The National Times - Verfassungsgericht: Verbot von Montagsspaziergängen in Freiburg bleibt bestehen

Verfassungsgericht: Verbot von Montagsspaziergängen in Freiburg bleibt bestehen


Verfassungsgericht: Verbot von Montagsspaziergängen in Freiburg bleibt bestehen
Verfassungsgericht: Verbot von Montagsspaziergängen in Freiburg bleibt bestehen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Montag einen Eilantrag gegen das Verbot von sogenannten Montagsspaziergängen in Freiburg abgelehnt. Dabei entschied das Gericht noch nicht darüber, ob ein präventives Verbot solcher unangemeldeter Corona-Demonstrationen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es befand aber, dass die Abwägung möglicher Folgen dagegen spreche, das Verbot bis zu dieser Entscheidung vorläufig zu kippen. (Az. 1 BvR 208/22)

Textgröße ändern:

Die Stadt Freiburg hatte Montagsspaziergänge Anfang Januar verboten. Klagen gegen dieses Verbot wurden vom Freiburger Verwaltungsgericht und vom baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim abgelehnt, wie das Bundesverfassungsgericht weiter mitteilte. Die Annahme der Verwaltungsgerichte, dass die Spaziergänge offensichtlich deshalb nicht angemeldet würden, um Auflagen zu umgehen, sei "naheliegend". Die Gerichte hätten auch annehmen dürfen, dass Teilnehmer sich überwiegend nicht an Maskenpflicht oder den Mindestabstand halten würden.

Wenn dem Eilantrag nun stattgegeben würde und sich später herausstellte, dass das Verbot rechtmäßig war, wäre der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit der Allgemeinheit betroffen. Im umgekehrten Fall wäre zwar auch ein Grundrecht betroffen, nämlich das der Versammlungsfreiheit - bei der Abwägung entschied das Gericht aber gegen die Montagsspaziergänge.

Da die Spaziergänge nicht angemeldet worden seien und nicht mit den Behörden kooperiert werde, sei es nicht möglich gewesen, den Protest zu begleiten, statt ihn zu verbieten. Dies sei dem Antragsteller bewusst und falle besonders ins Gewicht, erklärte das Gericht.

Freiburg ist nicht die einzige Stadt, die Montagsspaziergänge verboten hat. Viele andere Orte gingen ähnlich vor. Am Montag machte die Stadt Stuttgart bekannt, dass sie ihr Verbot bis Ende Februar verlängert.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Krankenhausgesellschaft fordert schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Angesichts des massiven Fachkräftemangels im Gesundheitssektor hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) eine schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse gefordert. "Die Anerkennungsbürokratie bleibt in Deutschland leider sehr kompliziert und langwierig", sagte DKG-Vorstandsvize Henriette Neumeyer der "Augsburger Allgemeinen" vom Samstag. "Wir fordern bundesweit einheitliche Verfahren und Zuständigkeiten." Derzeit würden Anträge noch von den Landesärztekammern bearbeitet mit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Anforderungen. Hinzu kämen komplizierte und selten digitalisierte Visa-Prozesse.

Appelle und persönliche Schicksale: Bundestag debattiert über Organspende

Organspende als Frage des Gewissens: In einer nachdenklich geführten und teils mit persönlichen Schicksalen untermauerten Debatte hat der Bundestag am Donnerstag über eine Neuregelung debattiert. Während die Befürworter einer sogenannten Widerspruchslösung zu einer bewussten Entscheidung für oder gegen eine Organspende aufriefen, warnten die Verfechter einer Beibehaltung der Freiwilligkeit vor einer Einmischung des Staates. Einig waren sich die Redner in der Notwendigkeit, die Zahl der Spender zu erhöhen.

Debatte über Reform von Organspende im Bundestag begonnen

Im Bundestag hat am Donnerstag eine Debatte um die Neuregelung der Organspende begonnen. Die Abgeordneten berieten in erster Lesung über einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Widerspruchslösung. Diese zielt darauf ab, dass künftig grundsätzlich jeder als Organspender in Frage kommt, der dem nicht ausdrücklich widerspricht. Damit soll die Zahl dringend benötigter Organspenden erhöht werden.

RKI: Zahl von Hitzetoten in Wochenvergleich unverändert

Die Rekordzahl der registrierten Hitzetoten in diesem Sommer hat sich seit der vergangenen Woche nicht verändert. Sie lag unverändert bei 16.000, wie aus dem am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) hervorgeht. Ausgewertet wurden Daten bis zum 13. September. Laut RKI ist 2026 ein Rekordjahr. Die bislang höchste Zahl an Hitzetoten wurde 2018 mit geschätzt 8900 Fällen registriert.

Textgröße ändern: