The National Times - Oberverwaltungsgericht: "Cottbuser Spaziergänge" bleiben vorerst verboten

Oberverwaltungsgericht: "Cottbuser Spaziergänge" bleiben vorerst verboten


Oberverwaltungsgericht: "Cottbuser Spaziergänge" bleiben vorerst verboten
Oberverwaltungsgericht: "Cottbuser Spaziergänge" bleiben vorerst verboten

Die als "Cottbuser Spaziergänge" bezeichneten Protestaktionen von Gegnern der Coronaschutzmaßnahmen in Brandenburg bleiben vorerst verboten. Das noch bis Sonntag geltende Verbot sei nicht zu beanstanden, erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag in Berlin. Die Brandenburger Polizei hatte ein präventives Verbot unangemeldeter Versammlungen bis zu diesem Zeitpunkt erlassen.

Textgröße ändern:

Ein Bürger ging dagegen erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Cottbus vor: Es erklärte das Verbot im Eilverfahren für rechtswidrig. Dagegen legte das Polizeipräsidium Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein, das den Beschluss des Verwaltungsgerichts nun abänderte.

Die Polizei als Versammlungsbehörde habe genügend Gründe für ihre Annahme angeführt, "dass es bei künftigen unangemeldeten Versammlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu massiven Verstößen gegen die Vorgaben der Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung komme, die in der derzeitigen Phase der Corona-Pandemie zu erheblich erhöhten Ansteckungsgefahren führten", teilte das Gericht mit.

Das ergebe sich schon aus den bisher gemachten Erfahrungen mit vergleichbaren Veranstaltungen. Dass die sogenannten Spaziergänge extra nicht angemeldet würden, diene erkennbar dem Zweck, "jede Kooperation mit der Versammlungsbehörde systematisch zu verhindern". So sollten Auflagen umgangen werden.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) erklärte zu der Entscheidung, wer sich an Recht und Ordnung halte, könne jederzeit demonstrieren. "Es gelten einfache Regeln - eine Versammlung muss angemeldet werden, es braucht einen Versammlungsleiter, und die Teilnehmer müssen sich bis auf Weiteres an die Maskenpflicht halten."

C.Bell--TNT

Empfohlen

Klinikversorgung: Chef von Expertengremium hält 700 Häuser für verzichtbar

In der Diskussion um Krankenhausschließungen hält der Chef des obersten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesen hunderte Kliniken für verzichtbar. Knapp zwei Drittel der bisherigen Hospitäler seien ausreichend für eine gute Versorgung, sagte Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern der "Wirtschaftswoche" (Freitagsausgabe). "Etwa 1000 Krankenhäuser sollten genug sein. Heute haben wir 1700 in Deutschland."

RKI: Höhepunkt von Grippewelle scheint überschritten

Der Höhepunkt der Grippewelle scheint nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) überschritten zu sein. Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Wochenbericht des RKI zu den in Deutschland kursierenden Atemwegserkrankungen hervorgeht, wurden für die vergangene Woche bislang 21.485 im Labor bestätigte Influenzafälle gemeldet. Die Fallzahlen seien im Vergleich zur Vorwoche gesunken.

Kasse: 56 Prozent der Versicherten warten über einen Monat auf Facharzttermin

Mehr als die Hälfte der gesetzlich Versicherten wartet einer Umfrage zufolge länger als einen Monat auf einem Facharzttermin. Das geht aus einer am Donnerstag in Hamburg veröffentlichten Befragung des Instituts Forsa für die Techniker Krankenkasse hervor. Demnach warten 56 Prozent mehr als vier Wochen, 35 Prozent warten sogar mehrere Monate.

G-BA: Neuer Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab ohne belegten Zusatznutzen

Der neue Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab hat nach Ansicht eines Expertengremiums keinen Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie. Zu diesem Ergebnis kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern am Donnerstag. Damit verschwindet das zugehörige Arzneimittel Leqembi, das in Deutschland seit September zur Verfügung steht, aber nicht vom Markt. Es kann weiterhin verordnet werden.

Textgröße ändern: