The National Times - Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest

Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest


Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest
Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest / Foto: © AFP/Archiv

Die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Impfpflicht in Pflege und Medizin während der Pandemie verfassungsgemäß war, bleibt auch nach einer neuen Entscheidung unverändert. Eine vom Verwaltungsgericht Osnabrück vorgelegte Frage dazu ist unzulässig, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe erklärte. Nach einer früheren Regelung des Infektionsschutzgesetzes hatten Beschäftigte in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder davon genesen waren. (1 BvL 9/24)

Textgröße ändern:

Die Regelung ist seit 2023 nicht mehr in Kraft. In dem Verfahren in Osnabrück geht es um den November und Dezember 2022. Dort klagte eine Frau, die als Pflegehelferin in einem Krankenhaus arbeitet. Gegen sie wurde im Jahr 2022 ein vorläufiges Tätigkeitsverbot verhängt, weil sie keinen Nachweis über Impfung oder Genesung vorlegte.

Schon im Mai 2022 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung grundsätzlich für mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Osnabrücker Gericht findet aber, dass die Regelung im Verlauf des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineinwuchs. Vor allem seien die Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts zum Schutz einer Impfung vor der Übertragung des Virus auf andere Menschen wissenschaftlich nicht belastbar gewesen. Die Regelung sei spätestens ab Oktober 2022 nicht mehr dazu geeignet gewesen, dem Schutz vulnerabler Menschen zu dienen.

Diese Überzeugung begründete es aber nicht ausreichend, wie das Verfassungsgericht nun entschied. Das Osnabrücker Gericht gehe selbst davon aus, dass die Impfung vor der Übertragung des Virus schütze, wenn auch bei der Omikronvariante weniger als zuvor - hier gebe es also einen Widerspruch.

Das Verfassungsgericht verwies auf seine Entscheidung vom Mai 2022. Darin habe es berücksichtigt, dass der Immunschutz durch Impfung oder Genesung mit der Zeit abnimmt. Der Gesetzgeber durfte demnach weiter davon ausgehen, dass es einen Schutz vor Übertragung gebe. Das Vefassungsgericht stützte diese Auffassung auf verschiedene Expertenmeinungen.

Damit habe sich das Osnabrücker Gericht nicht auseinandergesetzt, erklärte es. Es habe keine Feststellungen dazu getroffen, wie die Wissenschaft die Lage im Jahr 2022 beurteilte. Dabei habe es sich "dazu gedrängt sehen" müssen, denn es sei auf die Studienlage in diesem Jahr hingewiesen worden. Demnach war die Übertragungswahrscheinlichkeit durch aufgefrischt Geimpfte um rund 20 Prozent niedriger als durch nicht geimpfte Menschen.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Klinikversorgung: Chef von Expertengremium hält 700 Häuser für verzichtbar

In der Diskussion um Krankenhausschließungen hält der Chef des obersten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesen hunderte Kliniken für verzichtbar. Knapp zwei Drittel der bisherigen Hospitäler seien ausreichend für eine gute Versorgung, sagte Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern der "Wirtschaftswoche" (Freitagsausgabe). "Etwa 1000 Krankenhäuser sollten genug sein. Heute haben wir 1700 in Deutschland."

RKI: Höhepunkt von Grippewelle scheint überschritten

Der Höhepunkt der Grippewelle scheint nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) überschritten zu sein. Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Wochenbericht des RKI zu den in Deutschland kursierenden Atemwegserkrankungen hervorgeht, wurden für die vergangene Woche bislang 21.485 im Labor bestätigte Influenzafälle gemeldet. Die Fallzahlen seien im Vergleich zur Vorwoche gesunken.

Kasse: 56 Prozent der Versicherten warten über einen Monat auf Facharzttermin

Mehr als die Hälfte der gesetzlich Versicherten wartet einer Umfrage zufolge länger als einen Monat auf einem Facharzttermin. Das geht aus einer am Donnerstag in Hamburg veröffentlichten Befragung des Instituts Forsa für die Techniker Krankenkasse hervor. Demnach warten 56 Prozent mehr als vier Wochen, 35 Prozent warten sogar mehrere Monate.

G-BA: Neuer Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab ohne belegten Zusatznutzen

Der neue Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab hat nach Ansicht eines Expertengremiums keinen Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie. Zu diesem Ergebnis kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern am Donnerstag. Damit verschwindet das zugehörige Arzneimittel Leqembi, das in Deutschland seit September zur Verfügung steht, aber nicht vom Markt. Es kann weiterhin verordnet werden.

Textgröße ändern: