The National Times - Gericht lässt Klage gegen Netflix wegen Darstellung in "Das Damengambit" zu

Gericht lässt Klage gegen Netflix wegen Darstellung in "Das Damengambit" zu


Gericht lässt Klage gegen Netflix wegen Darstellung in "Das Damengambit" zu
Gericht lässt Klage gegen Netflix wegen Darstellung in "Das Damengambit" zu

Ein Gericht in Los Angeles hat die Klage einer georgischen Schachspielerin gegen den Streamingdienst Netflix wegen ihrer Darstellung in der erfolgreichen Serie "Das Damengambit" zugelassen. Bundesrichterin Virginia Phillips begründete ihre Entscheidung damit, dass "die Tatsache, dass es sich bei der Serie um ein fiktionales Werk handelt, Netflix nicht von der Haftung für Verleumdung befreit". Nona Gaprindaschwili hatte Netflix im Herbst auf fünf Millionen Dollar (4,24 Millionen Euro) Schadenersatz verklagt.

Textgröße ändern:

Die Darstellung ihrer Person sei "sexistisch und herabsetzend", hieß es in der Klageschrift, die Gaprindaschwili bei dem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien einreichte. Die Behauptung einer Figur in der Serie, dass die Georgierin niemals in Schach-Turnieren gegen Männer angetreten sei, sei "erwiesenermaßen falsch".

Die 80-Jährige hatte 1968, dem Jahr, in dem auch die Serie spielt, gegen dutzende männliche Konkurrenten gespielt. Zu allem Überfluss sei Gaprindaschwili im "Damengambit" als Russin statt als Georgierin beschrieben worden.

Die Anwälte von Netflix hatten versucht, die Klage mit der Begründung abzuweisen, dass es sich bei der Serie um ein fiktionales Werk handle und sie daher durch die Meinungsfreiheit geschützt sei. Richterin Phillips befand am Donnerstag jedoch, dass dieser Umstand Netflix nicht von der Haftung befreie.

"Das Damengambit" ist die erfolgreichste Mini-Serie von Netflix überhaupt. Nach Angaben des Streamingdienstes schauten allein in den ersten 28 Tagen 62 Millionen Haushalte die Geschichte des fiktiven Schachgenies Beth Harmon. Die Serie mit Anya Taylor-Joy in der Hauptrolle trieb weltweit den Verkauf von Schachbrettern in die Höhe.

P.Jones--TNT

Empfohlen

Japanische Medien: Tee-Großmeister Sen Genshitsu mit 102 Jahren gestorben

Der japanische Tee-Großmeister Sen Genshitsu hat im Laufe seines Lebens Staatschefs und Monarchen Tee serviert - nun ist er Medienberichten zufolge im Alter von 102 Jahren gestorben. Der japanische Fernsehsender NHK sowie die Zeitung "Yomiuri Shimbun" berichteten am Donnerstag vom Tod des international bekannten Großmeisters. Mit seinen Tee-Zeremonien und Bemühungen um den Frieden wurde Genshitsu international bekannt.

Trump-Regierung lässt missliebige Inhalte aus Nationalmuseen entfernen

US-Präsident Donald Trump lässt missliebige Inhalte aus Nationalmuseen in Washington entfernen. Die US-Regierung ordnete in einem am Dienstag (Ortszeit) veröffentlichten Brief an, "spalterische oder parteiische" Darstellungen zur US-Geschichte und -Kultur aus Ausstellungen zu entfernen und die "amerikanische Einzigartigkeit zu feiern". Betroffen sind acht Museen der Dachorganisation Smithsonian Institution, die sich überwiegend aus Bundesmitteln finanziert.

EU-Außenbeauftragte Kallas verurteilt Tötung fünf palästinensischer Journalisten

Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas hat die Tötung von fünf palästinensischen Journalisten durch einen israelischen Angriff im Gazastreifen verurteilt. Die Behauptung Israels, der Reporter Anas al-Scharif des katarischen Nachrichtensenders Al-Dschasira sei ein "Terrorist" der radikalislamischen Hamas, müsse belegt werden, erklärte Kallas am Montag. Angriffe auf Journalisten müssten vermieden und Hilfslieferungen in den Gazastreifen zugelassen werden.

Harry und Meghan unterschreiben neuen Vertrag mit Netflix - Deal offenbar weniger lukrativ

Prinz Harry und seine Ehefrau Meghan Markle haben einen neuen, aber offenbar weniger lukrativen Vertrag mit dem US-Streaminganbieter Netflix unterzeichnet. Die "kreative Partnerschaft" zwischen der Produktionsfirma des Paares, Archewell Productions, und Netflix wird um mehrere Jahre verlängert, wie beide Seiten am Montag mitteilten. Allerdings handelt es sich nicht mehr wie bislang um einen Exklusivvertrag, sondern um einen sogenannten First-Look-Vertrag.

Textgröße ändern: