The National Times - Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest

Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest


Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest
Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest / Foto: © AFP/Archiv

Die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Impfpflicht in Pflege und Medizin während der Pandemie verfassungsgemäß war, bleibt auch nach einer neuen Entscheidung unverändert. Eine vom Verwaltungsgericht Osnabrück vorgelegte Frage dazu ist unzulässig, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe erklärte. Nach einer früheren Regelung des Infektionsschutzgesetzes hatten Beschäftigte in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder davon genesen waren. (1 BvL 9/24)

Textgröße ändern:

Die Regelung ist seit 2023 nicht mehr in Kraft. In dem Verfahren in Osnabrück geht es um den November und Dezember 2022. Dort klagte eine Frau, die als Pflegehelferin in einem Krankenhaus arbeitet. Gegen sie wurde im Jahr 2022 ein vorläufiges Tätigkeitsverbot verhängt, weil sie keinen Nachweis über Impfung oder Genesung vorlegte.

Schon im Mai 2022 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung grundsätzlich für mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Osnabrücker Gericht findet aber, dass die Regelung im Verlauf des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineinwuchs. Vor allem seien die Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts zum Schutz einer Impfung vor der Übertragung des Virus auf andere Menschen wissenschaftlich nicht belastbar gewesen. Die Regelung sei spätestens ab Oktober 2022 nicht mehr dazu geeignet gewesen, dem Schutz vulnerabler Menschen zu dienen.

Diese Überzeugung begründete es aber nicht ausreichend, wie das Verfassungsgericht nun entschied. Das Osnabrücker Gericht gehe selbst davon aus, dass die Impfung vor der Übertragung des Virus schütze, wenn auch bei der Omikronvariante weniger als zuvor - hier gebe es also einen Widerspruch.

Das Verfassungsgericht verwies auf seine Entscheidung vom Mai 2022. Darin habe es berücksichtigt, dass der Immunschutz durch Impfung oder Genesung mit der Zeit abnimmt. Der Gesetzgeber durfte demnach weiter davon ausgehen, dass es einen Schutz vor Übertragung gebe. Das Vefassungsgericht stützte diese Auffassung auf verschiedene Expertenmeinungen.

Damit habe sich das Osnabrücker Gericht nicht auseinandergesetzt, erklärte es. Es habe keine Feststellungen dazu getroffen, wie die Wissenschaft die Lage im Jahr 2022 beurteilte. Dabei habe es sich "dazu gedrängt sehen" müssen, denn es sei auf die Studienlage in diesem Jahr hingewiesen worden. Demnach war die Übertragungswahrscheinlichkeit durch aufgefrischt Geimpfte um rund 20 Prozent niedriger als durch nicht geimpfte Menschen.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Drogenbeauftragter: "Wir haben ein Alkohol- und Tabakproblem in Deutschland"

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hat den Deutschen ein problematisches Verhältnis zu Alkohol und Tabak attestiert. "Wir haben ein Alkohol- und Tabakproblem in Deutschland. Und darüber müssen wir reden", sagte Streeck der "Welt" (Montagausgabe). Alkoholkonsum sei "tief in unserer Kultur verwurzelt, und einen Kulturwechsel macht die Gesellschaft nur langsam mit".

Starkes Übergewicht: Kinder aus ärmeren Familien deutlich häufiger betroffen

Kinder aus ärmeren Familien sind häufiger stark übergewichtig als Mädchen und Jungen aus wirtschaftlich besser gestellten Schichten. Bei Kindern aus sozial schwachen Familien wurde die Diagnose Adipositas im Jahr 2023 zu rund 36 Prozent häufiger gestellt, wie Daten der Krankenkasse DAK belegen, die der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlagen. Bei Mädchen ist dieser Trend mit 39 Prozent noch ausgeprägter als bei Jungen.

Gesundheitsminister wollen Schutz vor Gewalttaten durch psychisch Kranke verbessern

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen den Schutz vor Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen durch eine bessere Vernetzung von Betreuungsstrukturen verbessern. Notwendig sei ein "ganzheitlicher Ansatz", erklärten sie am Donnerstag im thüringischen Weimar zum Abschluss ihrer Jahreskonferenz. Zudem forderten sie ausreichend Geld für den öffentlichen Gesundheitsdienst.

Krankenhäuser fordern Milliarden-Soforthilfe noch vor Sommerpause

Angesichts der Finanznöte vieler Kliniken hat die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) eine Soforthilfe von der neuen Bundesregierung gefordert. Um ein weiteres Kliniksterben abzuwenden, bräuchten die Krankenhäuser noch vor der Sommerpause eine "Soforthilfe von vier Milliarden Euro", um die Kostensteigerungen aufzufangen, sagte DKG-Chef Gerald Gaß der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). 80 Prozent der Kliniken schrieben aktuell rote Zahlen, und seit Anfang 2022 hätten knapp 80 Standorte Insolvenz angemeldet.

Textgröße ändern: