The National Times - Produzent: Polizei stand nach Will Smiths Ohrfeige für Festnahme bereit

Produzent: Polizei stand nach Will Smiths Ohrfeige für Festnahme bereit


Produzent: Polizei stand nach Will Smiths Ohrfeige für Festnahme bereit
Produzent: Polizei stand nach Will Smiths Ohrfeige für Festnahme bereit

Unmittelbar nach seiner Ohrfeige für Chris Rock bei der Oscar-Verleihung stand die Polizei offenbar bereit, um Hollywood-Star Will Smith festzunehmen. Direkt nach dem Aufsehen erregenden Vorfall seien Polizisten zu ihm gekommen, sagte Gala-Produzent Will Packer laut am Donnerstag (Ortszeit) veröffentlichten Auszügen eines Interviews mit dem Fernsehsender ABC. "Sie sagten, wir werden ihn holen, wir sind bereit, ihn jetzt sofort abzuholen, Sie können Klage einreichen."

Textgröße ändern:

Chris Rock habe aber "sehr ablehnend" auf den Vorschlag der Beamten reagiert, Smith wegen seines tätlichen Angriffs festzunehmen. "Er meinte: 'Mir geht es gut'", schilderte Packer die Reaktion des Komikers. Die Nachfrage der Polizisten, ob sie in der Angelegenheit irgendetwas unternehmen sollten, habe Rock verneint. Die Polizei in Los Angeles hatte bereits kurz nach dem Vorfall am Sonntag mitgeteilt, dass Rock keine Anzeige erstatten wolle.

Rock hatte bei der Oscar-Gala auf der Bühne einen Witz über den krankheitsbedingten Haarausfall der Frau von Smith, Jada Pinkett Smith, gemacht. Ihr Mann war daraufhin auf die Bühne gekommen und hatte Rock ins Gesicht geschlagen.

Eine halbe Stunde später bekam Smith den Oscar als bester Hauptdarsteller. In seiner Dankesrede entschuldigte er sich für die Ohrfeige unter Tränen bei den Organisatoren der Veranstaltung und den anderen Nominierten, nicht aber bei Rock. Dies holte er am folgenden Tag via Instagram nach. Sein Verhalten sei "inakzeptabel und unentschuldbar" gewesen, erklärte Smith.

Die Oscar-Akademie teilte am Mittwoch mit, Smith sei nach der Ohrfeige zum Verlassen der Gala aufgefordert worden. Der Schauspieler habe sich jedoch "geweigert". Die Veranstalter räumten ein, sie hätten "die Situation anders handhaben können". Allerdings leitete die Academy of Motion Picture Arts and Sciences ein Disziplinarverfahren gegen Smith ein, das zu einem Ausschluss des Schauspielers führen könnte.

Medienberichte, wonach Packer Smith gebeten habe zu bleiben, wies der Produzent in dem ABC-Interview zurück. Er habe gar nicht mit Smith gesprochen, sagte er.

V.Allen--TNT

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: