The National Times - Hitzewarnung für ein Drittel Frankreichs

Hitzewarnung für ein Drittel Frankreichs


Hitzewarnung für ein Drittel Frankreichs
Hitzewarnung für ein Drittel Frankreichs / Foto: © AFP

Die ungewöhnlich frühe Hitzewelle in Frankreich dürfte am Freitag einen weiteren Höhepunkt erreichen: Nach Angaben des französischen Wetterdienstes werden die Temperaturen in Teilen des Südwestens 40 Grad und mehr erreichen. Davon betroffen sind demnach 37 der 101 Départements mit insgesamt 18 Millionen Einwohnern. Der Klimaexperte des französischen Wetterdienstes, Matthieu Sorel, sprach von der frühestens Hitzewelle seit 1947.

Textgröße ändern:

Nach der verheerenden Hitzewelle im Jahr 2003, der rund 15.000 Menschen zum Opfer gefallen waren, ergriffen vor allem die Seniorenheime in Frankreich zusätzliche Schutzmaßnahmen, um ihre Bewohner zu schützen: Unter anderem wurden die Fassaden mit Wasser berieselt, Getränke mit Eiswürfeln verteilt und dafür gesorgt, dass sich die Senioren länger als sonst in klimatisierten Räumen aufhielten. In zwölf Départements wurde Hitzewarnstufe Rot ausgerufen, die Schüler erhielten hitzefrei.

Die hohen Temperaturen verschlimmern die Trockenheit der Böden, die den Landwirten nach einem niederschlagsarmen Winter und Frühjahr bereits große Sorgen macht. Das Risiko von Waldbränden steigt. In mehreren Regionen, darunter im Osten und dem Pariser Großraum, wurde zudem Ozon-Alarm ausgerufen.

Norditaliens Po-Ebene leidet unter der schlimmsten Dürre seit 70 Jahren. In dem stark landwirtschaftlich geprägten Gebiet rationierten einige Gemeinden inzwischen die Wasserverteilung. Der Präsident der Lombardei, Attilio Fontana, sprach von einer "außergewöhnlich schwierigen Lage". Er kündigte die baldige Ausrufung des Notstands an. Nach Angaben des Landwirtschaftsverbandes Coldiretti bedroht die Trockenheit die Hälfte der Anbauflächen in der Po-Ebene und fast ein Drittel der landesweiten Agrarproduktion.

Die Zunahme der Hitzewellen ist laut Wissenschaftlern eine direkte Folge der globalen Erwärmung. Dabei nehmen sowohl Intensität als auch Dauer und Häufigkeit dieser Phänomene zu.

J.Sharp--TNT

Empfohlen

Giftige Doppelgänger: Experten warnen vor Verwechslung von Bärlauch

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor Vergiftungen durch eine Verwechslung des im Frühjahr sprießenden Bärlauchs gewarnt. Trotz seines knoblauchartigen Geruchs werde Bärlauch von Sammlern "immer wieder mit giftigen Doppelgängern wie Maiglöckchen oder Herbstzeitlosen verwechselt", erklärte BfR-Experte Yuri Bruinen de Bruin am Dienstag in Berlin. Vergiftungsfälle könnten tödlich enden.

Techniker Krankenkasse dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen

Die Techniker Krankenkasse (TK) dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen, um dessen Finanzierung nachhaltig zu sichern. In einem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Positionspapier fordert die TK unter anderem einen höheren Herstellerabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel sowie die Streichung der zusätzlichen Zahlungen an Ärztinnen und Ärzte für Terminvermittlungen. Leistungskürzungen oder höhere Beiträge sollten hingegen vermieden werden.

Krankenversicherung: Warken stellt stabile Zusatzbeiträge in Aussicht

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat in Aussicht gestellt, dass die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter steigen werden. "Mein Ziel ist, den Zusatzbeitrag mindestens stabil zu halten. Diesen Spardruck brauchen wir", sagte sie dem Nachrichtenportal Politico laut Meldung vom Dienstag. Insgesamt führe "kein Weg daran vorbei, den Anstieg der Ausgaben zu begrenzen", sagte sie mit Blick auf die steigenden Kosten im Gesundheitssystem.

Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden

Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen. Eine Frau klagte, die nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: