The National Times - Hessischer Rundfunk verlässt Kurznachrichtendienst X

Hessischer Rundfunk verlässt Kurznachrichtendienst X


Hessischer Rundfunk verlässt Kurznachrichtendienst X
Hessischer Rundfunk verlässt Kurznachrichtendienst X / Foto: © AFP/Archiv

Der Hessische Rundfunk verlässt den Kurzbotschaftendienst X von US-Milliardär Elon Musk. Nach der Bundestagswahl am 23. Februar würden dort keine Nachrichten der eigenen Nachrichtensendung Hessenschau mehr verbreitet, erklärte der Sender am Sonntag auf seinen Internet-Seiten. X sei aus seiner Sicht "kein Ort mehr für einen offenen und fairen Austausch".

Textgröße ändern:

"Seit US-Milliardär Elon Musk die Plattform übernommen hat, dominierten dort zunehmend Hetze und Demokratiefeindlichkeit", teilte der Leiter der Nachrichtensendung Hessenschau, Fabian Kühne, zur Begründung mit. Die Entscheidung zum Verlassen der Plattform traf die Programmdirektion des öffentlich-rechtlichen Senders "nach Diskussionen" demnach im Dezember. Es sei aber beschlossen worden, während der Zeit des "hochpolitisierten" Bundestagswahlkampfs dort noch "verlässliche Informationen" anzubieten.

X sieht sich seit der Übernahme durch Unternehmer Musk seit längerem dem Vorwurf ausgesetzt, nicht entschlossen genug gegen Desinformationen und Hassnachrichten vorzugehen. Musk selbst nutzte sein Netzwerk zuletzt zudem verstärkt dazu, sich in die Politik auch außerhalb der USA einzumischen. So beschimpfte er Mitglieder der Bundesregierung und rief zur Wahl der AfD auf. Musk ist inzwischen außerdem offiziell zu einem Berater des neuen US-Präsidenten Donald Trump ernannt worden, den er politisch unterstützt.

Der Hessische Rundfunk reiht sich damit ein in eine zunehmend längere Liste von deutschen Institutionen, die X den Rücken kehren. Zuletzt gaben unter anderem das Bundesverteidigungsministerium und die Bundeswehr, der Landtag in Niedersachsen, große Gewerkschaften wie Verdi und dutzende Universitäten sowie Forschungseinrichtungen bekannt, das Netzwerk nicht mehr zu benutzen.

Bereits in den Monaten und Jahren zuvor hatten schon weitere Organisationen, Firmen oder auch Kommunen den Abschied von X vollzogen - darunter unter anderem Konzerne wie Aldi Nord und der Fußball-Bundesligist FC St. Pauli.

Der Hessische Rundfunk war nach eigenen Angaben seit November 2008 bei dem X-Vorläufer Twitter vertreten. Er hat auf X demnach rund 270.000 Follower. Nachrichten der Hessenschau blieben weiterhin über andere sozialen Medien wie Whatsapp und Instagram oder die sendereigene Internetseite erreichbar.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: