The National Times - Verbot von Corona-Spaziergängen in rheinland-pfälzischen Städten war rechtens

Verbot von Corona-Spaziergängen in rheinland-pfälzischen Städten war rechtens


Verbot von Corona-Spaziergängen in rheinland-pfälzischen Städten war rechtens
Verbot von Corona-Spaziergängen in rheinland-pfälzischen Städten war rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Das Verbot sogenannter Corona-Spaziergänge in zwei rheinland-pfälzischen Städten im Frühjahr 2022 ist einer Gerichtsentscheidung zufolge rechtens gewesen. Die Versammlungebehörden hätten aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit davon ausgehen dürfen, dass auch künftig Verstöße gegen die Corona-Verordnungen zu erwarten seien, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Freitag mit. Es wies damit zwei Klagen ab. (Az: K 268/22.KO und 3 K 269/22.KO)

Textgröße ändern:

Die Städte Koblenz und Andernach hatten die nicht angemeldeten sogenannten Montags- und Samstagsspaziergänge gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen im Januar per Allgemeinverfügung verboten. Grund dafür waren Verstöße gegen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht in der Vergangenheit. Dadurch bestehe die Gefahr zahlreicher Infektionen mit dem Coronavirus, hieß es zur Begründung.

Diese Einschätzung teilten die Koblenzer Richter. Die Behörden hätten das Gesundheitsrisiko durch die Omikron-Variante als sehr hoch einstufen dürfen, erklärten sie. Mildere Mittel als das Verbot habe es nicht gegeben. Eine Auflösung durch die Polizei war nach Ansicht der Richter auch nicht in gleicher Weise geeignet, Gesundheitsgefahren effektiv abzuwehren.

Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen war der Entscheidung zufolge wegen der angespannten Infektionslage notwendig. Den Veranstaltern war es demnach zuzumuten, ihre regelmäßigen Spaziergänge anzumelden und damit vm Versammlungsverbot nicht von vornherein betroffen zu sein.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende

Rednerinnen und Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag im Bundestag für die Einführung der so genannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Viele Menschen sterben, "weil das rettende Organ fehlt", sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann in der Orientierungsdebatte im Parlament. Sie betonte, auch bei der Widerspruchslösung bleibe "das Recht auf Selbstbestimmung unangetastet".

Grüne forden Fünf-Milliarden-Euro-Programm für besseren Hitzeschutz

Die Grünen fordern ein Fünf-Milliarden-Euro-Programm für einen besseren Hitzeschutz in Deutschland. "Unser Land ist noch immer nicht ausreichend auf ständig neue und länger andauernde Hitzerekorde vorbereitet", sagte Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Fünf Milliarden Euro aus dem Sondervermögen könnten "viele grüne Oasen deutschlandweit entstehen lassen und wirksame Abkühlung für Menschen und Tiere ermöglichen". Dies entspreche 60 Euro pro Bürgerin und Bürger.

Weiterer Toter durch Bornavirus in Bayern

In Bayern ist erneut ein Mensch an dem durch Feldspitzmäuse übertragenen Bornavirus gestorben. Die Erkrankung wurde bei einer Obduktion festgestellt, wie das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen in Neuburg an der Donau am Mittwoch mitteilte. Weitere Infos zu dem oder der Toten teilte der Landkreis nicht mit. Für die Bevölkerung bestehe keine erhöhte Gefahr. Es handele sich um einen äußerst seltenen Einzelfall.

Textgröße ändern: