The National Times - CDU-Chef Merz für Impfpflicht ab 50 Jahre erst für nächste Infektionswelle

CDU-Chef Merz für Impfpflicht ab 50 Jahre erst für nächste Infektionswelle


CDU-Chef Merz für Impfpflicht ab 50 Jahre erst für nächste Infektionswelle
CDU-Chef Merz für Impfpflicht ab 50 Jahre erst für nächste Infektionswelle

Der neue CDU-Chef Friedrich Merz hat Pläne der Union für eine mögliche Impfpflicht skizziert. Er könne sich eine gestaffelte Impfpflicht ab 50 Jahre vorstellen, sagte Merz dem TV-Sender Welt am Montagabend. Diese solle allerdings erst für eine mögliche neue Infektionswelle gelten und bei Bedarf mit einem weiteren Bundestagsbeschluss aktiviert werden.

Textgröße ändern:

Ein Eckpunktepapier zu dem Unionsvorschlag will Merz in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags vorlegen. Diese findet vom 14. bis zum 18. Februar statt.

"Wir reden nicht über eine Impfpflicht, die wir morgen einführen, um die aktuelle Welle zu brechen", sagte Merz. Es gehe vielmehr für eine Impfpflicht, "für die die Voraussetzungen geschaffen werden". Ziel sei eine gesetzliche Grundlage, auf deren Grundlage dann bei Bedarf die Impfpflicht eingeführt werden könne.

Es gehe darum "vielleicht im August, September, Oktober" zu sagen, "die über 50-Jährigen, die über 60-Jährigen, die über 70-Jährigen haben jetzt in dieser Lage (...) eine Verpflichtung, sich impfen zu lassen", führte Merz aus. Diese Variante sei aus seiner Sicht, "der beste Weg, auch aus diesem Dilemma herauszukommen". Merz hielt es zur Umsetzung für wahrscheinlich nötig, auch ein Impfregister einzuführen.

Die Ampel-Koalition will in Form konkurrierender Gruppenanträge im Bundestag über die auch von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) befürwortete allgemeine Corona-Impfpflicht entscheiden lassen. Einen Entwurf der Regierung soll es nicht geben, was bei der Union auf Kritik stößt.

Bisher gibt es aus den Reihen der Abgeordneten Überlegungen für drei Modelle: eine Impfpflicht für alle ab 18, eine Vorgabe nur für Menschen ab 50 Jahren und die Ablehnung einer Impfpflicht.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Rinder-Virus: Französische Bauern protestieren gegen das Keulen von Herden

In Frankreich mehreren sich Proteste gegen das Keulen ganzer Rinderherden, das die Ausbreitung einer hoch ansteckenden Viruskrankheit verhindern soll. Mehr als 200 Abgeordnete und Bürgermeister demonstrierten am Montag in der südwestfranzösischen Stadt Foix und forderten eine Anpassung der geltenden Vorschriften. Sie forderten "eine gezieltes Keulen infizierter Tiere", um die Verluste zu begrenzen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurden bislang mindestens 3000 Rinder getötet, um die Ansteckung mit der Knötchenkrankheit zu verhindern.

Vor Anhörung in Enquetekommission: Spahn verteidigt Maskenbeschaffung

Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sein Vorgehen bei der Maskenbeschaffung während der Corona-Krise erneut verteidigt. Damals seien Entscheidungen "mit großer Schnelligkeit, unter großem Druck" getroffen worden, sagte Spahn am Montag im ARD-"Morgenmagazin".

BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: