The National Times - Urteil: Land Hessen muss für Miete des Impfzentrums in Frankfurt aufkommen

Urteil: Land Hessen muss für Miete des Impfzentrums in Frankfurt aufkommen


Urteil: Land Hessen muss für Miete des Impfzentrums in Frankfurt aufkommen
Urteil: Land Hessen muss für Miete des Impfzentrums in Frankfurt aufkommen / Foto: © AFP/Archiv

Für die Mietkosten des Impfzentrums in den Messehallen in Frankfurt am Main muss das Land Hessen aufkommen. Die Stadt Frankfurt muss die entstandenen Kosten von 2,5 Millionen Euro nicht begleichen, teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Mittwoch mit. Demnach hat sie keinen beherrschenden Einfluss an der Messegesellschaft (Az.: 5 K 3054/21.F).

Textgröße ändern:

Die zuständigen hessischen Ministerien hatten alle Gemeinden und Städte dazu aufgefordert, jeweils mindestens ein Impfzentrum zu errichten. Zwischen Dezember 2020 und Ende März 2022 entstanden im Frankfurter Impfzentrum Mietkosten in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro. Betreiberin des Impfzentrums war eine Tochtergesellschaft der Messe Frankfurt.

Laut des Einsatzbefehls sollte das Land die Kosten für die Impfzentren tragen. Ausgenommen davon seien laut Gesetz Betriebe, bei denen Kommunen einen "beherrschenden Einfluss" haben. Das Land und die Stadt stritten darüber, wer nun diesen behrrschenden Einfluss besitzt und wer daher die Kosten zu tragen hat.

Die Richter entschieden, dass die Messe zu 60 Prozent der Stadt gehört und das Land zu 40 Prozent daran beteiligt ist. Trotzdem hat die Stadt keinen "beherrschenden Einfluss". Laut Gesellschaftsvertrag müssen für Beschlüsse jeweils 75 Prozent der abgegebenen Stimmen vorhanden sein.

Mit einer Beteiligung von 60 Prozent kann die Stadt alleine jedoch keine Entscheidungen treffen. Stadt und Land können also nur zusammen handeln. Daher hat die Stadt keinen beherrschenden Einfluss.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Weltalzheimertag: Experten fordern mehr Prävention von Demenzerkrankungen

Zum Weltalzeimertag haben Experten auf die Bedeutung der Prävention aufmerksam gemacht. Es sei "wichtig, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit und Wirksamkeit von Demenzprävention in der Bevölkerung zu schaffen - und zwar nicht erst im höheren Alter", erklärte der Vorsitzende der Deutschen Alzheimergesellschaft, Swen Staack, am Freitag in Berlin. Die meisten Risikofaktoren seien bereits im mittleren Erwachsenenalter relevant.

Tennis-Legende Björn Borg schildert Kokain-Abhängigkeit und Krebserkrankung

"Ich habe mich geschämt wie ein Hund." Björn Borg, schwedische Tennis-Legende aus den 1970er Jahren, schildert in einem Interview und in seiner am Donnerstag veröffentlichten Autobiographie seine Kokain-Sucht und seine Erkrankung an Prostatakrebs. Unter dem Titel "Heartbeats" beschreibt der 69-Jährige seine jahrelange Drogenabhängigkeit und den Kampf gegen seine "Dämonen".

Verbraucherzentralen: Fischalternativen mit Algen können zur Jodversorgung beitragen

Pflanzliche Fischalternativen mit Algen können nach Angaben von Verbraucherschützern einen Beitrag zur Jodversorgung leisten. Eine Laboruntersuchung von sechs algenhaltigen veganen Ersatzprodukten für Fisch und Meeresfrüchte habe ergeben, dass fünf der getesteten Produkte "relevante Jodmengen" enthielten, erklärten die Verbraucherzentralen am Donnerstag. Erkennen könnten dies Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nicht.

Bundesinstitut für Risikobewertung: Lupinensamen können zu Vergiftungen führen

Lupinensamen können laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu Vergiftungen und allergischen Reaktionen führen. Das geht aus einer aktuellen Stellungsnahme des Instituts hervor, die am Mittwoch in Berlin veröffentlicht wurde. Zu Vergiftungen kann es laut BfR bei einer Aufnahme höherer Mengen an Chinolizidin-Alkaloiden kommen, die vorrangig in Bitterlupinen vorkommen. Die Wahrscheinlichkeit hierfür stuft das Institut als "mittel" ein.

Textgröße ändern: