The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt: Klingbeil sieht Klärungsbedarf bei CDU

Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil sieht nach der Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten in Sachsen-Anhalt auch Klärungsbedarf bei der CDU. Dass Rausch mit deutlich mehr als den AfD-Stimmen gewählt wurde, "wirft sehr drängende Fragen auf", erklärte Klingbeil am Dienstag. "Nicht nur das BSW, sondern auch die CDU muss dringend erklären, wie es dazu kommen konnte."

Regierungskreise: Macron berät mit wichtigen Ministern über Schülerproteste

Angesichts der seit Wochen andauernden Schülerproteste in Frankreich trifft der französische Präsident Emmanuel Macron am Dienstagabend mit wichtigen Ministern zusammen. An dem Treffen sollen unter anderem Premierminister Sébastien Lecornu, Innenminister Laurent Nuñez und Bildungsminister Édouard Geffray teilnehmen, wie am Dienstag aus Regierungskreisen verlautete.

Jemen: Militärkoalition meldet abgefangene Huthi-Rakete im Südwesten Saudi-Arabiens

Die von Saudi-Arabien angeführte Militärkoalition im Jemen hat eigenen Angaben zufolge eine ballistische Rakete der pro-iranischen Huthi-Miliz abgefangen. Die Rakete, die auf Chamis Muschait im Südwesten Saudi-Arabiens abgefeuert worden sei, sei "abgefangen und zerstört" worden, erklärte der Sprecher der Koalition, Turki al-Maliki, am Dienstag im Onlinedienst X. In der Stadt befindet sich ein Luftwaffenstützpunkt.

Grüne: Regierung gelingt Berufung von Antisemitismusbeauftragtem nicht

Die Grünen kritisieren, dass das Amt des Antisemitismusbeauftragten weiter unbesetzt ist. "Zu jeder passenden wie unpassenden Gelegenheit inszeniert sich die Bundesregierung als Vorkämpferin gegen Antisemitismus", sagte die Grünen-Innenpolitikerin Marlene Schönberger am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. "Doch die Worte passen nicht zu ihren Taten. Politische Bildungsarbeit gegen Antisemitismus wird geschwächt und es gelingt der Bundesregierung noch nicht einmal, einen Antisemitismusbeauftragten zu berufen.

Textgröße ändern: