater und früheren US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell.

US-Außenministerium: Libanon und Israel verlängern Waffenruhe um 45 Tage

Israel und der Libanon haben sich nach US-Angaben auf eine Verlängerung ihrer Waffenruhe um 45 Tage geeinigt. Das teilte das US-Außenministerium am Freitag nach zweitägigen Verhandlungen der beiden Länder in Washington mit. Die brüchige Feuerpause gilt seit dem 17. April und wäre eigentlich am Sonntag ausgelaufen.

Textgröße ändern: