The National Times - Ungeimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen scheitert vor OVG mit Klage gegen Tätigkeitsverbot

Ungeimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen scheitert vor OVG mit Klage gegen Tätigkeitsverbot


Ungeimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen scheitert vor OVG mit Klage gegen Tätigkeitsverbot
Ungeimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen scheitert vor OVG mit Klage gegen Tätigkeitsverbot / Foto: © AFP/Archiv

Das Tätigkeitsverbot für einen nicht gegen das Coronavirus geimpften Zahnarzt aus Niedersachsen ist rechtens. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg lehnte am Donnerstag die Beschwerde des Arztes gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück ab. (Az. 14 ME 297/22)

Textgröße ändern:

Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen unter anderem Menschen, die in Arzt- und Zahnarztpraxen tätig sind, über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Da der Mediziner einen solchen Nachweis nicht vorlegte, untersagte ihm das Gesundheitsamt Anfang Juni bis zum Jahresende die Tätigkeit in seiner Zahnarztpraxis oder in einer anderen Einrichtung. Den dagegen gerichteten Eilantrag wies das Verwaltungsgericht Osnabrück im Juli zurück.

Die Beschwerde des Zahnarztes gegen diese Entscheidung lehnte das OVG nun ab. Das Tätigkeitsverbot sei durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt. Das Lüneburger Gericht verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April, wonach die einrichtungsbezogene Nachweispflicht einer Covid-19-Immunität sowie das daran geknüpfte Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot verfassungsgemäß sind.

An den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Schutzwirkung der Corona-Impfung habe sich seitdem nichts Grundsätzliches geändert. Auch sieht das OVG keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Tätigkeitsverbots, das dem Schutz von Gesundheit und Leben der Patientinnen und Patienten des Arztes diene. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigte ebenfalls ein Tätigkeitsverbot für eine zahnmedizinische Fachangestellte wegen einer fehlenden Corona-Impfung. Zu Recht habe der Landkreis Wesermarsch gegen die Mitarbeiterin einer Facharztpraxis für Kieferorthopädie ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt habe, entschied das Gericht am Donnerstag. (Az. 7 B 2812/22)

Das Gesundheitsamt habe dem Schutz der Patienten und der weiteren Mitarbeiter den Vorrang gegenüber den Belangen der Antragstellerin eingeräumt. Zudem habe ihr Arbeitgeber nicht geltend gemacht, dass die Versorgungssicherheit der Patienten schwerwiegend beeinträchtigt wäre, wenn die Praxisangestellte nicht mehr arbeiten dürfe. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim OVG in Lüneburg möglich.

N.Johns--TNT

Empfohlen

Rund jeder achte Mediziner in Deutschland ohne deutsche Staatsangehörigkeit

In Deutschland arbeiten immer mehr ausländische Ärztinnen und Ärzte. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte, hatten im Jahr 2024 insgesamt 64.000 Mediziner keine deutsche Staatsangehörigkeit. Das waren 13 Prozent der Ärzteschaft oder jeder achte. Zehn Jahre zuvor waren es noch sieben Prozent beziehungsweise 30.000 ausländische Mediziner und damit etwa halb soviel.

Ministerpräsident Günther will Zuckersteuer über Bundesrat durchsetzen

Nach seinem Scheitern auf dem CDU-Parteitag mit einem Vorstoß für eine Zuckersteuer will Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther die Abgabe über den Bundesrat durchsetzen. "Das Thema Zuckersteuer hat sich natürlich nicht erledigt", sagte der CDU-Politiker den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Montagsausgaben). Schleswig-Holstein werde die Wege, "die uns jetzt offenbleiben im Bundesrat entsprechend nutzen, um erfolgreich zu sein."

Klinikversorgung: Chef von Expertengremium hält 700 Häuser für verzichtbar

In der Diskussion um Krankenhausschließungen hält der Chef des obersten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesen hunderte Kliniken für verzichtbar. Knapp zwei Drittel der bisherigen Hospitäler seien ausreichend für eine gute Versorgung, sagte Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern der "Wirtschaftswoche" (Freitagsausgabe). "Etwa 1000 Krankenhäuser sollten genug sein. Heute haben wir 1700 in Deutschland."

RKI: Höhepunkt von Grippewelle scheint überschritten

Der Höhepunkt der Grippewelle scheint nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) überschritten zu sein. Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Wochenbericht des RKI zu den in Deutschland kursierenden Atemwegserkrankungen hervorgeht, wurden für die vergangene Woche bislang 21.485 im Labor bestätigte Influenzafälle gemeldet. Die Fallzahlen seien im Vergleich zur Vorwoche gesunken.

Textgröße ändern: