The National Times - Streit um Kosten für Assistenzhundausbildung: Klägerin verliert gegen Krankenkasse

Streit um Kosten für Assistenzhundausbildung: Klägerin verliert gegen Krankenkasse


Streit um Kosten für Assistenzhundausbildung: Klägerin verliert gegen Krankenkasse
Streit um Kosten für Assistenzhundausbildung: Klägerin verliert gegen Krankenkasse / Foto: © AFP/Archiv

Krankenkassen sind einem Urteil des Landessozialgerichts von Niedersachsen und Bremen zufolge bei der Hilfsmittelversorgung nicht zu einer "Optimalversorgung" zum Ausgleich "aller Behinderungsfolgen in sämtlichen Lebensbereichen" verpflichtet. Das stellte das Gericht nach Angaben vom Montag in einem Rechtsstreit um die Bezahlung der Ausbildung eines Hunds zum Autismusassistenzhund klar. Es gab der Kasse Recht, die eine Kostenübernahme abgelehnt hatte. (Az. L 16 KR 131/23)

Textgröße ändern:

Das Gericht bestätigte die Position der Krankenkasse, wonach die 49-jährige Klägerin nicht auf einen speziell ausgebildeten Assistenzhund angewiesen sei. Das von ihr auf Anraten einer Therapeutin angeschaffte Tier bewirke, dass sie häufiger das Haus verlasse und sich sicherer fühle. Dies treffe aber auf jeden Hund zu, eine Zahlungspflicht begründe das nicht. Die Klägerin verkenne den Umfang der Leistungspflicht der Krankenversicherung.

Im sogenannten Hilfsmittelrecht bestehe für Versicherte "kein Anspruch auf eine Optimalversorgung", erklärte das Gericht. Hinzu komme im vorliegenden Fall, dass die gesetzliche Krankenversicherung für Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Teilhabe am Arbeitsleben gar nicht zuständig sei. Insgesamt gelte, dass ein "Gefährte" für die Frau "sinnvoll und nützlich" sein möge. Rechtlich erforderlich sei er deshalb aber nicht.

G.Morris--TNT

Empfohlen

Auswertung von Krankenkasse: Immer weniger junge Frauen verhüten mit Antibabypille

Der Anteil der jungen Frauen, die mit der Antibabypille verhüten, geht einer Studie zufolge weiter zurück. Laut einer Erhebung der Techniker Krankenkasse (TK) nahmen im vergangenen Jahr 26 Prozent ihrer Versicherten im Alter zwischen 13 und 21 Jahren die Pille, wie die TK am Freitag in Hamburg mitteilte. 2023 waren es 28 Prozent, im Jahr 2020 lag der Wert noch bei 39 Prozent.

EuGH: Geschmackswerbung auf Zigarettenpackung schon bei Lieferung verboten

Unerlaubte Werbung mit Geschmack auf einer Zigarettenpackung muss auf jeder Stufe der Lieferkette überwacht werden - nicht erst im Kiosk oder Supermarkt, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Er antwortete damit auf Fragen aus Österreich, wo im Jahr 2022 gegen den Geschäftsführer eines Tabakgroßhandels eine Geldbuße von 1000 Euro verhängt wurde. (Az. C-717/23)

Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen 2023 um sechs Prozent gestiegen

Die Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben 2023 rund sechs Prozent mehr Geld ausgegeben als im Vorjahr. Die Kosten stiegen um 6,3 Prozent auf 82,4 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Stationäre und teilstationäre Einrichtungen gaben demnach 48,2 Milliarden Euro aus, ein Plus von 6,7 Prozent. Die Kosten der ambulanten Einrichtungen erhöhten sich um 5,8 Prozent auf 34,2 Milliarden Euro.

EU-Gericht urteilt über Herausgabe von Textnachrichten von der Leyens an Pfizer-Chef

Ein EU-Gericht urteilt am Mittwoch in Luxemburg über die Herausgabe von Textnachrichten zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla während der Corona-Pandemie. Geklagt hatte eine Journalistin der "New York Times", nachdem die Kommission ihr verweigert hatte, die Textnachrichten einzusehen. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Kommission rechtmäßig handelte.

Textgröße ändern: